Verwaltungsgericht-Geschichten: Reklame verwehrt:Zu schön, um Werbung zu sein

Firma würde gerne im Ortskern von Markt Schwaben plakatieren

Von Andreas Junkmann, Markt Schwaben

Zugegeben, die Einfahrt zum Hauptsitz des Awo-Kreisverbandes in Markt Schwaben - eingerahmt zwischen Fahrradgeschäft, Schnellimbiss und Wettbüro - ist nicht die schönste Ecke im Landkreis Ebersberg. Offenbar ist sie aber schön genug, um nicht durch ein Werbeplakat verschandelt werden zu dürfen. Das hat nun das Münchner Verwaltungsgericht bei einem Ortstermin entschieden. Geklagt hatte eine Werbefirma, der die Marktgemeinde versagt hatte, ein über zwei Quadratmeter großes Banner an die Seitenwand eines Gebäudes zu hängen. An der Stelle befinden sich zwar bereits drei Banner, die allerdings kleiner sind und nicht den Zweck der Fremdwerbung erfüllen. Genau das nämlich wäre die Intention der neuen beleuchteten Reklamefläche gewesen, deren Plakate alle zwei Wochen ausgetauscht werden sollten.

Dagegen spricht aber eine Satzung, die der Markt Schwabener Bauausschuss vor einigen Jahren erlassen hat. In dieser wird der Ortskern als besonders schützenswert klassifiziert, Werbeanlagen mit mehr als zwei Quadratmetern sind in einem genau definierten Gebiet nicht zulässig. An dessen Grenze aber liegt nun jene Ecke, mit der sich die Verwaltungsrichter zu befassen hatten. Der Anwalt der Werbefirma argumentierte mit den umliegenden Gebäuden. "Es ist fraglich, ob das immer noch historischer Ortskern ist", sagte er über die aus seiner Sicht nicht wirklich einheitliche Bauweise. Dem hielt Bauamtsleiter Walter Rohwer entgegen, dass man sich bei der Satzung durchaus was gedacht habe. "Die ist nicht einfach am Schreibtisch entstanden." Zusammen mit einem Stadtplaner habe man sich das in Frage kommende Gebiet genau angeschaut.

Und auch die Verwaltungsrichter folgten der Auffassung des Marktes. Die Werbeanlage sei im Blickfeld des Ortskerns, sagte die Vorsitzende Cornelia Dürig-Friedl, die keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung hatte. Ihr Fazit: "Nichts gibt's!"

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