Vaterstetten:Aus eins mach drei

Verwaltungsgericht auf Tour

Der Teich müsste deutlich verkleinert werden, wenn in dem Vorgarten ein weiteres Haus gebaut wird.

(Foto: Andreas Junkmann)

Problematische Bauplanung auf Grundstück in Baldham

Von Andreas Junkmann, Vaterstetten

Im glasklaren Wasser des Gartenteichs spiegelt sich die gelbe Außenwand der imposanten Vorstadtvilla. Der gepflasterte Weg schlängelt sich an Schilfgewächsen um die Garage herum in den hinteren Gartenbereich. Dort runden ein mächtiger Felsbrocken, ein baulich zur Villa passendes Gerätehäuschen und mehrere Bäume das kleine Schmuckstück am Baldhamer Ortsrand ab, das es ohne weiteres auf die Titelseite eines Garten-Fachmagazins schaffen könnte. Doch mit der grünen Idylle könnte es bald vorbei sein, denn dort wo derzeit noch Wasserplätschern und Vogelgezwitscher zu hören sind, sollen zwei neue Häuser gebaut werden. Eines im vorderen, das andere im hinteren Teil des Grundstücks. Alles viel zu eng, findet die Gemeinde Vaterstetten, die deshalb den Bauvorbescheid verweigert hat. Nun ist der Fall vor dem Verwaltungsgericht gelandet.

"Uns geht es um das Gesamtvorhaben", sagt Vaterstettens Bauamtsleiterin Brigitte Littke beim Ortstermin mit den Vertretern der neunten Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts. Diese müssen entscheiden, ob die Bedenken der Gemeinde gerechtfertigt sind - und kommen zu dem Schluss, dass sie es nicht sind. "Die Baudichte ist kein Hinderungsgrund", sagt Richterin Cornelia Dürig-Friedl, nachdem sie mit ihren Kollegen das Grundstück genau inspiziert hat. Obwohl eines der Häuser von der Straße aus gesehen in der dritten Reihe stehen würde, sei das mit Blick auf die Umgebungsbebauung vertretbar, so ihre Einschätzung.

Damit ist schnell klar, dass die Gemeinde mit ihrem Einwand wenig Aussicht auf Erfolg hat. Trotzdem hat die Verwaltungsrichterin auch für die Bauherren schlechte Nachrichten im Gepäck. Zwar sehe sie keine Bedenken bezüglich des Vorbescheids, Baurecht werde es mit dieser Planung aber aller Voraussicht nach keines geben. "Das sieht nicht gut aus", so Dürig-Friedl. Die Richterin spielt damit vor allem auf das hintere Gebäude an, für dessen Erschließung die jetzige Garage weichen müsste. Die Zufahrt sei aber bei weitem nicht ausreichend, zudem könnten im hinteren Gartenbereich keine Stellplätze geschaffen werden. Diese müssten demnach im Bereich der Straße entstehen, aber dort soll ja das zweite Haus gebaut werden. "Eine vernünftige Planung hätte vorne frei gelassen", sagt deshalb die Vorsitzende.

Dennoch wollen die beiden Bauherren ihr Vorhaben weiter verfolgen. Von der Gemeinde jedenfalls werden ihnen dabei vorerst keine Steine mehr in den Weg gelegt. Bauamtsleiterin Littke zufolge werde man nun den Vorbescheid erteilen. Ob die Planung tatsächlich durchführbar ist, soll als nächsten Schritt im Rahmen einer Bauleitplanung geprüft werden, für die Richterin Dürig-Friedl aber schon eine Prognose wagt: "Es wäre besser, auf eine der beiden Neubauten zu verzichten. Dann sähe es besser aus."

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