Vaterstetten:Kleine Wiese, großer Ärger

Vaterstetten: Dieser Acker im Südwesten von Baldham-Dorf soll bebaut werden. Zwar geht es nur um vier Häuser, der Ärger ist dennoch groß.

Dieser Acker im Südwesten von Baldham-Dorf soll bebaut werden. Zwar geht es nur um vier Häuser, der Ärger ist dennoch groß.

(Foto: Christian Endt)

Neue Aufsichtsbeschwerde um Baugebiet in Baldham-Dorf

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Es ist wahrscheinlich eines der kleinsten, mit Sicherheit aber eines der umstrittensten Baugebiete in der Großgemeinde: Der Acker südlich des Getränkemarktes in Baldham-Dorf. Die Mehrheit im Gemeinderat befürwortet dort den Bau von vier Häusern, strikt dagegen sind Teile der Freien Wähler und vor allem FBU/AfD-Gemeinderat Manfred Schmidt. Dieser begleitet den Planungsprozess seit immerhin bereits knapp fünf Jahren mit einer Vielzahl an Beschwerden. Dass diese bislang alle zurückgewiesen wurden, ficht Schmidt wenig an, soeben hat er sich erneut beim Innenminister über eine von dessen Beamtinnen beschwert. Diese habe in der Abweisung seiner vorangegangenen Beschwerde falsche Tatsachen zugrunde gelegt.

Die Geschichte um den Acker in Baldham-Dorf beginnt in den 1990er Jahren. Damals zog sich ein großer Hersteller von Kartoffelprodukten aus Oberbayern zurück, um sein Glück in den blühenden Landschaften des Ostens zu suchen. Zurück blieben die hiesigen Kartoffelbauern, die sich quasi über Nacht entweder neue Abnehmer für ihre Feldfrüchte oder gleich ganz andere Einnahmequellen suchen mussten. Um genau dies zu unterstützen, gab es Erleichterungen etwa bei der Umwidmung landwirtschaftlicher in gewerbliche Bauten. Eines davon ist die Halle, in Baldham-Dorf, wo dann der Getränkemarkt und noch ein paar andere Firmen eingezogen sind. Diese Nutzung war viele Jahre lang nur dank einer Duldung durch das Landratsamt legal. 2011 schließlich beschloss man in Vaterstetten, diesen rechtlich ein wenig wackeligen Zustand zu beenden, und die Halle als echte Gewerbefläche zu legalisieren. Darin eingeschlossen ist auch, das Gebiet südlich davon ebenfalls zum Bauland zu erklären, dort sollen bis zu vier Wohnhäuser entstehen.

Von Anfang an gegen diese Überplanung war unter anderem Schmidt. Seiner Überzeugung nach ist bei dem neuen Mini-Baugebiet die Voraussetzung der städtebaulichen Erforderlichkeit nicht erfüllt, da es in der Umgebung genügend andere erschlossene Flächen gebe. Statt Ortsentwicklung gehe es laut wiederholt geäußertem Vorwurf Schmidts um eine Gefälligkeit gegenüber dem Grundstücksbesitzer, einem langjährigen CSU-Gemeinderat. Als die Planung dennoch im Gremium eine Mehrheit fand, reichte Schmidt zunächst Beschwerde beim Landratsamt gegen die Gemeinde ein. Nach deren Abweisung beschwerte er sich bei der Regierung von Oberbayern über das Landratsamt und - als man dort seine Beschwerde ebenfalls abwies - beim Innenministerium über die Regierung von Oberbayern. Der Vorwurf war jedesmal, seine Einwände gegen den Bebauungsplan seien nicht gründlich genug geprüft worden.

Diesen Vorwurf erhebt Schmidt nun auch in seinem jüngsten Schreiben an Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Darin bemängelt Schmidt, dass die mit seiner vorangegangenen Beschwerde betraute Beamtin das umstrittene Baugebiet als Abrundung des Ortes Baldham-Dorf einschätzt. Laut Schmidt sei genau das Gegenteil der Fall, die westliche Abgrenzung des Ortes sei nämlich die Bahnhofstraße. Durch das neue Baugebiet entstehe jenseits davon ein "Brückenkopf" für weitere Bebauung, der zudem noch in einem geschützten Grünzug liege. Daher sei der im Gemeinderat beschlossene Bebauungsplan rechtswidrig, folgert Schmidt, und beruft sich auf die Gemeindeordnung, wonach solche Beschlüsse von der Rechtsaufsicht aufzuheben seien.

Zumindest die Gewerbehalle dürfte aber in jedem Fall erhalten bleiben. Sogar für Schmidt wäre eine Beseitigung derselben "nicht mehr verhältnismäßig" - eine Einschätzung, die auch die beteiligten Behörden wiederholt äußerten: Nach mehr als 20 Jahren Duldung gelte für die Halle mittlerweile Bestandsschutz.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: