Süddeutsche Zeitung

Weniger Gäste bei Feiern:Landratsamt reagiert auf steigende Infektionszahlen

Immer mehr Ebersberger sind mit dem Coronavirus infiziert, jetzt gibt es erste Einschränkungen.

Der Landkreis Ebersberg reagiert auf die erneut gestiegene Zahl der Corona-Infektionen. Am Montag wurde eine Allgemeinverfügung zum Infektionsschutz erlassen. Demnach dürfen an privaten Feiern ab sofort nur noch 50 Personen teilnehmen, wenn sie in öffentlichen oder angemieteten Räumlichkeiten stattfinden. Für private Feiern im eigenen Zuhause wird eine Höchstzahl von 25 dringend empfohlen, wobei darauf zu achten ist, dass die Mindestabstände eingehalten werden und die Räume entsprechend belüftet werden können.

Weil aktuell an den Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis kein spezifisches Infektionsgeschehen festzustellen ist, hat Landrat Robert Niedergesäß (CSU) in Abstimmung mit Regierungspräsidentin Maria Els sowie dem Gesundheitsamt und dem Schulamt entschieden, dass derzeit noch keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht ab Klassenstufe fünf veranlasst wird. Stufe zwei des Rahmenhygieneplans für die Schulen in Bayern sieht das grundsätzlich vor, wenn der Signalwert 35 mehr als drei Tage überschritten wird. Nach der Allgemeinverfügung des Landkreises sollen Elternabende möglichst virtuell durchgeführt werden.

Auch bei den Kindertagesstätten im Landkreis bleibt es derzeit bei Stufe eins, da aktuell keine einzige Einrichtung aktiv betroffen ist. Das Landratsamt empfiehlt aber deutlich, dass Eltern die Kinder am besten entweder bereits an der Haupteingangstüre abgeben oder zumindest einen Mund-Nasen-Schutz tragen, und die Einrichtung möglichst schnell wieder verlassen, um Gespräche etwa mit anderen Eltern auf den Außenbereich verlagern.

Landrat Robert Niedergesäß dazu: "Die Lage wird zunehmend fragiler, wie man auch an der Entwicklung in der Region sieht. Insbesondere zwei Anlässe haben aktuell zu einer deutlich höheren Sieben-Tage-Inzidenz geführt. Während ein Ausbruch in einer Asylunterkunft regional eingegrenzt werden kann und nicht Anlass für allgemeine Maßnahmen ist, führen zum Teil verantwortungslose beziehungsweise ausufernde Privatfeiern dazu, dass die Allgemeinheit darunter leiden muss, das ärgert uns! Noch kann man verantworten und dies habe ich entschieden, dass zum Beispiel keine allgemeine Maskenpflicht für Schüler ab den fünften Klassen im Unterricht eingeführt werden muss, was für die Schülerinnen und Schüler eine starke Belastung wäre. Dies muss aber täglich neu bewertet werden, und es bleibt zu hoffen, dass sich die Lage wieder etwas entspannt."

Zum Stand Montag war bei 69 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg eine Infizierung mit dem Coronavirus nachgewiesen. Als Kontaktpersonen in Quarantäne bleiben müssen derzeit 243 Landkreisbewohner. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner - ist noch einmal angestiegen und liegt jetzt bei 45,17. Damit wird der Signalwert von 35 im Landkreis Ebersberg überschritten. Der sogenannte Warnwert von 50 jedoch nicht erreicht. In der Kreisklinik werden derzeit drei Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung behandelt. Einer von ihnen muss auf der Intensivstation beatmet werden.

Wegen der steigenden Zahlen weist das Landratsamt die Senioren- und Behinderteneinrichtungen und ausdrücklich auch die ambulanten Pflegedienste auf die Möglichkeit zu Reihentestungen hin und appelliert dieses Angebot für Personal und Bewohner unbedingt zu nutzen.

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SZ vom 13.10.2020 / SZ/aju
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