Straßen in VaterstettenImmobilie in bester Lage - und mit Sanierungsbedarf

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Unter anderem für die Kreisverkehre in Parsdorf ist vom kommenden Jahr an die Gemeinde Vaterstetten zuständig, genau wie für sämtliche Ortsdurchfahrten.
Unter anderem für die Kreisverkehre in Parsdorf ist vom kommenden Jahr an die Gemeinde Vaterstetten zuständig, genau wie für sämtliche Ortsdurchfahrten.
Peter Hinz-Rosin

Im kommenden Jahr wird die Großgemeinde um mehr als sieben Kilometer Straße reicher - das könnte sie deutlich ärmer machen. Es gibt allerdings einen positiven Nebeneffekt.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

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Mehrere Tausend Quadratmeter in bester Lage - so würde ein Makler den baldigen Immobilienzuwachs der Großgemeinde betiteln. Dortselbst indes ist man von den neuen Besitztümern weniger begeistert. Denn es handelt sich um mehrere Straßen, für die bislang der Landkreis beziehungsweise der Freistaat zuständig war. Genau 7386 Meter derzeitige Kreis- und Staatsstraßen sollen in gut einem Jahr an die Gemeinde fallen - im Rathaus rechnet man mit nicht unerheblichem Mehraufwand.

Dass Vaterstetten demnächst für elf Straßenabschnitte zuständig sein wird, hängt mit dem Bevölkerungswachstum der Gemeinde zusammen. Denn Kommunen mit mehr als 25 000 Einwohnern sind selbst für die Durchgangsstraßen zuständig. Für Vaterstetten wurde diese Zahl bei der vergangenen Volkszählung im Jahr 2022 festgestellt, laut dem Statistischen Landesamt lebten damals insgesamt 25 530 Personen in der Großgemeinde.

Wie Bauamtsleiterin Brigitte Littke nun im Gemeinderat erläuterte, gehen die Straßen im dritten Haushaltsjahr nach dem Zensus in Gemeindebesitz über, das wäre 2025. Laut der Regierung von Oberbayern soll die Übertragung dann im zweiten Quartal kommenden Jahres stattfinden. Eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen, habe die Gemeinde nicht.

Sämtliche Durchgangsstraßen gehören bald der Gemeinde Vaterstetten - samt Zubehör

Der größte Zugewinn für Vaterstetten findet auf der Möschenfelder Straße statt, die rund zweieinhalb Kilometer zwischen B304 im Süden und dem Kreisel an der Ottendichler Straße im Norden. Weitere knapp 300 Meter der EBE17 übernimmt die Gemeinde an den Ortseinfahrten in Weißenfeld, auch die komplette Durchfahrt der EBE4 geht an Vaterstetten.

Ebenso wie die EBE17 in Parsdorf, das ist die Weißenfelder, Heimstettener und Gruber Straße sowie der Dorfplatz und die Straße Am Lerchenfeld. In Parsdorf ist die Gemeinde außerdem künftig für die EBE5 oder Münchner Straße zuständig, genau wie für die drei Kreisverkehre. Zumindest den einen an der Autobahnzufahrt hätte man gerne dem Straßenbauamt gelassen, so Littke, aber dies sei abgelehnt worden.

Weitere Straßen, welche die Zuständigkeit wechseln, sind die EBE2 und EBE5 in Neufarn, dort die Purfinger und Münchner Straße sowie die St2081 in Purfing, die dort Wolfesinger beziehungsweise Neufarner Straße heißt. Ebenfalls zu übernehmen hat die Gemeinde auf allen ihren neuen Straßen die dort befindlichen Ampelanlagen, Entwässerungseinrichtungen - und Straßenbegleitgrün.

Die Übernahme geht mit mehr Arbeit in der Verwaltung und beim Bauhof einher

Für die Verwaltung bedeute dies einen erhöhten Personalaufwand: Das bislang für die Straßen zuständige Staatliche Bauamt Rosenheim habe der Gemeinde gegenüber angegeben, dass die rund sieben Kilometer etwa vier Wochenstunden Arbeit in der Verwaltung und etwa 40 Arbeitsstunden pro Woche für den Betriebsdienst entsprechen. Im Bauamt gehe man aber davon aus, so Littke weiter, dass der Aufwand noch höher sein werde.

Denn bereits jetzt gebe es zahlreiche Beschwerden von Straßenanliegern, besonders an den Noch-Kreisstraßen in Neufarn, Parsdorf und Weißenfeld. Konkret beklagten sich die Anwohner über "Verkehrszunahme, Verkehrslärm, Geschwindigkeiten", dies werde auch stets in der Bürgerversammlung für die Ortschaften deutlich. Laut Georg Kast, Büroleiter des Bürgermeisters, rechnet man in der Verwaltung mit Mehraufwand, der insgesamt einer halben Stelle entspricht - schließlich sei man künftig auch für "verkehrsrechtliche Anordnungen" zuständig.

Die Gemeinde kann künftig selbst verkehrliche Maßnahmen an den Straßen anordnen

In dem Zusammenhang wollte Josef Mittermeier (SPD) wissen, ob die Gemeinde künftig Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Fahrverbote anordnen dürfe. Diese waren in der Vergangenheit stets von den übergeordneten Stellen im Landratsamt und im Staatlichen Bauamt abgelehnt worden. Grundsätzlich habe die Gemeinde dann schon mehr Möglichkeiten, so Littke. Allerdings mit einigen Einschränkungen, ergänzte Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU): "Das ist immer noch eine übergeordnete Verbindungsstraße. Wir können jetzt nicht überall Tempo 30 machen."

Tatsächlich war vor vier Jahren der Versuch gescheitert, auf der gemeindeeigenen Karl-Böhm-Straße in Baldham ein Tempolimit einzuführen. Damals eben mit dem Argument der Verkehrsbehörden, auf einer überregional wichtigen Straße dürfte nur an sogenannten Unfallschwerpunkten eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden.

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Andere Maßnahmen seien indes möglich, etwa mehr Parkverbote am Straßenrand. Solche regte Axel Weingärtner (Grüne) im Bereich der Möschenfelder Straße an. Seit dort wegen der aktuellen Umleitung nicht mehr so viel geparkt werden darf, sei die Straße für Radler deutlich angenehmer und sicherer zu befahren. "Das könnte man sicher machen", meinte der Bürgermeister.

Zunächst müssen die Straßen auf ihren Sanierungsbedarf hin untersucht werden

Bis es so weit ist, dass die Gemeinde auf ihren Neuerwerbungen verkehrsrechtlich tätig wird, muss deren Zustand ermittelt werden. Denn auch wenn Vaterstetten künftig für den Erhalt der Straßen zuständig ist, muss die Gemeinde nicht die Schäden auf eigene Kosten beseitigen, die in der Zeit entstanden sich, als das Staatliche Bauamt zuständig war.

Wie Littke erläuterte, gebe es zwei Möglichkeiten: Das Bauamt gibt selber eine Sanierung auf eigene Kosten in Auftrag oder die Gemeinde erhält eine entsprechende Ausgleichszahlung. Letzteres wäre der Fall, wenn eine Sanierung in den kommenden drei Jahren nicht ansteht. Um festzustellen, wie reparaturbedürftig eine Straße ist, soll es entsprechende Befahrungen und weitere Untersuchungen geben, etwa indem Bohrkerne gezogen werden.

Die Gemeinde werde auf jeden Fall auch einen eigenen Gutachter hinzuziehen, so die Bauamtsleiterin - denn wie bei jedem Immobiliengeschäft möchte man auch hier dem Vorbesitzer nicht allzu sehr vertrauen.

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