Vaterstetten:Die Mauer bleibt weg

Vaterstetten: Im Moment ist es nur dieser spärliche Bambuszaun, der die Anwohner der Baldhamer Karl-Böhm-Straße vor dem Lärm der vorbeifahrenden Autos schützt.

Im Moment ist es nur dieser spärliche Bambuszaun, der die Anwohner der Baldhamer Karl-Böhm-Straße vor dem Lärm der vorbeifahrenden Autos schützt.

(Foto: Andreas Junkmann)

Der Baubeginn einer Lärmschutzwand hat sich so sehr verzögert, dass inzwischen die örtliche Gestaltungssatzung greift. Jetzt muss ein Kompromiss mit der Gemeinde Vaterstetten her

Von Andreas Junkmann, Vaterstetten

Dass es beim Bauen nicht nur auf eine gründliche Planung, sondern unter Umständen auch auf Schnelligkeit ankommt, mussten zwei Nachbarsfamilien aus Baldham nun schmerzlich feststellen. Eigentlich wollten die beiden Ehepaare um ihr Doppelhaus nur eine gemeinsame Lärmschutzmauer ziehen. Der Baubeginn hat allerdings so lange gedauert, bis die neue Gestaltungssatzung der Gemeinde Vaterstetten in Kraft getreten ist - und mit der ist das Vorhaben jetzt nicht mehr vereinbar.

"Es gibt eben Situationen, da muss man tun und nicht lange reden", stellte deshalb Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl trocken fest. Sie war zusammen mit ihren Kollegen der neunten Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts zum Ortstermin gekommen - und hatte für die beiden Familien keine guten Nachrichten im Gepäck.

Schaut man sich die Verkehrssituation rund um das Grundstück an, scheint das Anliegen der beiden Nachbarsfamilien nicht aus der Luft gegriffen zu sein. Die recht neuen Doppelhaushälften stehen unmittelbar an der Karl-Böhm-Straße, die so etwas wie die Hauptverkehrsader von Baldham ist. Dass es dort vor allem zu den Stoßzeiten laut werden kann, ist klar. Eine Wand sollte Abhilfe schaffen. Deshalb haben die Nachbarn im Herbst 2017 gemeinsam einen entsprechenden Plan bei der Gemeinde vorgelegt.

Schon da stand aber fest: die Zeit drängt. Denn in Vaterstetten ist zum Januar dieses Jahres eine Freiflächen- und Gestaltungssatzung in Kraft getreten. Damit wolle die Gemeinde "das grüne und gartenstadtähnliche Ortsbild erhalten und positiv weiterentwickeln", wie es damals in einer Mitteilung hieß. Und da passt eine Betonmauer direkt an der Straße natürlich nicht ins Bild - solche Bauten werden durch die Satzung sogar ausdrücklich verboten.

Die letzte Möglichkeit, das Vorhaben ohne Schwierigkeiten umzusetzen, wäre also ein Baubeginn vor Jahreswechsel gewesen. Das habe man auch so kommuniziert, sagte Bauamtsleiterin Brigitte Littke, die ebenfalls beim Ortstermin dabei war. Dem hielten die Nachbarn entgegen, dass es unmöglich sei in so kurzer Zeit einen Handwerker zu finden und man habe ohnehin geglaubt, durch die Auftragsvergabe schon auf der sicheren Seite zu sein.

Dieses Argument ließ Verwaltungsrichterin Dürig-Friedl aber nicht gelten. "Die Auftragsvergabe ist kein Baubeginn. Sie haben doch erst kürzlich gebaut und müssten doch eigentlich wissen, wie das läuft", sagte sie. Rechtlich sah die Vorsitzende deshalb keine Möglichkeit, den Bau der Mauer jetzt noch wie geplant umzusetzen. Der einzige Ausweg war also ein Kompromiss zwischen den Bewohnern und der Gemeinde. Und der sieht wie folgt aus: Zur Karl-Böhm-Straße hin würde das Bauamt einer Mauer bis zu zwei Meter Höhe aus Lärmschutzgründen zustimmen, um die Grundstücksecke herum zur Marderstraße greift dann aber die Freiflächengestaltung. Eine Mauer dort ist also nicht möglich. Die Nachbarsfamilien müssen nun einen neuen Plan vorlegen, der dann von der Gemeinde geprüft wird.

Bis es soweit ist, muss eine notdürftig aufgestellte Bambusmatte als Ersatzmauer herhalten. Wie das Ganze deutlich einfacher gegangen wäre, hat übrigens der Nachbar der beiden Familien vorgemacht. Der ist mit dem gleichen Anliegen an die Gemeinde herangetreten und auch ihm wurde zur Eile geraten. Da er damals aber gleich angefangen hat zu bauen, steht auf seinem Grundstück inzwischen eine solide Steinmauer.

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