Süddeutsche Zeitung

Bauen in Vaterstetten:Warten auf München

In der Großgemeinde setzt man Hoffnungen auf eine Novelle des Baugesetzes - doch die harrt der Umsetzung.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Ist die Großgemeinde ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt? In Vaterstetten selbst würden dem wohl nicht wenige zustimmen - interessant ist aber, wie die Staatsregierung in München die Lage einschätzt. Derzeit wartet dort eine Novelle des Baugesetzes auf die Bearbeitung, konkret geht es um eine sogenannte Rechtsverordnung. Was bürokratisch klingt, könnte für die Ortsentwicklung in Vaterstetten erhebliche Folgen haben.

Welche, das stellte Bauamtsleiterin Brigitte Littke nun im zuständigen Ausschuss des Gemeinderates vor. Es geht um das "Gesetz zur Mobilisierung von Bauland", das im Juni vom Bundestag verabschiedet wurde und seit Anfang Oktober teilweise anwendbar ist. Ein wesentlicher Abschnitt des neuen Gesetzes liegt derzeit indes noch auf Eis, eben jener, der den Kommunen ermöglicht, auf angespannte Wohnungsmärkte zu reagieren.

In letzter Konsequenz ist ein Baugebot möglich

Und die haben es durchaus in sich. Neben weitgehenden Befreiungen von Festsetzungen im Bebauungsplan kann eine Kommune ein Vorkaufsrecht ausüben und sogar ein Baugebot verhängen. Was gerade in Vaterstetten bedeutsam sein könnte. Denn trotz des Baubooms gibt es noch einige große unbebaute Flächen - manche sogar direkt im Ortszentrum. Dass man vorhabe, solche Flächen zu überplanen und mit einem Baugebot zu versehen, war im Ausschuss indes kein Thema. Allerdings erklärte die Bauamtsleiterin auf Nachfrage von David Göhler (Grüne), wie die Verwaltung das neue Gesetz einschätze, dieses sei schon "interessant" - auch wenn man zur Anwendung noch keine konkreten Überlegungen angestellt habe. Zweite Bürgermeisterin Maria Wirnitzer (SPD), die die Sitzung leitete, nannte die Novelle "ein Instrument, das wir nutzen können".

Was zum Teil auch ohne die fehlende Rechtsverordnung aus München möglich ist. So wird es einfacher, dichter zu bauen. Neu ist auch, dass das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt wird - allerdings sind Teile dieser Regel ebenfalls an die Feststellung eines angespannten Wohnungsmarktes gebunden.

Auf dem Dorf wird Wohnungsbau einfacher

Nicht so die neuen Optionen bei der Entwicklung von Wohnraum auf dem Land. Künftig ist es einfacher, ehemals land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude zu Wohnhäusern umzunutzen und die Zahl der neuen Wohnungen wird auf fünf erhöht. Auch mehrmalige Umnutzungen sind nun möglich, so kann also etwa ein ehemaliger Stadel, der zur Gewerbehalle wurde, ein Wohnhaus werden. Auch werden die Vorgaben für das "Dörfliche Wohngebiet" gelockert, Ziel ist es, den Strukturwandel von der Landwirtschaft hin zum Wohnen einfacher zu machen. In Vaterstettens Ortschaften, wo der Siedlungsdruck auch zu spüren ist, könnte dieser Strukturwandel künftig schneller vonstatten gehen.

Ebenfalls ohne Plazet aus München wird es künftig einfacher, Bauherren zur Errichtung von Sozialwohnungen zu verpflichten. Dies könnte für Vaterstetten beispielsweise bei der Bebauung des alten Schulgrundstücks an der Gluck- und Johann-Strauß-Straße wichtig werden. Bisher ist offen, wie viel die Gemeinde davon verkaufen will. Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) hatte wiederholt die Möglichkeit angesprochen, das Grundstück zumindest teilweise durch die Gemeinde selbst bebauen zu lassen, auch mit der Begründung, günstigen Wohnraum zu schaffen. Dies könnte mit dem neuen Baugesetz nun auch ohne kommunale Beteiligung möglich werden.

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