Süddeutsche Zeitung

Wahl im Kreis Ebersberg:Vaterstetten: Briefwahl-Unterlagen doppelt verschickt

Als Ursache kommt ein Phänomen infrage, das die meisten aus dem E-Mail-Verkehr kennen.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Doppelt hält angeblich besser, behauptet ein Sprichwort, das indes nicht immer stimmt. In einem Fall von Verdoppelung, der sich kürzlich in der Großgemeinde zugetragen hat, könnte es unter Umständen heißen: Doppelt ist nichts. Konkret geht es um zweimal verschickte Unterlagen für die Briefwahl. Diese hatte ein Gemeindebürger erhalten, statt eines Wahlscheins lagen deren zwei in der Post. Ebenfalls doppelt dabei waren die beiden Kuverts und die restlichen Wahlunterlagen, inklusive Anschreiben und Merkblatt, wie die Unterlagen auszufüllen sind.

Im Rathaus ist man darüber einigermaßen verwundert, denn eigentlich sollte dies gar nicht möglich sein, erklärt Florian Huhndt vom Ordnungsamt. Denn wenn das System einen Wahlschein für die Briefwahl ausgedruckt hat, könne man keinen weiteren mit derselben Nummer erstellen. Allerdings zeigt das Foto, welches der Gemeindebürger von seinen zwei Wahlscheinen gemacht hat, dass beide tatsächlich nicht nur denselben Adressaten, sondern auch dieselbe Nummer haben.

Als Ursache für die Wahlschein-Verdoppelung kommt ein Phänomen infrage, das die meisten aus dem E-Mail-Verkehr kennen: Man schickt eine Mail ab - oder denkt es sei eine gewesen - die Empfänger bekommen die Nachricht aber doppelt. Ursache kann etwa eine falsche Konfiguration des Mailprogramms sein oder eine kurze Unterbrechung der Internetverbindung während des Sendevorgangs. Tatsächlich hat der Bürger mit den doppelten Wahlunterlagen diese online bei der Gemeinde beantragt.

Ein generelles Problem sei dies indes nicht, versichert Huhndt. Bislang hätten rund 8600 der knapp 17 300 Vaterstettener Wahlberechtigten bei der Gemeinde Briefwahlunterlagen angefordert. Die Hälfte, also etwa 4300, hätten dies online getan. Darüber beschwert, dass daraufhin zwei Wahlscheine im Briefkasten lagen, habe sich aber noch niemand.

Für den Wahlausgang hätte die Verdoppelung der Unterlagen inklusive Wahlzettel ohnehin keine Auswirkung, zumindest nicht in dem Sinne, dass jemand doppelt abstimmen könnte. Denn, so Huhndt, spätestens wenn der Wahlschein - also in dem Fall die beiden Wahlscheine - im Rathaus eingehen, würde dies auffallen. Die eingehenden Briefwahlunterlagen würden nämlich vor der Auszählung nach Nummern sortiert, läge zwei mal die gleiche vor, würde das also bemerkt.

Wenn dies früh genug vor der Auszählung passierte, würde man den Absender kontaktieren, sagt Huhndt, und fragen, wie und warum er oder sie zweimal gewählt hat. Idealerweise könnte dann einer der zu viel eingesandten Stimmzettel aus dem Verkehr gezogen werden.

Falls dies nicht möglich sei, etwa weil die Doppelung erst am Wahlabend entdeckt wird, müsste der Wahlvorstand entscheiden, wie man vorgeht. Ob also nur einer der Wahlzettel in die Urne wandert, und falls ja, welcher. Unter Umständen könnte aber auch gar keiner der Stimmzettel gewertet werden, vermutet Florian Huhndt.

Er rät daher allen, die - entgegen aller Wahrscheinlichkeit - die Wahlunterlagen doppelt erhalten haben, sich an die Gemeinde zu wenden. Und auf jeden Fall die Briefwahlunterlagen nur ein Mal abzuschicken.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5413083
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 18.09.2021/koei
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.