Süddeutsche Zeitung

Volksfest Ebersberg:Kinder dürfen Lose kaufen

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Auf dem am Freitag beginnenden Volksfest ist die Regellage anders als in Dachau

Von Franziska Bohn, Ebersberg

Der Aufbau des Ebersberger Volksfestes ist in vollem Gange. Die Bierbänke sind aufgereiht, das Riesenradgerüst steht daneben, einige Buden sind aufgebaut. Und bei Kindern ist traditionell vor allem die Losbude beliebt. Ein Thema, das in diesen Tagen zu einem Politikum wurde: Denn auf dem Dachauer Volksfest dürfen Kinder laut der Regierung von Oberbayern Lose dieses Jahr nicht mehr selbst kaufen. Als Grund nennt die Regierung die Jugendschutzbestimmungen des Glückspielstaatsvertrags in Deutschland. Die Minderjährigen sollen so vor einer drohenden Suchtgefahr geschützt werden. Ausnahmen gebe es zwar bei kleinen Lotterien, deren Verkaufssumme der Lose unter 40 000 Euro liegen müssen. Die Stadt Dachau, die den sogenannten "Glückshafen" zugunsten der gemeinnützigen Bürgerstiftung betreibt, liege aber darüber. Eine Ausnahme gibt es nur an den letzten beiden Tage, an denen das Rote Kreuz den Verkauf übernimmt und dann unter dieser Grenze liege.

Was heißt das für Ebersberg, wenn das Volksfest dort am Freitag eröffnet wird? Müssen die Kinder jetzt auch hier darauf verzichten, Lose zu kaufen? Ein Besuch auf dem Volksfestplatz bei Festwirt Martin Lohmeyer und Schausteller Josef Steininger soll Klarheit verschaffen. Sie sind sich sicher, vom Glücksspielstaatsvertrag nicht betroffen zu sein. Nach einer Anfrage beim Deutschen Schaustellerverband steht fest: Sie haben Recht.

Nachfrage bei Frank Hakelberg, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Schaustellerbund. Ihm zufolge sind zwei wesentliche Punkte zu trennen: In Dachau werde von Privatleuten eine Tombola zugunsten der Bürgerstiftung durchgeführt und keine volksfesttypische Verlosung. Diese sei anmelde- und genehmigungspflichtig. Dabei müssen sie diverse Kriterien erfüllen und Grenzen einhalten, die auch von steuerrechtlicher Relevanz sind. Das habe aber nichts mit der Losbude von Schaustellern auf dem Ebersberger Volksfest zu tun. Diese habe eine ganz eigene Rechtslage.

Warum Unterhaltungsspiele auf Volksfesten unbedenklich sind, schreibt der Deutsche Schaustellerbund in einem eigenen Positionspapier: Die Gewinne seien bei weitem nicht so attraktiv, um Spielsucht fördern zu können. Zumal seien Volksfeste wenige Tage an einem Ort und könnten schon aus zeitlichen Gründen nicht süchtig machen. Warum die Regierung von Oberbayern allerdings die Tombola für jugendgefährdend hält, wisse er nicht, wie Rechtsanwalt Hakelberg erklärt. Er bezeichnet das Verbot in Dachau als "schräg": "Man tut ja insgesamt etwas Gutes." Für ihn handelt es sich in Dachau um eine "Form von Aktionismus". "Ich finde solche Regeln bei Lotto, Toto und Roulette in Ordnung, da kann man schließlich Haus und Hof verlieren. Es ist gut und verständlich, dass das so streng geregelt ist. Aber wenn mein Sohn sich für sechs Euro drei Lose kauft, um einen Fußball zu gewinnen, dann finde ich das nicht schlimm." Die Kinder auf dem Ebersberger Volksfest können also auch in Zukunft ihr Glück beim Losen versuchen.

Das Ebersberger Volksfest - samt Losverkauf - beginnt am Freitag, 9. August, und endet am Montag, 19. August. Infos unter www.volksfest-ebe.de

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Quelle:
SZ vom 07.08.2019
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