Windräder im Ebersberger Forst:Planung wird komplizierter

Windräder im Ebersberger Forst: Noch ist offen, ob das Windrad bei Hamberg das einzige seiner Art im Landkreis bleibt.

Noch ist offen, ob das Windrad bei Hamberg das einzige seiner Art im Landkreis bleibt.

(Foto: Christian Endt)

Die Idee, für den geplanten Windpark das Landschaftsschutzgebiet teilweise zu ändern, ist schwieriger umzusetzen als gedacht. Zumindest Artenschutzgründe können dafür nicht geltend gemacht werden

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Die Planungen für den Windpark im Forst sind erneut ein wenig komplizierter geworden. Wie ein nun im Umweltausschuss des Kreistages vorgestelltes Gutachten nahelegt, gibt es wohl keinen einfachen Weg, die Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes derart zu ändern, dass die fünf geplanten Rotoren im Westen des Waldes möglich sind. Unmöglich, auch das wurde in der Sitzung deutlich, ist das Projekt dadurch aber nicht geworden.

Im vergangenen Jahr gab der Umweltausschuss das Gutachten in Auftrag, und dieses hatte ein klares Ziel: Die Experten sollten herausfinden, ob sich in einem bestimmten Gebiet im Forst Zonen bilden lassen, die für die Nutzung der Windenergie geeignet sind. Hintergrund ist, dass der Forst Landschaftsschutzgebiet ist, wo die meisten Nutzungen nicht möglich sind. Die sogenannte Umzonierung hätte hier Ausnahmen geschaffen, ohne das Schutzgebiet an sich angreifen zu müssen.

Besonders artenarme Gebiete fanden die Experten nicht

Doch, wie Bahram Gharadjedaghi, der gemeinsam von Energiemanager und Unterer Naturschutzbehörde - den beiden Antagonisten im Landratsamt in der Windparkfrage - bestellte Gutachter nun im Ausschuss erläuterte, gibt es aus seiner Sicht keine Berechtigung dafür. Gharadjedaghi und seine Mitarbeiter hatten den definierten Bereich des Forstes - Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und der Einzugsbereich des Schnauppinger Wetterradars waren ausgeschlossen - auf darin vorkommende Vögel und Fledermäuse untersucht, für die Windräder unter Umständen ein Problem darstellen könnten. Die zu klärende Frage war: Gibt es Gebiete, wo diese Arten weniger oder gar nicht aktiv sind?

Die Antwort war nun sehr eindeutig: Diese Gebiete gibt es nicht. Grund ist laut Gharadjedaghi, dass der Forst an sich ein sehr homogenes Waldgebiet ist, weshalb Arten, die an einer Stelle vorkommen, dies auch anderswo tun. Manche, wie etwa der geschützte Wespenbussard, wechselten auch gelegentlich ihre Brutreviere. Außer diesem Greifvogel fanden die Biologen weitere Vogelarten, von denen allerdings nur Rotmilan, Storch und Wiedehopf als durch Windräder gefährdet gelten. Allerdings leben in dem Gebiet einige Fledermausarten, für die Windräder problematisch sein könnten: So kommen dort die Breitflügelfledermaus, der Große und der Kleine Abendsegler sowie die Rauhaut-, die Zweifarb- und die Zwergfledermaus vor.

Kein Totschlagargument gegen den Windpark an sich

Das Fazit des Fachmanns war deshalb, dass er keine Möglichkeit für eine Zonierung sehe: "Das gesamte Untersuchungsgebiet bildet eine Zone mit artenschutzrechtlichem Konfliktpotenzial - das war aber auch zu erwarten." Denn, so Gharadjedaghi weiter, "es gibt keinen Wald ohne solche Konflikte". Was aber ausdrücklich keine Vorentscheidung darüber sei, ob generell ein Windpark in dem betroffenen Gebiet möglich oder ausgeschlossen sei, sagte der Experte. Denn um dies zu beurteilen, ist eine sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) erforderlich. Und aus der Untersuchung der vorkommenden Tierarten und Habitate ergebe sich "nichts, das in der SAP ein Totschlagargument wäre".

Grundsätzlich sei auch die Idee einer Zonierung nicht völlig vom Tisch, sagte Landrat Robert Niedergesäß (CSU). Denn schließlich sei mit dem nun vorgelegten Gutachten ja nur eines von drei Kriterien dafür untersucht worden. Noch ausstehend sind "Eigenart der Landschaft" und "Erholungsfunktion". Möglicherweise gebe es dort Aspekte, die Sondergebiete im Landschaftsschutzgebiet rechtfertigten. Ähnlich argumentierte Severin von Woyna von der Firma Green City Energy, welche seit 2011 an der Planung des Windparks arbeitet. Er verwies außerdem darauf, dass mögliche artenschutzrechtliche Konflikte mit einer Windkraftnutzung nicht Untersuchungsgegenstand des Gutachtens waren.

Im Januar soll entschieden werden, wie es weitergeht

Falls sich aber auch aus den anderen Vorgaben keine Gründe für eine Umzonierung ergeben, könnte man den Windpark über eine generelle Öffnung des Landschaftsschutzgebietes ermöglichen, erläuterte Landratsamtsjuristin Friederike Paster. "Aber dann passen da mehr als fünf Stück rein" - ein Szenario, das man mit der Umzonierung eigentlich ja ausdrücklich verhindern wollte. Möglich sei auch, aus dem Landschaftsschutzgebiet ein Stück abzutrennen, so Niedergesäß, eine Komplettaufhebung komme für ihn aber nicht in Frage, dafür sehe er auch keine Mehrheit.

Der einstimmige Beschluss lautete schließlich, dass man dem Thema im Januar eine Sondersitzung des Umweltausschusses widmen solle. Bis dahin sollen andere Möglichkeiten der Zonierung untersucht werden, dazu will man sich mit dem bayerischen Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium, dem Landesamt für Umwelt, der Regierung von Oberbayern, den Staatsforsten, den Gutachtern um die nun vorgestellte Expertise und der Firma Green City Energy beraten.

Im Januar soll dann aber auch endgültig über die Zukunft des Windparks im Forst entschieden werden, indem der Ausschuss einen Beschluss für oder gegen eine Änderung der Landschaftsschutz-Verordnung fasst. "Wir wollen vor der Kommunalwahl Klarheit schaffen", formulierte der Landrat das Ziel.

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