Die Großgemeinde bekommt wegen der Greensill-Pleite keinen Schadenersatz von einem Finanzvermittler. Dies hat nun der Bundesgerichtshof letztinstanzlich entschieden. Die Vorinstanzen – das Landgericht und das Oberlandesgericht München – hatten dies noch anders gesehen und der Gemeinde eine Million Euro zugesprochen. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.
Die private Finanzdienstleistungsfirma aus dem Münchner Süden hatte Vaterstetten bei der Anlage von gemeindlichen Rücklagen beraten. Rund 5,5 Millionen Euro wurden insgesamt bei der Bremer NordFinanz Bank AG angelegt, die 2014 von der australischen Greensill-Bank übernommen wurde – die wiederum im Jahr 2021 pleiteging. Rund 50 Kommunen, darunter Vaterstetten, verloren Millionenbeträge. Die Gemeinde argumentierte daraufhin, die Beraterfirma habe sich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht.
Vaterstettener Finanzen:Sommerzeit ist Greensill-Zeit
Der Prozess um Schadenersatz zwischen der Gemeinde Vaterstetten und einem Anlageberater wegen der Bankenpleite geht in die nächste Runde, diesmal am Bundesgerichtshof – es geht um eine Million Euro.
Konkret lautete der Vorwurf, dass die Gemeinde nicht rechtzeitig vor der Schieflage bei Greensill gewarnt worden sei. Diese habe sich nämlich bereits Ende 2020 abgezeichnet, als Vaterstetten eine letzte Tranche Festgeld bei Greensill anlegte. Die Gemeinde – und später auch die beiden Gerichtsinstanzen – verwiesen darauf, dass die Finanzaufsicht Bafin da bereits gegen Greensill ermittelt habe. Zudem berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg am 2. März 2021 über die Probleme bei den Australiern – zwei Tage später legte die Bafin die Bank still und die Anleger hatten keine Möglichkeit mehr, an ihr Geld zu kommen.
Im August vor zwei Jahren fiel in der Sache dann das erste Urteil am Landgericht München. Dieses folgte der Argumentation der Gemeinde Vaterstetten und sprach dieser eine Million Euro Schadenersatz zu. Ein Jahr darauf folgte das Oberlandesgericht in der Berufungsverhandlung der Vorinstanz, der Beklagte legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein.
Dieser hat nun das Urteil des Oberlandesgerichtes aufgehoben und die Klage der Gemeinde Vaterstetten gegen den Finanzvermittler insgesamt abgewiesen. Wie es aus dem Rathaus heißt, sei eine Begründung des Urteils gegen Ende Oktober oder Anfang November zu erwarten. Egal, wie diese aber ausfällt, die Gemeinde hat nichts mehr davon: Weitere Rechtsmittel in der Sache sind nicht möglich.
Noch völlig offen ist indes, ob die Gemeinde Vaterstetten im Insolvenzverfahren gegen Greensill Geld zurückerhält und wie viel. Dieses dümpelt seit Jahren vor sich hin, mittlerweile haben bereits einige Kommunen, die durch die Greensill-Pleite Geld verloren haben, ihre Ansprüche an Dritte verkauft. Entsprechende Angebote sind auch im Vaterstettener Rathaus eingegangen, bislang ist darüber aber noch keine Entscheidung gefallen.