Ermittlungen dauern an:Traktorgespann hätte so wohl gar nicht fahren dürfen

Ermittlungen dauern an: Das Traktorgespann, das auf einer Maibaumtour bei Egmating umgekippt ist, durfte so wohl gar nicht fahren.

Das Traktorgespann, das auf einer Maibaumtour bei Egmating umgekippt ist, durfte so wohl gar nicht fahren.

(Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Der Traktorunfall der Taufkirchner Burschen in Egmating ist glimpflich ausgegangen. Es dürfte aber ein juristisches Nachspiel geben.

Von Patrik Stäbler, Egmating/Taufkirchen

Auf seiner Facebookseite hat sich der Burschenverein Taufkirchen zu Wort gemeldet. Ein Foto zeigt rund zwei Dutzend Mitglieder, teils mit Freundinnen - darunter die Nachricht: "Vielen Dank für alle Genesungswünsche und an alle Helfer! Wir sind alle wohlauf." Abgesehen von diesem digitalen Lebenszeichen hüllen sich die Taufkirchener Burschen jedoch weiter in Schweigen. Keiner will sich äußern zu dem, was sich am Maifeiertag in Egmating abgespielt hat.

Insgesamt 36 junge Frauen und Männer zogen bei einer Maibaum-Tour des Vereins mit einem Traktor und zwei Anhängern von Ort zu Ort. Auf dem Weg nach Neubiberg kam es dabei in Egmating zu einem folgenschweren Unfall: Auf dem steil abschüssigen Apostelweg nahm das Traktorgespann Fahrt auf, die zwei Wagen, auf denen die Feiernden an Biertischgarnituren saßen, verkeilten sich, und kippten um. Insgesamt 15 Personen zogen sich Schürfwunden und Prellungen zu; ein 25- und ein 36-Jähriger kamen mit Kopfverletzungen in die Klinik.

Die beiden seien noch in der Nacht beziehungsweise am Folgetag aus dem Krankenhaus entlassen worden, berichtet Stephan Raab, der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Ebersberg. Deren Beamte befinden sich noch mitten in den Ermittlungen; bereits am Tag nach dem Unfall sei ein Verfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung sowie straßenverkehrsrechtlichen Verstößen eingeleitet worden, so Raab. Hierfür hat die Polizei in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft München ein technisches und ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben. Bis dieses vorliege, könne es rund drei Monate dauern, sagt Raab, der sich daher noch nicht zu ersten Erkenntnissen äußern will.

Der 17-jährige Fahrer war zum Zeitpunkt der Unfalls "völlig nüchtern" war

Fraglos konzentrieren sich die Vorwürfe aber auf den 17-jährigen Fahrer, der laut Polizeiangaben zum Zeitpunkt der Unfalls "völlig nüchtern" war. Er hatte zwar einen Führerschein für den Traktor, durfte diesen aber nur zu landwirtschaftlichen Zwecken steuern. Überdies hätten wohl auch mit einem anderen Fahrer keine Personen auf den Anhängern sitzen dürfen.

In dem Zusammenhang sei zu klären, sagt Raab, ob es sich bei der Fahrt um eine Brauchtumsveranstaltung gehandelt habe. Für diese gebe es nämlich Ausnahmeregeln, sodass etwa bei Faschingsumzügen Personen auf Anhängern mitfahren dürfen. Allerdings müssten solche Veranstaltungen bei den Behörden angemeldet werden, so Raab weiter.

Außerdem gebe es hierfür strenge Regeln - etwa, dass bei der Anfahrt noch niemand auf dem Anhänger sitzen darf und der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein muss. "Fällt so ein Maibaumausflug unter Brauchtum? Ich denke eher nicht", sagt Raab. In diesem Fall würde die Straßenverkehrsordnung gelten, und die wiederum untersagt den Personentransport auf Traktorgespannen.

Neben dem 17 Jahre alten Fahrer könnten aber auch die Halter von Traktor oder Anhängern zur Rechenschaft gezogen werden, sagt Raab. "Zum Beispiel, wenn die technischen Vorschriften nicht eingehalten wurden." Hinsichtlich der Unfallursache äußerte die Polizei schon früh die Vermutung, dass "die Bremsleistung der Zugmaschine für diese Situation nicht ausreichend" war. Genaueres soll das Gutachten klären.

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