Vaterstetten:Grenzen einhalten

Vaterstettener kann Doppelhaus nicht einklagen

Ein Bebauungsplan soll die bauliche Entwicklung in einer Gemeinde steuern und somit für Ordnung und ein ansehnliches Erscheinungsbild sorgen. Wer ein neues Haus errichten will, muss sich deshalb an die festgelegten Grenzen halten. Genau aus diesem Grund wurde ein Antrag auf Vorbescheid von der Gemeinde Vaterstetten abgelehnt, wogegen die Bauherren nun geklagt haben.

Streitobjekt ist ein Grundstück in der Heimgartenstraße, einem ruhigen Wohngebiet im Ortskern von Vaterstetten. Die Grundstücksbesitzer wollen das dortige Einfamilienhaus abreißen, die Fläche aufteilen und zwei Doppelhaushälften bauen. Laut dem Bebauungsplan von 1957 geht das aber nicht, denn das südliche Gebäude würde komplett außerhalb der damals festgesetzten Baugrenzen liegen. Der Plan sei inzwischen obsolet geworden, denn schon beim jetzigen Bestand seien die Baugrenzen nicht eingehalten worden, argumentieren dagegen die Kläger.

Dieser Ansicht folgte die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts beim Ortstermin aber nicht. Die derzeitige Planung sei in dieser Form nicht genehmigungsfähig, sagte die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl, nachdem sie zusammen mit ihren Kollegen das etwa 1600 Quadratmeter große Grundstück in Augenschein genommen hatte. Der Vorbescheid sei deshalb zurecht abgelehnt worden.

Um in dieser Sache dennoch zu einer Lösung zu kommen, machte das Gericht den Vorschlag, das Bauvorhaben nochmals zu überarbeiten. So sei etwa ein sogenannter Dreispänner, also ein Reihenhaus mit drei Gebäuden nebeneinander, ebenso denkbar wie ein Mehrfamilienhaus. Wichtig sei eben, dass die Baugrenzen zumindest grob eingehalten werden. Mit diesem Kompromiss waren Kläger und Gemeindevertreter einverstanden, so dass der Plan nun erneut zur Prüfung vorgelegt werden muss. Dann wird es Entscheidung geben, wie mit dem Grundstück weitergeht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: