Seit knapp einem halben Jahr gibt es nun schon die Vaterstettener Bürgerstiftung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, soziale und karitative Projekte und Einrichtungen in der Gemeinde zu unterstützen. Doch bevor überhaupt das erste Vorhaben in die Umsetzung gehen kann, gibt es nun eine Änderung des Aufgabenbereiches: Die Stiftungsaufsicht hatte bemängelt, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreiche, alle Zwecke zu erfüllen, die bislang in der Satzung standen. Nun muss priorisiert werden.
Dass es die Stiftung überhaupt gibt, hängt mit einer Erbschaft zusammen, welche die Gemeinde Vaterstetten bereits 2021 gemacht hat. Die Voraussetzung dafür, das Erbe – eine Immobilie sowie 195 000 Euro – antreten zu können, war indes, dass die Gemeinde das Vermögen für wohltätige Zwecke verwendet. Im Juli beschloss der Gemeinderat, das geerbte Haus zu verkaufen. Die laut Gutachten rund eine Dreiviertelmillion Euro Erlös werden voraussichtlich in das neue Gemeindezentrum an der Dorfstraße investiert. Bereits im November 2023 hatte das Gremium beschlossen, mit dem Barvermögen aus der Erbschaft eine Stiftung zu gründen, die gemäß dem Wunsch der Erblasserin soziale Aufgaben übernimmt.

Für soziale Zwecke:Gemeinde geht stiften
Vaterstetten will mit geerbtem Geld eine Bürgerstiftung aufbauen. Vorbild ist jene, die es bereits in Haar gibt.
Welche das sein sollen, wurde dann im folgenden Jahr festgelegt: Gefördert werden Bildung und Erziehung, Sport, Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, Brauchtum und Heimatpflege, Kunst und Kultur, Natur- und Umweltschutz sowie Völkerverständigung und Integration. Außerdem sollen sogenannte „mildtätige Zwecke“ verfolgt werden, das bedeutet im Wesentlichen die Unterstützung aus medizinischer oder finanzieller Sicht hilfsbedürftiger Personen.
Steigt das Vermögen der Stiftung, kommen schrittweise weitere Aufgaben hinzu
Dieser Katalog war nun aber der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern etwas zu umfangreich für das bisher vorhandene Stiftungskapital. Die Behörde empfahl daher eine Priorisierung der Aufgaben, geknüpft an eine mögliche Steigerung des Vermögens. Denn, so wurde es auch bei der Gründung der Stiftung im Sommer als Ziel ausgegeben, man wolle das Vermögen durch Spenden und andere Zuwendungen vergrößern.
Bis es so weit ist, soll sich die Bürgerstiftung aber auf drei Kernaufgaben beschränken: Das sind neben Bildung und Erziehung die Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe sowie die mildtätigen Zwecke. Sollte das Grundstockvermögen einmal auf 400 000 Euro angewachsen sein, würden die Aufgaben um Sportförderung, Völkerverständigung und Integration sowie Kunst und Kultur erweitert, und ab einer halben Million kämen dann Brauchtum und Heimatpflege sowie Natur- und Umweltschutz hinzu.

Für soziale Zwecke:Spenden und Ideen willkommen
Die neue Bürgerstiftung Vaterstetten nimmt offiziell ihre Arbeit auf. Grundstock ist eine Erbschaft an die Gemeinde, weitere Zuwendungen sollen folgen.
Bei dieser Priorisierung habe man unter anderem geschaut, „welche Stiftungsmodelle es bereits in der Gemeinde gibt“, so Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU), der die Gemeinde im Kuratorium vertritt. Auch ob es bereits Vereine am Ort gibt, die eine der Aufgaben im ursprünglichen Katalog erfüllen, habe Auswirkungen auf die neue Reihung in der Satzung.
Dass eine Aufgabe nach hinten gewandert sei, heiße daher nicht, „dass das nicht wichtig sei“, so Spitzauer auf den Einwand von Elisabeth Mundelius (Grüne), dass der Umweltschutz als letztes angegangen werden soll. Auch die Brauchtumsförderung sei ganz nach hinten gewandert, eben weil es in der Gemeinde zahlreiche Vereine gibt, die sich in diesem Bereich engagieren.
Vorbild ist die Bürgerstiftung Haar, die mittlerweile über 3,7 Millionen Euro verfügt
Stefan Ruoff (Grüne) wollte noch wissen, ob man nun trotzdem zweckgebunden an die Stiftung spenden könne, auch wenn das Thema wegen zu geringem Vermögen noch nicht dran ist. Dies bleibe weiter möglich, so der Bürgermeister, allerdings müsste dann eine Unterstiftung mit eben diesem speziellen Zweck gegründet werden, „und ab 500 000 Euro ist es sowieso allgemein möglich“.
Wie realistisch der Aufwuchs des Stiftungsvermögens ist, wird sich in den kommenden Jahren zeigen müssen – dass ein solcher aber möglich ist, zeigt der Blick in die Nachbargemeinde Haar, deren Bürgerstiftung man sich in Vaterstetten zum Vorbild genommen hatte. Diese wurde Ende 2010 mit einem unwesentlich größeren Grundvermögen von einer Viertelmillion Euro gegründet, dieses ist nach eigenen Angaben mittlerweile auf 3,7 Millionen Euro angewachsen.