Amtsgericht EbersbergHitler-Gruß im Grafinger Bierzelt

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Auf dem Grafinger Volksfest (Archivbild) hat sich ein 51-jährger mit dreifachem Hitlergruß im Festzelt strafbar gemacht.
Auf dem Grafinger Volksfest (Archivbild) hat sich ein 51-jährger mit dreifachem Hitlergruß im Festzelt strafbar gemacht. (Foto: Peter Hinz-Rosin)
  • Ein 51-Jähriger mit 31 Vorstrafen zeigte auf dem Grafinger Volksfest 2025 dreimal den Hitler-Gruß und rief „Heil Hitler“.
  • Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte den alkoholkranken Mann zu sechs Monaten Haft auf Bewährung mit Auflagen.
  • Der Angeklagte befindet sich derzeit in stationärer psychiatrischer Therapie und will seine jahrzehntelange Alkoholsucht bekämpfen.
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Ein 51-Jähriger fügt seiner langen Liste an Vergehen ein weiteres hinzu – und entgeht nur knapp dem Gefängnis.

Von Anja Blum, Ebersberg/Grafing

Dass an diesem Vormittag am Ebersberger Amtsgericht kein unbescholtenes Blatt auf der Anklagebank sitzt, machen schon die Fesseln an den Füßen des Mannes deutlich. Später liest Richter Frank Gellhaus die Einträge aus dem Bundeszentralregister vor – allerdings nur in Auszügen. Denn dort haben sich bereits 31 Vorstrafen angesammelt. Außerdem wird klar, dass die Biografie dieses Angeklagten ein Paradebeispiel dafür ist, wie sehr ein Leben durch Alkohol aus den Fugen geraten kann.

Der 51-Jährige hat eine jahrzehntelange Suchtgeschichte hinter sich, teils habe er zwölf bis 14 Bier am Tag getrunken, gibt er zu Protokoll. Hinzu kommen diverse Körperverletzungen, Beleidigungen, Belästigungen und Sachbeschädigungen sowie mehrere Phasen auf Entzug und im Gefängnis. An diesem Vormittag geht es, im Juristendeutsch, um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, auch hier ist der Mann bereits einschlägig vorbestraft. Konkret wird ihm nun vorgeworfen, im Bierzelt auf dem Grafinger Volksfest 2025 mehrmals den rechten Arm in die Höhe gestreckt und „Heil Hitler“ gerufen zu haben.

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Der Angeklagte streitet das in der Verhandlung denn auch gar nicht ab. Behauptet aber, er könne sich an die Geschehnisse im Bierzelt überhaupt nicht erinnern. Er sei eben „stark angetrunken“ gewesen, so die Begründung des Pflichtverteidigers. Der Richter indes mag der Theorie des Filmrisses und damit einer – möglicherweise juristisch relevanten – verminderten Steuerungsfähigkeit nicht folgen: Ein Atemalkoholtest durch die Polizei habe „nur“ einen Promillewert von 1,6 ergeben, so Gellhaus. „Für jemanden, der seit Jahrzehnten an Alkohol gewöhnt ist, ist das nicht wirklich viel.“ Zumal keiner der beiden Zeugen damals beim Angeklagten rauschbedingte Ausfallerscheinungen habe erkennen können.

Ein Mann, der an dem Abend ebenfalls auf dem Volksfest gewesen war, schildert dem Gericht das Geschehen glaubhaft und kann den Beschuldigten sogar anhand eines Tattoos identifizieren. Zunächst sei ihm der fremde Mann aufgefallen, weil er im Zelt geraucht habe und deswegen von Security-Mitarbeitern ermahnt worden sei. Schon wenig später habe er sich aber erneut eine Zigarette angesteckt und dann obendrein den Arm zum Hitler-Gruß gehoben, und zwar dreimal, kurz nacheinander. Das habe er selbst dann den Wachleuten gemeldet, woraufhin der Angeklagte aus dem Zelt geführt worden sei. „Draußen bin ich dann später von der Polizei zu der Sache befragt worden.“

Eigentlich habe er mit rechtsradikalen Ansichten nichts am Hut, behauptet der Angeklagte

An der Entgleisung hat das Gericht denn auch keine Zweifel. Ungeklärt bleibt lediglich die Frage nach den Gründen. Der Angeklagte beteuert jedenfalls, mit rechtsradikalen Ansichten eigentlich rein gar nichts am Hut zu haben. Sein Vater sei immer bei der SPD gewesen, die Mutter habe ausländische Wurzeln gehabt, er selbst wähle keinesfalls die AfD. Seine Lebensgefährtin bestätigt das. „Wäre es anders, würde ich das nicht mitmachen“, sagt sie nach der Verhandlung. Hat ihn also im Bierzelt jemand angestiftet? War es die Lust an der Provokation? Undefinierter Frust?

Klar ist nur, dass der Mann, der momentan auf Bewährung ist, seit Langem mit seiner Sucht zu kämpfen hat. Er habe oft versucht, trocken zu bleiben, erzählt er, doch es habe leider immer wieder Rückfälle gegeben. Als Grund nennt er diverse Schicksalsschläge: Bei einem Fahrradunfall habe er sich eine Schulter gebrochen und daraufhin seinen Job im Lager verloren, außerdem sei erst kürzlich sein Bruder gestorben. Deswegen habe er sich Ende vergangenen Jahres freiwillig in stationäre Therapie begeben: Er ist nun in einer geschlossenen psychiatrischen Station untergebracht. Deswegen die Fußfessel. „Ich will mich stabilisieren und meine Sucht bekämpfen.“

Das veranlasst das Gericht zu einer „positiven Sozialprognose“ und einem vergleichsweise milden Urteil: Es verhängt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, aber noch zur Bewährung ausgesetzt, mit Auflagen. Der Mann darf seine Therapie nicht abbrechen und sich drei Jahre lang nichts mehr zuschulden kommen lassen. „Das hätte auch anders ausgehen können“, warnt Richter Gellhaus. „Wir geben Ihnen hier nochmal eine Chance, mit eineinhalb zugedrückten Augen.“ Dass er das durchaus zu schätzen weiß, signalisiert der 51-Jährige mit einem Verzicht auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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