Wer anderen eine Grube gräbt:Doppelt ausgetrickst

Ein Baldhamer hat einen Betrüger mit einer List überführt - und sich dabei selbst hereingelegt.

Lars Brunckhorst

Ein Baldhamer hat einen Betrüger mit einer List überführt - und sich dabei selbst ausgetrickst. Denn der 28-Jährige, der Opfer des Betrügers geworden war, schlug diesen mit den gleichen Waffen. Doch der Reihe nach. Der Informatiker aus Baldham hatte bei dem 36-jährigen Betrüger aus Herford in Niedersachsen zunächst über das Internet zwei Mobiltelefone bestellt und den Kaufpreis von 610 Euro überwiesen, die Ware aber nicht erhalten. Daraufhin gab er sich bei einem weiteren Internetgeschäft mit dem Niedersachsen als Frau aus, spielte dem Betrüger Interesse an einem Notebook vor und schaffte es so, dass dieser ihm einen Kaufvertrag per E-Mail zusandte und als Legitimation eine Kopie seines Ausweises. Der Niedersachse ging sogar auf die Forderung der vermeintlichen Kundin ein, als "Sicherheitsbeweis" 650 Euro zu überweisen. Diesen Betrag und den Kaufpreis für das Notebook, insgesamt 2000 Euro, sollte der Betrüger anschließend zurück überwiesen bekommen. Doch stattdessen ging der Baldhamer zur Polizei und erstattete Anzeige gegen den 36-Jährigen aus Niedersachsen. Den Beamten der Polizeistation Vaterstetten legte der Informatiker nicht nur die vollständigen Daten des Betrügers vor, sondern auch die Kopie vom Personalausweis. Auf die Frage der neugierig gewordenen Polizeibeamten, wie er das alles geschafft habe, erzählte der Baldhamer von seinem Trick. Und dieser könnte jetzt Konsequenzen für ihn haben: Obwohl die Idee funktionierte und er von dem Betrüger 650 Euro auf sein Konto erhielt, hat das Ganze ein strafrechtliches Nachspiel. Zwar steht laut Polizei außer Frage, dass der amtsbekannte Niedersachse einen Warenbetrug beging; jedoch handelte auch der Informatiker aus Baldham strafbar: Unter Angabe falscher Personalien war er schließlich ein Geschäft eingegangen und hatte einen Kaufvertrag mit falschem Namen unterschrieben. Deshalb blieb den Vaterstettener Polizisten keine andere Wahl, als auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Baldhamer einzuleiten: wegen Datenfälschung, Betrugs sowie Urkundenfälschung - auch wenn sie über den nicht alltäglichen Kriminalfall schmunzeln mussten, wie ein Beamter zugibt. Die Entscheidung, wer von beiden bestraft wird, liegt nun bei Staatsanwälten und Richtern.

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