Energiewende:Nicht entmutigt

Im Mai war der symbolische Spatenstich für die Windräder im Höhenkirchner Forst, nun müssen die Bauarbeiten dort vorerst ruhen. (Foto: Claus Schunk)

Nach dem Baustopp für die Windräder im Höhenkirchener Forst demonstrieren die Bürgermeister von Egmating, Oberpframmern und Höhenkirchen-Siegertsbrunn weiter Zuversicht.

Die Bürgermeister von Oberpframmern, Egmating und Höhenkirchen-Siegertsbrunn wollen sich durch den Rückschlag beim Windpark im Höhenkirchener Forst nicht entmutigen lassen. Auch nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Genehmigungsbescheid zum Windradbau im Höhenkirchener Forst rechtswidrig sei, zeigt sich die Bürgerwind Höhenkirchener Forst, deren Gesellschafter die drei Gemeinden sind, in einer Pressemitteilung „weiterhin überzeugt, dass ein Einklang von Klimaschutz durch den Ausbau von erneuerbaren Energien wie Windenergie und Trinkwasserschutz möglich ist“. Um das weitere Vorgehen zu klären, muss allerdings nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

Rückschlag für Energiewende
:Gericht stoppt Bau von Windrädern im Höhenkirchner Forst

Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Genehmigung des Landratsamts rechtswidrig, weil der Trinkwasserschutz nicht ausreichend geprüft wurde. Wie es jetzt weitergeht, ist offen.

Von Bernhard Lohr

Gegen die Genehmigung der drei Windenergieanlagen im Höhenkirchener Forst vom Oktober 2023 hatte der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität geklagt, der regelmäßig rechtlich gegen Genehmigungsbescheide von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen vorgeht. Das Gericht hatte vor allem die Nähe zum Wasserschutzgebiet moniert.

„Von Beginn an haben wir den Schutz des Trinkwassers sehr ernst genommen und daher zahlreiche Schutzmaßnahmen sowohl für die Bau- als auch die Betriebsphase getroffen“, betont Andreas Lutz (CSU), Bürgermeister von Oberpframmern. So habe man sich für einen getriebelosen Anlagetyp entschieden, um keine wassergefährdenden Stoffe in Form von Getriebeöl in den Windenergieanlagen zu verwenden. Zudem seien umfangreiche hydrologische Gutachten erstellt, eine hydrogeologische Baubegleitung eingerichtet und eine Brunnenmessstelle zur ständigen Überwachung des Wassers installiert worden. Welche weiteren Maßnahmen ergänzt werden sollten, könne erst aus der Urteilsbegründung abgeleitet werden.

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