Süddeutsche Zeitung

Vogelschutz:Leinenzwang kommt

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Trotz großen Protests aus der Bevölkerung weist das Landratsamt Schutzzonen aus, in denen von Mitte März bis Ende Juli Hundebesitzer ihre Vierbeiner nicht mehr frei laufen lassen dürfen

Karin Kampwerth

- Nicht nur Weihnachtskarten werden viele Hundebesitzer im Landkreis in diesen Tagen in ihren Briefkästen finden. Post kommt auch vom Ebersberger Landratsamt. Der Inhalt dürfte die Festtagsstimmung der Adressaten allerdings empfindlich trüben, denn das Schreiben enthält eine fünfseitige Begründung, warum Vierbeiner vom kommenden Jahr an in der Zeit zwischen dem 15. März und dem 31. Juli in bestimmten Gebieten nur noch angeleint Gassi geführt werden dürfen.

Darüber verärgert sein dürften besonders die Mitglieder der Interessengemeinschaft Schwabener Moos. Diese war gegründet worden, nachdem im vergangenen Sommer die Pläne für eine "Verordnung zum Schutz des Nahrungs- und Lebensraumes von bodenbrütenden Vogelarten und Störchen im Landkreis Ebersberg" bekannt wurden. Von der Interessengemeinschaft wurde daraufhin eine Protestbriefaktion gegen die Verordnung initiiert. Gleichzeitig wollten die Mitglieder mit einer Aufklärungsaktion das Verantwortungsbewusstsein von Hundehaltern stärken. Insgesamt zählte Johann Taschner, der in der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes für die Erstellung der Verordnung verantwortlich ist, gut 300 Einwendungen. Die darin aufgeführten Gründe werden nun von der Abteilungsleiterin des Bau- und Umweltamtes in der Kreisbehörde, Martina Mühlich, widerlegt. Viele Markt Schwabener Bürger hätten argumentiert, dass die seit mehreren Jahren erfolgreiche Wiederansiedlung des Storchs ein Beleg dafür sei, dass eine Verordnung gar nicht notwendig ist. "Unstrittig ist, dass sich Störche trotz freilaufender Hunde im Schwabener Moos wieder angesiedelt haben", schreibt die Juristin. Unstrittig sei aber auch, dass auf dem Areal nur wenige Wiesenbrüter nachgewiesen werden konnten, obwohl die Voraussetzungen im Moos geeignet seien. "Diese Tatsache wird aus fachlicher Sicht vor allem darauf zurückgeführt, dass die bodenbrütenden Vogelarten äußerst empfindlich auf Störungen in ihrem direkten Umfeld reagieren", heißt es weiter. In der Zeitspanne, in der die Verordnung gilt, sei es notwendig, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Weder die Landwirtschaft noch in der Nähe liegende Sportstätten oder Straßen zählten dazu, da sich die Tiere darauf einstellen könnte, beziehungsweise die Behörde bereits Vereinbarungen mit Landwirten für eine spätere Mahd und den Verzicht auf Düngemittel getroffen habe. "Ungeachtet dessen sind in den Schutzgebieten bereits jetzt viele extensiv genutzte Randstreifen, Grabensäume und Kleinstrukturen vorhanden, die ein Brutgeschäft ermöglichen würden", stellt Mühlich klar. In Rücksprache mit den Veterinären widerspreche das zeitweise Ausführen von Hunden an der Leine auch nicht dem allgemeinen Tierschutzgedanken. Sinn und Zweck des Anleinens während der Schutzzeit sei hingegen, die Hunde ununterbrochen unter Kontrolle ihrer Besitzer zu halten, um diese vom Stöbern abzuhalten. Unabhängig davon komme die Behörde den Hundebesitzern im Markt Schwabener Moos schon entgegen, denn das Anleinverbot war ursprünglich noch zehn Wochen länger geplant. Wo im Markt Schwabener Moos sich Hundebesitzer in der Schutzzeit nur eingeschränkt bewegen dürfen, wird am Freitag auf der Seite des Landratsamtes unter www.lra-ebe.de veröffentlicht. Schutzgebiete werden außerdem am Steinsee und Egglburger See, im Doblbachtal, auf den Gutterstätter Streuwiesen, im Dobelgebiet und Atteltal sowie im Brucker Moos ausgewiesen.

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Quelle:
SZ vom 21.12.2012
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