Vaterstetten:Nimmerwieder sonntags

Vaterstetten: So schön wird's nie wieder: Die Aschheimer Marktsonntage im Gewerbegebiet hat der Verwaltungsgerichtshof vergangenes Jahr verboten.

So schön wird's nie wieder: Die Aschheimer Marktsonntage im Gewerbegebiet hat der Verwaltungsgerichtshof vergangenes Jahr verboten.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

In Vaterstetten gibt es erneut Streit um die Sonntagsmärkte im Parsdorfer Gewerbegebiet. Gemeinderat Manfred Schmidt hat sich nun bei der Regierung von Oberbayern beschwert.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Die Parsdorfer Sonntagsmärkte werden ein Fall für die Regierung von Oberbayern. An diese hat nun der AfD/FBU-Gemeinderat Manfred Schmidt eine Aufsichtsbeschwerde gerichtet. Doch Schmidt beschwert sich nicht über seine Gemeinde, welche die Sonntagsöffnungen erlaubt hat, sondern über das Landratsamt Ebersberg. An dieses hatte sich Schmidt nämlich im November gewandt, nachdem der Gemeinderat die Marktsonntage erlaubt hatte. Nun kritisiert er, dass das Landratsamt seine Einwände zu spät und ungenügend behandelt habe.

Dabei kann man Schmidts Beschwerde bei der Ebersberger Kreisbehörde zumindest als Teilerfolg werten: Das Amt legte der Gemeinde Vaterstetten nämlich nahe, ihre Rechtsverordnung über die Sonntagsöffnungen in Parsdorf zu überarbeiten. Im neuen Regelwerk, über das der Gemeinderat am Donnerstag abstimmen soll, wird der Geltungsbereich der Satzung deutlich eingeschränkt, demnach dürfen nur Geschäfte "im Bereich des Gewerbegebietes westlich der Gruber Straße" ihre Waren feilbieten, statt wie zuvor im gesamten Ort Parsdorf.

Hintergrund der Beschwerde wie auch der nun geänderten Verordnung sind zwei Urteile des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) im vergangenen Jahr. So wurde der Stadt München untersagt, den Geschäften innerhalb des Altstadtrings zu erlauben, zum Stadtgründungsfest zu öffnen. Im zweiten Fall ging es um einen Möbelmarkt in Aschheim, der sich mittels einer Autoshow auf seinem Parkplatz die Sonntagsöffnung sichern wollte - was das Gericht aber ablehnte.

Beide Male geschah dies mit Verweis auf das Bundesverwaltungsgericht, dieses hatte im Mai geurteilt, eine Sonntagsöffnung sei nur dann zulässig, wenn sie gewissermaßen als Anhängsel einer Veranstaltung, wie etwa eines Jahrmarktes, geschehe. Dieser müsse die Hauptattraktion sein, nicht die Einkaufsmöglichkeit.

Schrankwand und Sofa am Sonntag? Dagegen will Schmidt sich wehren

Für Schmidt ist aber gerade dies in Parsdorf nicht der Fall, wie er in seinem Schreiben an das Landratsamt im November bereits erklärte. Dort gibt es zwar an vier Sonntagen im Jahr einen Markt auf dem Parkplatz eines Möbelhauses. Dass dabei aber gleichzeitig Schrankwand, Sofa und Co. feil geboten werden, dagegen setzt sich der Politiker vehement zur Wehr.

Dabei beschränkt er sich nicht - wie die Grünen und Teile der SPD im Gemeinderat - darauf, im Gremium gegen die Sonntagsöffnung zu stimmen. Im Jahr 2011 zog er bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BVG), um dem Treiben in Parsdorf Einhalt zu gebieten - allerdings ohne Erfolg. Ob die Urteile des BVG und des VGH nun das Ende der Sonntagsveranstaltungen in Parsdorf einleiten, ist nicht sicher. Denn zum einen wartete das Möbelhaus nach Einführung der Jahrmärkte einige Jahre, bis man den Antrag auf Sonntagsöffnung stellte.

Damit könnte - anders als in Aschheim - der Markt als traditionelle Veranstaltung gelten, an welche sich die örtlichen Geschäfte anschließen. In diese Richtung geht auch die nun geänderte Verordnung: Durch den verkleinerten Umgriff soll sichergestellt werden, dass wirklich nur im direkten Umfeld des Marktes eingekauft werden kann, dieser also die Hauptattraktion bleibt, wie vom BVG gefordert.

Schmidt reicht diese Änderung erwartungsgemäß nicht. Er fordert die Regierung auf, nicht nur die von der Gemeinde nun zurückgezogene Rechtsverordnung für ungültig zu erklären, sondern ihr auch zu untersagen, eine neue zu beschließen. Denn sein Ziel bleibe nach wie vor, "verkaufsoffene Sonntage überhaupt nicht mehr zu ermöglichen".

Die Märkte sind beliebt

Die laut Schmidt wohl vom Landratsamt initiierte Änderung der Rechtsverordnung "stellt mit ihrer zwar durchaus beachtlichen räumlichen Beschränkung dennoch nur eine kleine Verbesserung dar". Außerdem wirft er dem Landratsamt vor, seine bereits im November an die Ebersberger Behörde gerichtete Beschwerde zu langsam bearbeitet zu haben. Dadurch sei es möglich gewesen, "dass der Öffnungstermin am Sonntag, den 29. 01. 2017 noch in der bereits längst als unzulässig erkannten räumlichen Ausdehnung stattfinden konnte".

Bei der Gemeinde rechnet man nicht damit, dass die Regierung den Beschluss des Gemeinderates verhindern wird, sagt Bürgermeister Georg Reitsberger (FW). Schließlich gebe es überall im Landkreis Marktsonntage, da könne man Vaterstetten als größter Kommune dies nicht untersagen. "Ich respektiere seine Haltung", sagt Reitsberger über Schmidt, er selbst sei, wie die Mehrheit des Gemeinderates allerdings anderer Meinung - genau wie auch die meisten Vaterstettener, ist Reitsberger überzeugt: "Die Märkte sind sehr beliebt."

Ob es sie weiterhin geben wird, hängt auch vom Landratsamt ab. Dort prüfe man durchaus, ob die Parsdorfer Marktsonntage mit der neuen Rechtsprechung vereinbar sind, sagt Norbert Neugebauer, Büroleiter des Landrates. Doch auch wenn, wie von Schmidt kritisiert, die bisherige Rechtsverordnung fehlerhaft gewesen sein sollte, habe dies keinerlei Auswirkungen auf künftige Sonntagsöffnungen. Zumindest, wenn die Gemeinde dazu eine rechtskonforme Verordnung erlässt. Allenfalls, so Neugebauer, könnte man die Gemeinde dafür rügen, dass sie den Januarmarkt mit ungenügender Rechtsgrundlage erlaubt hat.

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