Süddeutsche Zeitung

Glosse:Ebersberg schaut in die Röhre, weil in Grafing einer auf der Leitung stand

Seit Jahren wird geplant. Nun ist klar, dass Grafing dem Nachbarn doch nicht mit Trinkwasser aushelfen kann. Der Grund: Ein 15 Jahre alter Rechenfehler.

Glosse von Korbinian Eisenberger

Das Stillen des Durstes ist im Bayernland eine Wissenschaft für sich und gilt unter Fachleuten als eines der kompliziertesten Unterfangen überhaupt. In Städten wie Grafing oder Ebersberg ergreifen die Menschen deswegen in Dürreperioden Maßnahmen, bei denen unter sonnengeschützten Zeltdächern Flüssigkeit aus Fässern in Krüge und von da in Kehlen fließt. In Ebersberg ist es in einer Woche wieder soweit - das Volksfest beginnt - und ein Mann mit der Lizenz zum Löschen schenkt aus.

Es ist die Aufgabe des Festwirts. Er besitzt den höchsten Wissensgrad unter Bayerns Durstlöschern. Als Professor der Flüssignahrung ist er zur Volksfestzeit stets ein gefragter Mann in Ebersberg. Dieses Jahr könnte seine Expertise aber auch im Nachbarort Grafing von großem Wert sein. Dort hat das Trinkwassernetz in dieser Woche einen Dämpfer erhalten: Anders als bisher geplant, wird keine zusätzliche Leitung zwischen Grafing und Ebersberg verlegt werden. Mit der Verbindung hätte Grafing die Kreisstadt in Notzeiten mit Wasser versorgen sollen. Nun sind diese Pläne nach jahrelanger Planung vom Tisch - und zwar aus wissenschaftlichen Gründen.

Ebersberg schaut bei der Notversorgung in die Röhre, weil vor 15 Jahren jemand auf der Leitung stand. Im Grafinger Stadtrat war diese Woche zu erfahren, dass bei der Berechnung des Wasservolumens eines Entnahme-Brunnens in Aiterndorf geschlampt wurde. Dem Brunnen wurde einfach 40 Prozent zu viel Wasser angedichtet. Ein mathematischer Fehler also, der erst jetzt entdeckt wurde und somit die Belieferung der Ebersberger Nachbarn mangels Wasser unmöglich macht.

Festzuhalten bleibt, dass Mathematik auch eine Wissenschaft für sich ist. Und dass einem Festwirt solch ein Flüssigkeitsfehler eher nicht passiert.

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Quelle:
SZ vom 02.08.2019/koei
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