Der Begriff „vergnügungssteuerpflichtig“ wird ja oft in seiner Verneinung gebraucht und schließt sich selbst damit gewissermaßen ein: Denn Steuern zahlen dürfte für die meisten Leute eher als nicht so vergnüglich wahrgenommen werden. In der Gemeinde Vaterstetten dürfte im kommenden Jahr aber zumindest das Zahlen der Grundsteuer bei den meisten, wenn schon nicht Vergnügen, dann doch vielleicht ein bisschen Zufriedenheit auslösen: Denn für die meisten Eigentümer von Häusern und Grundstücken wird es günstiger.
Das ist das Ergebnis einer Berechnung der Kämmerei, die nun im Gemeinderat vorgestellt wurde. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer, die zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft tritt. Damit, so erläuterte es Kämmerer Markus Porombka, verliert auch die gemeindliche Grundsteuersatzung ihre Gültigkeit. Da diese normalerweise immer zusammen mit dem Haushalt beschlossen wird und dies stets im März oder April geschieht, musste nun der Gemeinderat über eine neue Satzung befinden.
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Bei der Berechnung der neuen Hebesätze habe man in der Kämmerei darauf geachtet, dass dies aufkommensneutral geschieht. Die Gemeinde kalkuliert also derart, dass mit den neuen Hebesätzen gemäß der reformierten Steuer genauso viel Geld eingenommen wird, wie zuvor mit den alten Sätzen und Regeln. Demnach wird Vaterstetten heuer etwa 4,9 Millionen Euro an Grundsteuer einnehmen, die gleiche Summe soll es 2025 sein.
Allerdings, darauf wies Porombka ebenfalls hin, bedeute aufkommensneutral nicht, dass künftig alle Steuerpflichtigen den gleichen Betrag zahlen müssten, wie früher – was sich für die meisten Vaterstettener rentiert. Laut Berechnung der Kämmerei würden 65 Prozent kommendes Jahr weniger Grundsteuer zahlen, als heuer, bei 23 wird es ein kleines bisschen mehr, hier steigen die Steuern um maximal 100 Euro pro Jahr, weitere zehn Prozent müssen bis zu 500 Euro zusätzlich berappen. Allerdings werden bei je einem Prozent bis zu und sogar mehr als 1000 Euro fällig.
Wobei hier auch Sondereffekte zum Tragen kommen, wie Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) erläuterte. Denn zum einen werden Wohngebäude eines landwirtschaftlichen Betriebs künftig nicht mehr mit der sehr niedrigen Grundsteuer A, sondern mit der für reguläre Wohnhäuser üblichen Grundsteuer B belegt. Zum anderen werden in der Tat besonders große und gewerblich genutzte Grundstücke deutlich höher besteuert.
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Im Gremium gab es wenig Diskussionsbedarf, Josef Mittermeier (SPD) kritisierte allerdings die bayerische Sonderstellung bei der neuen Grundsteuer. Dass der Freistaat nur nach Fläche und nicht wie die anderen Bundesländer auch nach Wert des Grundstücks abrechne, „verursacht einige Verwerfungen“. Mittermeier bezog sich auf Zahlen aus der Sitzungsvorlage, wonach in 36 Fällen die Grundsteuer durch die Reform um mehr als 1000 Prozent gestiegen sei.
Dies, so Porombka, habe unter anderem mit neuen Regelungen zur Besteuerung von Garagen und Stellplätzen zu tun und sei in der Summe für die Betroffenen nicht so schmerzhaft, wie die 1000 Prozent suggerierten: Wenn etwa die Steuer von bisher 35 Cent im Jahr auf nun 6,28 Euro steige seien das rein rechnerisch eben 1694,29 Prozent. In einigen Fällen geht der Kämmerer aber auch davon aus, dass die Eigentümer bei der Erklärung ans Finanzamt Fehler gemacht haben. Das falle aber dann spätestens auf, wenn der Steuerbescheid eintreffe und könne dann auch korrigiert werden. Die neue Grundsteuersatzung wurde anschließend ohne Gegenstimmen beschlossen.