Süddeutsche Zeitung

Vaterstetten:Schöner Parken

Neue Satzung verspricht mehr Freiheiten und teure Sanktionen

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Die Gemeinde Vaterstetten hat ein Problem mit kleinen Straßen. Was weniger an diesen selbst liegt, sondern daran, dass dort nahezu überall am Rand geparkt wird. Was nicht nötig wäre, schließlich schreibt Vaterstetten - wie alle Kommunen - ihren Bauherren auch die Errichtung von ausreichend Parkplätzen jenseits öffentlicher Straßen vor. Doch seit Jahren gibt es Kritik an der Stellplatzsatzung, diese sei zu wenig effektiv und teils veraltet, war im Gemeinderat zu hören. Nun hat die Verwaltung eine Neufassung vorgelegt.

Wie diese ungefähr aussehen könnte, wurde vor gut einem Jahr im Bau- und Straßenausschuss des Gemeinderates vorgestellt. Kurz zusammengefasst schlugen die damals gehörten Experten vor, bei einigen Bauprojekten die Zahl der Stellplätze zu verringern, bei anderen dagegen zu erhöhen. Ebenfalls erhöht werden sollte den Fachleuten zufolge die Stellplatzablöse, also der Betrag, der an die Gemeindekasse zu zahlen ist, wenn ein in der Satzung geforderter Parkplatz nicht gebaut wird.

Dem trägt nun auch die aktualisierte Version der Stellplatzsatzung Rechnung: Bislang kostete die Ablöse 7000 Euro in den Gemeindeteilen Vaterstetten und Baldham, sowie 6000 Euro in den Ortschaften. Diese Unterteilung gibt es in Zukunft nicht mehr, egal wo man einen vorgeschriebenen Parkplatz nicht baut, zahlt man 16 000 Euro. Zumindest im Moment, denn alle fünf Jahre soll sich der Betrag erhöhen, Maßgabe ist der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes. Nicht ablösbar - das war auch in der alten Satzung schon so - sind Fahrradabstellplätze.

Deren Anzahl wird nun aber deutlich genauer geregelt. Bislang galten meist die gleichen Zahlen, wie für Auto-Stellplätze, bei Mehrfamilienhäusern waren es pauschal zwei pro Wohneinheit. Künftig sollen Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser je vier Radlständer bekommen, Wohnungen bis 60 Quadratmeter zwei, bis 120 drei und bei größeren Wohnungen sind vier Fahrradständer nötig. Häuser mit vier und mehr Wohneinheiten benötigen außerdem einen Abstellplatz für Lastenräder, alle vier Wohneinheiten ist zudem ein Besucher-Radständer vorgeschrieben. Ab sechs Wohneinheiten muss des weiteren die Hälfte der Fahrradständer mit einer Überdachung versehen werden.

Einfacher wird es dagegen bei Parkplätzen für Autos. Bislang gab es bei Mehrfamilienhäusern eine Staffelung bei den Wohnungsgrößen bis 40, bis 120 und mehr als 120 Quadratmeter, sowie eine Unterscheidung zwischen Garagen und offenen Stellplätzen. Diese Unterscheidung fällt nun komplett weg, und es gibt nur noch zwei Kategorien: Für Wohnungen unter 60 Quadratmeter braucht es einen Stellplatz, genau wie für Sozialwohnungen. Ab 60 Quadratmeter sind zwei Parkplätze - egal ob offen oder in einer Garage - nötig. Für sehr große Wohnungen entfällt damit ein Stellplatz, hier waren bislang zwei vorgeschrieben. Neu ist, dass verbindliche Besucherstellplätze vorgeschrieben werden, pro vier Wohneinheiten einer.

Auch bei Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sind künftig nicht mehr eine Garage und ein offener Stellplatz, sondern insgesamt einfach zwei Parkplätze vorgeschrieben. Die Unterscheidung ist laut Verwaltung nicht mehr mit der bayerischen Bauordnung vereinbar. Ebenfalls neu ist, dass Duplex-Garagen nicht mehr als eine sondern als zwei Stellplätze gezählt werden. Auch Unterflur-Parkplätze - eine Art Aufzug für Autos - werden als reguläre Stellplätze anerkannt.

Neu ist, dass künftig mehr Wohnraum auch mehr Parkplatz-Bedarf auslöst. Bisher galt, dass beim Einbau weiterer Wohneinheiten in bestehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser, auf den Bau zusätzlicher Stellplätze verzichtet werden konnte. Künftig ist jedes bestehende Wohngebäude bei einer Erweiterung mit zusätzlichen Stellplätzen zu versehen, entsprechend der Wohneinheiten. Bei Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern können so aus zwei Parkplätzen vier - oder auch sechs acht und so weiter - werden, denn die neue Tabelle rechnet nicht mehr pro Haus, sondern pro Wohneinheit.

Neu ist auch, dass die Gemeinde künftig explizit auf die Möglichkeit verweist, Verstöße gegen die Satzung mit hohen Geldbußen zu ahnden. Dies war über die bayerische Bauordnung zwar auch bisher schon möglich, diese eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, bei Ordnungswidrigkeiten bis zu einer halben Million Euro zu kassieren. In der neuen Stellplatzsatzung in Vaterstetten ist der entsprechende Paragraf der Bauordnung und die Summe nun als eigener Abschnitt enthalten - offenbar will man Bauherren dazu animieren, die Satzung auch einzuhalten.

Im Gemeinderat, wo das neue Regelwerk nun vorgestellt wurde, fand es offenbar große Zustimmung: Ohne Debatte und Gegenstimmen verabschiedete das Gremium die neue Satzung.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5369955
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 02.08.2021
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.