Bürgerbeteiligung in Vaterstetten:Mitmachen erwünscht

In der Großgemeinde können vom kommenden Jahr an alle ab 14 ihr eigenes Projekt fördern lassen - wenn es nicht zu teuer wird.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

In der Großgemeinde werden die Bürger zu Planern. Vom kommenden Jahr an gibt es in Vaterstetten ein sogenanntes Bürger-Budget. Dabei handelt es sich formell um ein kommunales Förderprogramm. Alle in Vaterstetten gemeldeten Personen ab 14 Jahre können Vorschläge für Projekte einreichen, genau wie in der Gemeinde ansässige Organisationen. Zu groß sollten die Vorhaben indes nicht sein, pro Vorschlag stehen höchstens 3500, pro Haushaltsjahr 10 500 Euro zur Verfügung.

Bereits im September hatte der Gemeinderat dem Bürger-Budget grundsätzlich zugestimmt, die Details zum Ablauf von der Idee zum Projekt wurden nun in der aktuellen Sitzung vorgestellt. Um das neue Förderprogramm bekannt zu machen, will die Gemeinde im kommenden Februar und März dafür Werbung machen. Dazu, so Selina Walther von der Abteilung Wirtschaftsförderung im Rathaus, werde man beispielsweise im Gemeindeblatt, auf der Website oder auch in sozialen Medien auf das Bürger-Budget hinweisen.

Mehr als 3500 Euro darf es nicht kosten

Der April ist dann der Monat der Vorschläge, für die Einreichung soll ein Formular auf der Gemeindewebsite eingerichtet werden. Neben dem Projekt selbst - Zeichnungen und Skizzen sollen auf der Seite dazu hochgeladen werden können - , müssen die Antragsteller auch darlegen, was es kostet. Dabei sind auch Folgekosten zu berücksichtigen, so dass insgesamt die 3500 Euro nicht überschritten werden. Eine weitere Finanzierung über die Gemeinde ist im Prinzip ausgeschlossen, für "unabwendbare Maßnahmen" aber ausnahmsweise möglich.

Soll ein Projekt gefördert werden, müssen weitere Vorgaben eingehalten sein. So muss es logischerweise "dem Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Gemeinde Vaterstetten zuordenbar" und binnen eines Jahres umsetzbar sein. Kein Geld gibt es, sollte das vorgeschlagene Vorhaben eine "direkte Wirtschaftsförderung oder Zuwendung für private Zwecke" sein, stattdessen sollen die Projekte dem Gemeinwohl dienen und zudem frei zugänglich sein. Ausgenommen sind ferner alle Vorhaben, die entweder bereits vom Gemeinderat und seinen Ausschüssen beschlossen sind oder Beschlüssen der Gremien widersprechen würden.

Alle können über die Projekte abstimmen

Zu oft braucht man sich auch nicht bewerben, denn wer den Zuschuss einmal erhalten hat, muss danach drei Jahre warten, bis man einen neuen beantragen kann. Dies zielt offenbar eher auf Organisationen, denn die Richtlinie enthält den expliziten Hinweis, dass "einzelne Abteilungen einer juristischen Person der juristischen Person zuzurechnen" sind.

Ob all diese Vorgaben eingehalten sind, überprüft dann die Verwaltung. Anschließend - voraussichtlich immer Ende Mai bis Anfang Juni - werden die Vorschläge drei Wochen lang zur Abstimmung auf der Gemeindewebsite eingestellt. Dort werden dann auch die Gewinner bekanntgegeben, im Juli soll dann die Umsetzung beginnen. Wie diese gelaufen ist, darüber sollen die Antragsteller dann berichten, diese Berichte werden künftig auch Teil der Bürgerversammlungen sein.

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