Wohnen im Landkreis Ebersberg:Entscheidungen bei Eiseskälte

Hausverwaltungen im Landkreis Ebersberg müssen derzeit bei Eigentümer­versammlungen andere Wege gehen

Von Franziska Langhammer, Ebersberg

Das Heizung ist veraltet, es muss eine neue her. Bei einem Hausbesitzer ist klar, wer darüber entscheidet. Bei mehreren Parteien übernimmt die Koordination häufig eine übergeordnete Hausverwaltung. Größere Entscheidungen müssen jedoch in der Regel mit den Eigentümern abgesprochen werden; vielleicht gibt es ja doch den ein oder anderen, der mit der vorgesehenen Heizung nicht zufrieden ist. Eigentlich muss daher einmal im Jahr eine Versammlung aller Eigentümer durch die Hausverwaltung einberufen werden, bei welcher eben diese Fragen besprochen werden. Versammlungen zu Coronazeiten? Auch hier fordert die Pandemie neue Wege und kreative Lösungsansätze. Das gilt auch für die Hausverwaltungen im Landkreis Ebersberg.

Optimistisch, dass im Laufe des Jahres Eigentümerversammlungen für die Größe der von seiner Firma verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) möglich sein werden, ist Harald Weidlich von der WSW Wohnbau- und Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Kirchseeon. "Falls dies absehbar nicht funktionieren sollte, werden wir in vorheriger Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft eine Versammlung abhalten, die auf einen kleinen Vertreterkreis beschränkt ist, welcher mit entsprechenden Vollmachten der restlichen Miteigentümer ausgestattet wird", so Weidlich. Die für die meisten Eigentümer wichtigeren Punkte wie Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne würden in den kommenden Wochen im Umlaufverfahren zur Abstimmung kommen, was auch im vergangenen Jahr sehr gut funktioniert hat. "Virtuelle Treffen sind von unserer Seite her nicht geplant", so Harald Weidlich.

Für manche Entscheidungen unabdingbar hält es Ralph Klose von der Hausverwaltung Fellermaier und Klose aus Poing, diese nicht auf schriftlichem Wege zu kommunizieren. Zum Beispiel die Änderungen des Wohnungseigentümergesetzes, die zum 1. Dezember 2020 wirksam wurden. Diese, so Klose, würden dem Verwalter mehr Rechte einräumen und seine Kompetenzen erweitern. "Ich halte es für dringend notwendig, die Eigentümer darüber persönlich zu informieren", so Klose.

Eine Möglichkeit sind die so genannten einfachen Versammlungen, bei denen vorab schon alle Eigentümer mit der Einladung über die anliegenden Themen informiert werden: Der Verwaltungsbeirat, in der Regel ein bis zwei von den Eigentümern gewählte Vertreter, bekommt für die anliegenden Entscheidungen eine Vollmacht der Eigentümer zugesprochen. "Dann sind wir zu dritt und können den Abstand wahren", sagt Ralph Klose. Bei größeren Beratungen zieht er Treffen unter Einhaltung der Hygienevorschriften vor, etwa in einer Tiefgarage oder im Freien. Bereits einmal habe er in der Sonne, jedoch bei Eiseskälte eine solche Versammlung abgehalten; alle betroffenen Eigentümer hatten teilgenommen.

Auch der Zensus, eine statistische Erhebung zur Einwohnerzahl und zur Frage, wie die Menschen in Deutschland wohnen und arbeiten, ist ein Thema für alle WEGs, so Ralph Klose. Der Zensus wurde bereits in den Mai 2022 verschoben. "Auf Grund der Verwendung und Weitermeldung von persönlichen Daten der Eigentümer an das Statistische Bundesamt ist das meiner Meinung nach auch ein Thema, das dringend persönlich und mit möglichst allen Eigentümern besprochen werden sollte", so Klose. Im vergangenen Jahr hatte die Poinger Hausverwaltung übrigens Glück: Vor dem ersten Lockdown waren schon fast alle Eigentümerversammlungen abgehalten worden.

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