Vaterstetten:Kurzer Prozess

Geldstrafe für 18-Jährigen, der mit einer Schreckschusspistole in die Luft schoss

Von Sandra Langmann, Vaterstetten

"Ich gebe zu, das war nicht meine beste Idee." Das erklärte schließlich ein 18-jähriger Vaterstettener, nachdem ihn Richter Dieter Kaltbeitzer im Amtsgericht Ebersberg zu einem Geständnis aufgefordert hatte. Anfangs wollte der Jugendliche zur verlesenen Anklageschrift, die ihm das Führen einer Schreckschusspistole vorwarf, keinen Kommentar abgeben. Als Kaltbeitzer ihm aber erklärte, dass die Verhandlung bei fehlendem Geständnis vertagt werden müsse, um Zeugen zu suchen, zeigte sich der junge Mann doch geständig.

Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 20. Juni 2016 nahe des Baldhamer Bahnhofs eine Schreckschusspistole mit sich geführt und damit fünf Mal in die Luft geschossen zu haben. Eine Anwohnerin habe dies bemerkt und daraufhin die Polizei alarmiert. Die Waffe konnte dann in einer Hecke sichergestellt werden. Ob er die Waffe dort verstecken wollte, konnte der 18-Jährige allerdings nicht mehr sagen. Das hätte auch ein Freund, der ihn begleitet hatte, machen können, mutmaßte Kaltbeitzer. Doch daran konnte sich der Angeklagte laut seiner Aussage nicht mehr erinnern. Er bestätigte aber, dass die Waffe ihm gehöre, und er diese für Silvester gekauft habe. Denn mit der Schreckschusspistole könnte man "coole Leuchtpatronen" abfeuern, so der Jugendliche. Das konnte Richter Kaltbeitzer nicht nachvollziehen und zog die Waffe mit Einverständnis des Jugendlichen ein.

Ein Mitarbeiter vom Kreisjugendring schlug aufgrund einer lückenhaften Biografie des jungen Mannes, einer Erkrankung und mit Rücksichtnahme auf die Einkünfte durch seine Stelle als Azubi, eine Geldstrafe von 100 Euro vor. Dem Staatsanwalt schien das jedoch in Anbetracht vorangegangener Straftaten zu wenig. Denn der Jugendliche sei mittlerweile zum vierten Mal straffällig geworden. Seine erste Straftat beging er 2015, die ihn ans Landgericht München II führte. Damals war dort ein Verfahren wegen jugendpornografischer Schriften anhängig. Von einer Anklage wurde abgesehen, stattdessen wurden dem jungen Mann soziale Dienste auferlegt.

Bereits zum dritten Mal saß er nun bei Kaltbeitzer vor Gericht, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, wofür er im Mai 2015 zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Zusätzlich musste er sich künftig von diesen Mitteln fernhalten. Der Test, der bestätigen soll, dass sich der junge Mann an diese Vereinbarung hält, lag laut Kaltbeitzer aber noch nicht vor. Der 18-Jährige beteuerte, dass dieser negativ sei, er das Ergebnis aber zum Gericht nicht mitbringen konnte.

Nur drei Wochen nach dem letzten Urteil wurde der Vaterstettener nun erneut straffällig. Bezug nehmend auf diese Straftaten schlug der Staatsanwalt vor, ihm eine Geldstrafe von 200 Euro aufzuerlegen, die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu bezahlen. Dem stimmte Richter Kaltbeitzer schließlich zu. Die 200 Euro sind in monatlichen Raten zu je 50 Euro an den Verein "Die Brücke" zu überweisen. Befolge er das nicht, so der Richter, drohe ihm Arrest. Der drohe ihm übrigens auch, wenn er erneut straffällig werde. Der Jugendliche nahm dies mit einem Nicken etwas unbeteiligt zur Kenntnis. "Den sehen wir wieder", zeigte sich Dieter Kaltbeitzer überzeugt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: