Verbotene Daten auf dem Laptop:Rentner sammelt Kinderpornos

Verbotene Daten auf dem Laptop: Im Gerichtssaal zeigte sich der Angeklagte geständig, was ihm beim Urteil angerechnet wurde.

Im Gerichtssaal zeigte sich der Angeklagte geständig, was ihm beim Urteil angerechnet wurde.

(Foto: Christian Endt)

Bei dem 67-Jährigen wurden Bilder von unter 14-jährigen Mädchen bei eindeutigen Handlungen gefunden. Das Amtsgericht Ebersberg erspart ihm eine Freiheitsstrafe.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

"Trotz meines hohen Alters bin ich nach wie vor lernfähig", sagte der 67-jährige Rentner zum Abschluss der Verhandlung in Richtung Amtsrichterin Vera Hörauf. "Sie werden nichts mehr von mir hören." Es war unter anderem diese Einsicht, die den Mann aus dem mittleren Landkreis vor einer höheren Strafe bewahrt hat.

Denn die Vorwürfe, wegen derer er sich am Dienstag vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten musste, hatten es durchaus in sich. Es ging um den Besitz "kinder- und jugendpornografischer Schriften", was nichts anderes bedeutet als Bilddateien, die unter 14-jährige beziehungsweise unter 18-jährige Mädchen bei eindeutigen Handlungen zeigen.

Wie aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervorging, wurde beim Beschuldigten neben einer Speicherkarte mit entsprechendem Inhalt auch eine Festplatte gefunden, auf der er die pornografischen Bilder der Minderjährigen abgelegt hatte. Insgesamt 19 Dateien konnte die Polizei sicherstellen, auf denen junge Mädchen entweder nackt oder gar beim Geschlechtsverkehr zu sehen sind. Die Bilder hatte der Mann inzwischen zwar in den Papierkorb seines Laptops verschoben, endgültig gelöscht hatte er sie jedoch nicht.

Der Angeklagte hat selbst einen Sohn und eine Enkeltochter

Noch bevor sich der Angeklagte selbst zu den Vorwürfen äußern konnte, bat dessen Verteidiger die Richterin und die Staatsanwältin zu einem Rechtsgespräch, um einen Deal auszuloten. Dieser sah bei einem vollumfänglichen Geständnis eine Strafe von 80 bis 110 Tagessätzen zu je 40 Euro vor - ein Angebot, das der Angeklagte gerne annahm. "Mir geht es eigentlich nur darum, dass das endlich ein Ende hat", sagte der Mann, der auch von einem "Psychodruck" sprach, den er seit Verfahrensbeginn zu erleiden habe.

Sein Mandant - der selbst einen Sohn und eine Enkeltochter hat - habe keinerlei Präferenzen hinsichtlich von Kinderpornografie, erklärte der Anwalt im Namen des Beschuldigten. Bei der "jahrelangen Sammelwut von pornografischen Bildern" habe sich eben auch die ein oder andere Datei mit Minderjährigen eingeschlichen. "Mein Mandant bereut die Tat zutiefst und möchte sich in aller Form entschuldigen."

Dieses Geständnis und die Tatsache, dass er bisher nicht vorbestraft ist, kam dem Angeklagten schließlich beim Urteilsspruch zugute. Auch die Staatsanwältin bezeichnete die Bilddateien in ihrem Plädoyer als "Beifang in einer Vielzahl von Fotos" und rechnete ihm an, mit der Einziehung der sichergestellten Gegenstände - wie Laptop und Datenträgern - einverstanden zu sein. Der Verteidiger verwies darauf, dass sich die Dateien ohnehin bereits im Papierkorb befunden hätten und der PC seit vier Jahren schon nicht mehr benutzt worden sei. "Ich denke, mein Mandant hat aus der Sache gelernt."

Diese Hoffnung hatte auch Richterin Vera Hörauf, die sich mit ihrem Urteil von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro zwischen den Forderungen von Staatsanwältin und Verteidiger einpendelte. Die Anzahl der Bilder sei im Vergleich zu anderen Fällen tatsächlich sehr gering. Dennoch wolle sie die Tat natürlich nicht kleinreden, so die Vorsitzende. "Das ist trotzdem strafbar und geht gar nicht."

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