Süddeutsche Zeitung

Vaterstetten:Planen auf fremdem Grund

Für die Parsdorfer Umgehung braucht die Gemeinde noch Flächen

An diesem Donnerstag entscheidet der Vaterstettener Gemeinderat, ob man die Planfeststellung für die Umgehungsstraße Parsdorf und Weißenfeld einleitet, also bei der Regierung von Oberbayern prüfen lässt, ob die Straße gebaut werden darf. Bei einigen Bewohnern der nördlichen Ortsteile, jenen über deren Grund die Straße einmal verlaufen soll, sorgt die Tagesordnung des Gemeinderats allerdings für Verwunderung. Sie hätten nämlich noch keine Angebote der Gemeinde zum Kauf oder Tausch ihrer Flächen vorliegen.

Im Juli habe die Gemeinde mit einigen Eigentümern zuletzt unverbindliche Gespräche geführt, schildern diese - danach sei nichts mehr passiert. Auch auf Nachfrage bei der Gemeinde sei nichts passiert, keiner habe bislang ein schriftliches Angebot erhalten. Dass man die Flächen noch nicht gekauft oder ertauscht habe, sei richtig, sagt Zweiter Bürgermeister Martin Wagner (CSU), der die Grundstücksakquise für die Umgehung betreut. Dies liege vor allem daran, dass man noch gar nicht wisse, wo genau die neue Straße einmal verlaufen werde, dies soll erst das Planfeststellungsverfahren ergeben. Die Gemeinde wird dort zwar ihre Wunschtrasse einbringen, ob die Regierung von Oberbayern dem folgt, ist aber noch nicht sicher. Es sei durchaus denkbar, so Wagner, dass Nachbesserungen am Trassenverlauf verlangt würden, darum könne man "nicht auf Verdacht Grundstücke kaufen." Aber zumindest die Angebote für die zu den ersten beiden Bauabschnitten nötigen Flächen seien mittlerweile verschickt - die letzten am Mittwochnachmittag.

Ohnehin sei es für die Gemeinde sogar günstiger, wenn man erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens in die Grundstücksverhandlungen einsteige, sagt Wagner. Bei positivem Ausgang des Verfahrens gelte die Straße nämlich als von übergeordnetem Interesse. Damit wäre es theoretisch möglich, dass verkaufs- oder tauschunwillige Grundstückseigentümer vom Gericht zur Abgabe ihrer Flächen gezwungen werden können.

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SZ vom 10.11.2016 / wkb
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