Windrad in Bruck:Verwaltungsgericht vertagt Entscheidung

Im Prozess um das Brucker Windrad müssen weitere Informationen zur Ertragsprognose vorgelegt werden. Doch es deutet einiges darauf hin, dass der Rotmilan das Projekt nicht stoppen kann.

Von Christian Endt, München/Bruck

Im Prozess um das geplante Windrad im Brucker Ortsteil Hamberg ist am Dienstag kein Urteil gefallen. Einer der beteiligten Anwälte wurde kurzfristig krank. Die wesentlichen Streitpunkte kamen vor dem Verwaltungsgericht München jedoch zur Sprache - und Gerichtspräsidentin Andrea Berg deutete bereits an, wohin die Reise gehen könnte.

Demnach bekommt die von sechs Brucker Landwirten betriebene Osterkling GmbH, die das Windrad bauen möchte, in einer Lärmschutzfrage möglicherweise Recht. Richterin Berg zeigte jedoch auch Verständnis für die Klage des Landesbunds für Vogelschutz (LBV), der Angaben zum erwarteten Ertrag der Anlage in Zweifel zieht.

Dem LBV geht es um den Schutz von Greifvögeln, vor allem der in der Nähe brütenden Baumfalken und Rotmilane. Der Rotmilan gilt ohnehin als seltene und schutzbedürftige Art. Landratsamt, Regierung von Oberbayern und Landesamt für Umwelt sehen für den Vogel aber kein "signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" durch das Windrad.

Der LBV sieht das naturgemäß anders. Vor Gericht geht es darum, wo der Milan brütet, wo er Nahrung findet und ob er auf dem Weg vom einen zum anderen das Windrad überfliegen muss. Beide Parteien nähern sich dieser Frage mit unterschiedlichen Methoden, was einen Vergleich schwer macht. Richterin Berg ließ erkennen, dass sie tendenziell die Auffassung der Behörden teilt.

Beim Baumfalken stellen Behörden und LVB gleichermaßen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko fest. Das Landratsamt beruft sich allerdings auf ein Gesetz, wonach die Anlage bei einem "überwiegenden öffentlichen Interesse" trotzdem genehmigt werden kann. Dieses öffentliche Interesse kann durchaus auch ein wirtschaftliches sein; es wird dann festgemacht am Ertrag der Anlage.

Anders gesagt: Wenn schon möglicherweise Vögel sterben müssen, soll es sich wenigstens lohnen. Deshalb muss der Antragsteller für eine Genehmigung nachweisen, dass die Windanlage genug Ertrag bringt, und zwar mindestens 60 Prozent dessen, was das verwendete Windrad maximal bringen könnte. Die Landwirte zitierten im Genehmigungsverfahren ein Gutachten, das einen Anteil von 63,81 Prozent dieses Referenzertrags bescheinigt. Das würde also knapp reichen, um den Vogelschutz zu übergehen.

Der nun klagende LBV kritisiert aber, dass das Landratsamt diese Zahl unüberprüft übernommen hat. Das zugrunde liegende Gutachten habe sich die Behörde gar nicht erst vorlegen lassen und stattdessen "dem bloßen Wort geglaubt", so Richterin Breit. Rechtsanwalt Bernd Söhnlein als Vertreter des LBV las in der Verhandlung aus dem Gutachten vor.

Es ist von einer "ausgesprochen dürftigen Datenlage" die Rede, eine zusätzliche "Messung am Standort" wird dringend empfohlen. Das Gutachten weise einen großen Unsicherheitsfaktor auf. Richterin Breit findet die Daten daher "hinterfragungswürdig". Tatsächlich stehen im von der Staatsregierung herausgegebenen Bayerischen Windatlas für den Standort deutlich geringere Windgeschwindigkeiten, als das Gutachten annimmt.

Zusätzlich verkompliziert wird die Lage dadurch, dass das Landratsamt in der Genehmigung angeordnet hat, dass die Leistung des Windrades in der Nacht herunter gefahren muss - aus Lärmschutzgründen. Dadurch wird das Windrad zwar leiser, bringt aber auch weniger Ertrag. Diese Minderung ist in der Berechnung des Antragstellers nicht enthalten.

Gegen diese Auflage der Nachtabsenkung hat die Firma Osterkling wiederum Klage eingereicht. Richterin Breit deutete an, dass sie dem Unternehmen in diesem Punkt Recht geben könnte. Wie störend der Lärm genau ist, könne man nämlich erst beurteilen, wenn das Windrad eine Weile in Betrieb gewesen ist. Daher könne man auch erst dann über Auflagen entscheiden. Weiterverhandelt wird am 26. April um 14 Uhr in Saal 5. Die Firma Osterkling soll dann weitere Informationen zur Ertragsprognose vorlegen.

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