Rund um die Kreisstadt könnten in den kommenden Jahren Windräder gebaut werden. Den ersten Schritt dazu hat nun der Technische Ausschuss des Stadtrates gemacht, beschlossen wurde die Aufstellung eines sogenannten Teilflächennutzungsplanes. Damit wird es möglich, die 10 H-Regel umgehen, also die von der CSU-Staatsregierung 2014 erlassene Vorschrift, wonach Windräder mindestens das Zehnfache ihrer Höhe vom nächsten Wohnhaus entfernt sein müssen.
Warum das funktioniert erläuterte Christian Stöhr vom Ebersberger Bauamt in der Sitzung: Die 10 H-Regel fällt in die Kategorie Landesrecht, die Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen sind dagegen im Bundesbaugesetz geregelt. Da das Bundes- das Landesrecht sticht, kann eine Kommune also im Rahmen der Möglichkeiten des Flächennutzungsplanes die 10 H-Regel außer Kraft setzen.
Ohne einen solchen Flächennutzungsplan sei es nach der derzeitigen Rechtslage unmöglich, im Gemeindegebiet Ebersberg ein Windrad zu bauen, wie Stöhr und Klimaschutzmanager Christian Siebel auf Nachfrage von CSU-Stadtrat Martin Schechner erklärten. Der hatte wissen wollen, "was ist, wenn morgen einer bei der Stadt anfragt, ob er zum Beispiel an der Schafweide ein Windrad bauen kann?" Dem müsste man sagen, dass das nicht möglich sei, so Stöhr. Zwar sei grundsätzlich auch ohne entsprechenden Flächennutzungsplan eine Baugenehmigung für Windräder möglich - aber nicht in Ebersberg: Denn im gesamten Gemeindegebiet gebe es keinen Standort, der die bei einer Einzelgenehmigung nötige 10 H-Vorgabe erfülle, so Siebel. "Wenn wir es in Ebersberg realisieren möchten, müssen wir den Flächennutzungsplan machen", fasste Siebel zusammen.
Dieser folgt einem Muster, das bei einer anderen Nutzung schon lange bekannt ist, und das viele Gemeinden anwenden: Den Konzentrationsflächen für den Kiesabbau. Dabei werden ebenfalls in den Flächennutzungsplänen Zonen festgelegt, in welcher die Kommune Kiesgruben grundsätzlich zulassen möchte, sowie solche, in denen diese auf keinen Fall entstehen sollen. Für Letzteres ist Ersteres nötig, ansonsten läge eine sogenannte Negativplanung vor, die indes unzulässig ist.
Genau aus diesem Grund hatten der Landkreis und seine Kommunen 2013 eine gemeinsame Planung auf den Weg gebracht. Ziel war, dass die Kommunen ihre Flächennutzungspläne gewissermaßen synchronisieren. Damit sollte die Windradplanung gesteuert werden, damals galten die Anlagen noch als privilegierte Vorhaben, wie etwa land- und forstwirtschaftliche Bauten. Der Mindestabstand zu Siedlungen betrug lediglich 500 Meter und das auch nur zu geschlossenen Wohngebieten. Der interkommunale Flächennutzungsplan sollte diese Abstände auf mindestens 800 Meter erhöhen - auch zu Wohngebieten auf dem Gebiet der Nachbargemeinde.
Durch die 10H-Regel, welche die CSU im Landtag nach wie vor eisern verteidigt, war das landkreisweite Konzept zunächst erledigt - in Ebersberg soll es aber zumindest teilweise wieder aufgenommen werden. Als erste Arbeitsgrundlage für das Konzept soll die landkreisweite Windkraftplanung dienen, so die Stellungnahme der Verwaltung. Eine Übernahme eins zu eins werde es aber nicht geben, man müsse "veränderte Rahmenbedingungen" berücksichtigen und die Kriterien insgesamt aktualisieren, das letzte Wort wird dann der Stadtrat haben.
Dessen Vertreter zeigten sich im Ausschuss durchaus angetan von dem "Türöffner für 10 H", wie es Jürgen Friedrichs (Grüne) formulierte. Er unterstütze den Antrag darum ausdrücklich, auch, weil die Energiewende ohne Windkraft in Ebersberg wohl nicht gelingen könne. Laut Friedrichs erzeugt ein modernes Windrad etwa acht Gigawattstunden pro Jahr, für die gleiche Leistung seien rund 16 Hektar Solarpanels notwendig.
Auch seine Fraktion "begrüßt es ausdrücklich", sagte SPD-Stadtrat Christoph Münch, "damit kommt die Energiewende ein Stück weiter". Und noch aus einem anderen Grund sei der Flächennutzungsplan notwendig: "Wenn wir es selber steuern wollen, kommen wir nicht drumrum." Ansonsten könnte der Fall eintreten, dass ein Investor entscheidet, wo ein Windrad gebaut wird - zumindest für den Fall, dass 10 H irgendwann nicht mehr gilt. Münch betonte auch, dass es nicht darum gehe "jetzt konkret zu sagen, wo bald zehn Windräder hinsollen", sondern einen Prozess anzustoßen, an dessen Ende klar sei "wo kann man Windräder bauen".
Auf diese Planungshoheit der Kommune verwies auch Gerd Otter (Pro Ebersberg): "Wie viele Anlagen dann rauskommen, das wird sich erst am Schluss des Verfahrens herausstellen." Ganz konkret gehe es um die Frage: "Wo können wir es uns vorstellen und wo nicht." Alexander Gressierer (CSU) befürwortete das Konzept ebenfalls, es sei "ein notwendiger erster Schritt". Mit Verweis auf den Kiesabbau nannte er den Teilflächennutzungsplan "ein bewährtes Instrument der städtebaulichen Entwicklung".
Ohne Gegenstimmen wurde die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, dieser solle den entsprechenden Einleitungsbeschluss fassen. Folgt der Stadtrat der Empfehlung - was als sicher gilt - wäre Ebersberg die erste Kommune im Landkreis, die sich anschickt, die 10-H-Regel außer Funktion zu setzen.
Ebenfalls beschlossen wurde der Auftrag an die Verwaltung, begleitend zum Standortkonzept auch ein Kommunikationskonzept zu initiieren. Geplant ist, dass die Stadt dazu einen "Dienstleister mit ausgewiesener Erfahrung im Bereich Mediation und Bürgerbeteiligung Bereich Windenergie" beauftragen soll. Kosten sollen die Planungen insgesamt etwa 100 000 Euro, verteilt auf die Jahre 2021 bis 2023. Otter regte an, zu prüfen, ob es für solche Planungen Fördergeld gebe, dies werde man tun, so Stöhr.
Wann sich wirklich ein Windrad auf Ebersberger Gemeindegebiet drehen wird, ist allerdings offen. Man rechne seitens der Verwaltung mit einer Verfahrensdauer von "nicht unter zwei Jahren", sagte Siebel auf eine entsprechende Frage Schechners, es kann also auch länger dauern.