Vaterstetten:Strittige Genehmigung

Manfred Schmidt beschwert sich bei der Regierung von Oberbayern

Wegen vier Baugenehmigungen in Baldham und in Neufarn hat FBU/AfD-Gemeinderat Manfred Schmidt nun Beschwerde bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Die fraglichen Genehmigungen waren im Bauausschuss unter anderem gegen die Stimme Schmidts beschlossen worden - und das zu Unrecht, wie dieser nun an die Regierung schreibt. In allen vier Fällen wurden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt, was nach Meinung Schmidts allerdings unzulässig sei.

Konkret geht es um drei Bauvorhaben im Hasen- und im Iltisweg in Baldham sowie um eines in Neufarn. In allen Fällen war beantragt worden, die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen nicht einhalten zu müssen. Bei den Vorhaben in Baldham wurde dies damit begründet, dass statt eines nun zwei Häuser auf dem Grundstück untergebracht werden sollten. Der Bauwerber aus Neufarn argumentierte, dass er wegen einer Trafostation auf seinem Grundstück die Vorgaben des Bebauungsplanes nicht einhalten könne. Der Bauausschuss gab allen vier Anträgen statt, worin Schmidt eine "geradezu lawinenartig zu Tage tretende Befreiungs-Orgie" sieht, gegen die er nun mit seiner Beschwerde vorgehen will. Für Schmidt hätten der Ausschuss und die Verwaltung in keinem der vier Fälle eine Befreiung genehmigen dürfen. Die Argumente des Bauamtes, der Bebauungsplan in Baldham sei eigentlich nicht mehr gültig, da in den vergangenen Jahrzehnten bereits zu viele Befreiungen erteilt wurden, will Schmidt nicht gelten lassen. Er pocht auf die Einhaltung des Plans. Denn auch die angeblichen Präzedenzfälle seien illegal gewesen und es könne "keine rechtliche Gleichheit im Unrecht geben", so Schmidt.

Seitens der Gemeinde geht man nicht davon aus, dass Schmidts Beschwerde irgendwelche Folgen haben dürfte. "Ich sehe das entspannt", sagt Georg Kast, Büroleiter von Bürgermeister Georg Reitsberger und Wirtschaftsförderer der Gemeinde. Im Rathaus werde gerade die Stellungnahme an die Regierung von Oberbayern erstellt, darin bleibt die Gemeinde dabei, dass der Bebauungsplan de facto nicht mehr gültig ist. Würde man den aktuellen Bauwerbern nicht die gleichen Befreiungen zubilligen, die ihre Nachbarn erhalten hätten, "wäre das reine Willkür", so Kast, und vor Gericht nicht haltbar.

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