Urteil vor dem Münchner Landgericht:Haftstrafe nach Angriff auf Partnerin

Ein Koch, der seiner Partnerin mit einem Küchenmesser dreimal in die Brust gestochen hat, ist vor dem Landgericht München II zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 34-jährige Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis hatte schon zu Beginn des Prozesses am Montag dieser Woche ein Geständnis abgelegt. Bei seiner Vernehmung gab er an, drogen- und alkoholabhängig zu sein. Vor der Tat am 23. Januar dieses Jahres habe er vier Schlaftabletten geschluckt, so der Koch. Obwohl er weiß, dass er aggressiv wird, wenn er Alkohol getrunken hat, betrank sich der 34-Jährige am Nachmittag jenes Tages mit seiner Partnerin. Die 39-Jährige hatte er bei einer Entgiftung in einer Klinik kennengelernt. Sie ist von Beruf Krankenschwester und hat ebenfalls ein Alkoholproblem. Nach ihrer Entlassung aus der Therapie zogen beide zusammen. Doch schon bald kam es zu Streitigkeiten, bei denen der Koch seine Partnerin auch schlug. An jenem 23. Januar war es erneut zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Koch war wütend, weil seine Lebensgefährtin ihn aufgefordert hatte, Kleidungsstücke vom Fußboden aufzuheben. Als sie von ihm verlangte, die Wohnung zu verlassen, stach der 34-Jährige ihr in die Brust. Anschließend alarmierte er einen Notarzt. Obwohl der Koch angab, sich an die Messerattacke nicht erinnern zu können, räumte er die Tat ein. Für den Fall eines Geständnisses hatte das Gericht dem 34-Jährigen eine Haftstrafe zwischen vier Jahren und drei Monaten und höchstens vier Jahren und neun Monaten in Aussicht gestellt. Neben einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung ordnete das Gericht die Unterbringung des Kochs in einer Entziehungsanstalt an.

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