Die richtige Formulierung zu finden ist oftmals nicht ganz einfach, das gilt auch in Verwaltungsfragen. Um eine solche ging es nun im Vaterstettener Verkehrsausschuss, konkret darum, wie man dem Landratsamt einen Antrag aus der Bürgerversammlung am besten weiterleiten soll. Dort war Tempo 30 auf der Möschenfelder Straße zwischen Rathaus und B304 gefordert worden.
Was für die Gemeinde eigentlich ein völlig unproblematisches Anliegen ist, denn schließlich ist die Möschenfelder Straße eine Kreisstraße, die EBE 17, weshalb in Fragen, wie schnell dort gefahren werden darf, der Landkreis zuständig ist. Die Verwaltung hatte darum dem Ausschuss auch vorgeschlagen, den Antrag aus der Bürgerversammlung einfach an die Untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt in Ebersberg weiterzuleiten.

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Doch nicht allen im Ausschuss war das genug. Josef Mittermeier (SPD) verwies darauf, dass die jüngste Änderung der Straßenverkehrsordnung nun die Möglichkeit biete, bei den Zuständigen für übergeordnete Straßen Anträge zu Maßnahmen wie eben Tempolimits zu stellen. Und genau das solle die Gemeinde Vaterstetten im Fall der Möschenfelder Straße beim Landratsamt tun. Begründen lasse sich dies mit dem Argument der Verkehrssicherheit.
Dass das Landratsamt den Antrag ablehnt, gilt als sehr wahrscheinlich
Unterstützung kam von David Göhler (Grüne), er verwies darauf, dass besonders im Bereich der Bahnunterführung viele Schulkinder unterwegs und die Gehwege teilweise nur etwa einen Meter breit seien. Dritter Bürgermeister Roland Meier (FW), nannte die Unterführung „ein Nadelöhr und ein dunkles Loch“, besonders für Radler sei die Stelle sehr unübersichtlich. Tempo 30 sei dort auf jeden Fall sinnvoll.
Sowohl dies, als auch einen eigenen Antrag der Gemeinde, sah dagegen Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) kritisch. Er halte es für sinnvoll, wenn auf den Durchgangsstraßen 50 gefahren werden könne – was auf der Möschenfelder Straße wegen der vielen Ampeln und parkenden Autos ohnehin kaum möglich sei. Dies habe sich erst kürzlich bei einer Verkehrsschau mit Polizei und Verkehrsbehörde gezeigt. Was den Antrag betreffe, er gehe davon aus, „dass die Behörden es nach objektiven Kriterien prüfen“, egal von wem der Antrag stammt. Das wiederum bezweifelte Mittermeier. Die Verwaltungsvorlage sei doch geradezu eine „Aufforderung ans Landratsamt, dass sie es ablehnen“.

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Dass die Behörde dies ohnehin tun wird, legte Bauamtsleiterin Brigitte Littke nahe. Zwar gebe es in der neuen Straßenverkehrsordnung mehr Möglichkeiten, Tempo 30 auf Durchgangsstraßen anzuordnen – grundsätzlich hätten sich die Vorgaben indes nicht verändert. Konkret müsse die „Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage“ nachgewiesen sein.
Im Fall der Möschenfelder Straße sei dies möglicherweise mit dem neu hinzugekommenen Kriterium „hochfrequentierter Schulweg“ zu begründen – was aber ein solcher sei, entscheide das Landratsamt. Als Entscheidungshilfe habe die Gemeinde eine Schülerzählung auf Höhe der Unterführung vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass in der halben Stunde vor Schulbeginn dort knapp 110 Kinder unterwegs waren.
Einstimmig abgelehnt wurde ein weiterer Antrag zur Verkehrsberuhigung
Der Antrag Mittermeiers wurde schließlich mit einer Stimme Mehrheit abgewiesen, das Zünglein an der Waage war Klaus Willenberg (FDP). Der fand das Tempolimit zwar grundsätzlich sinnvoll, den Umgriff bis zur Wasserburger Landstraße aber zu groß. Die Weiterleitung des Antrages der Bürgerversammlung ans Landratsamt befürworteten indes zwölf der 15 Ausschussmitglieder.
Auch über zwei weitere Verkehrsanträge befand das Gremium, zum einen die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Lilienstraße zum anderen eine verbesserte Beschilderung der Tempo-30-Zone in der Arnikastraße. Letzteres ist laut Verwaltung durch die Reinigung des entsprechenden Verkehrsschildes bereits teilweise erfolgt. Des Weiteren soll ein zusätzliches Tempo 30-Schild aufgestellt und eine entsprechende Markierung auf der Straße angebracht werden.
Einstimmig abgelehnt wurde der Antrag auf die Spielstraße. Einerseits weil dies nach Aussage des Bauamtes Umbaukosten von rund 70 000 Euro nach sich ziehen würde, andererseits könne man den Bedarf nicht erkennen, schließlich sei die Lilienstraße eine Sackgasse ohne Durchgangsverkehr.