Tat in Kirchseeon:Angriff im heimischen Garten

Ein 32-Jähriger muss sich seit Freitag vor dem Münchner Landgericht verantworten

Von Andreas Salch, München/Ebersberg

Es war angeblich nur ein Fingerzeig seines Auftraggebers auf den hin der Geldeintreiber mit voller Wucht seinem Opfer ins Gesicht schlug. Es ist der 10. Juli 2014. Victor S. (Name geändert) saß mit seiner Lebensgefährtin in seinem Garten in Kirchseeon, als der Geldeintreiber ihn plötzlich angriff, ihn zu Boden schlug und dann seinen Kopf noch zweimal heftig auf den Boden stieß. Victor S. erlitt ein Schädelhirntrauma ersten bis zweiten Grades, ein Gesichtsschädelhämatom und eine stark blutende Platzwunde über der rechten Augenbraue. Sechs Jahre nach der mutmaßlichen Tat muss sich seit Freitag ein heute 32-jähriger Unternehmer vor dem Landgericht München II verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm unter anderem gefährliche Körperverletzung und erpresserischen Menschraub in Mittäterschaft vor.

Der Angeklagte soll von zwei Bekannten von Victor S. mit der Tat beauftragt worden sein. Angeblich schuldete S. ihnen 10 000 Euro. Die beiden Männer waren an jenem 10. Juli 2014 mit nach Kirchseeon gekommen. Anfang 2017 sollte ihnen vor einem Schöffengericht am Amtsgericht Ebersberg der Prozess gemacht werden. Doch es kam zu keinem Urteil. Denn in diesem Fall, so stellte das Gericht fest, sei eine Haftstrafe von über vier Jahren zu erwarten. Die Strafgewalt eines Amtsgerichts reicht jedoch nur bis vier Jahre. Deshalb fand der Prozess gegen die beiden Männer vor dem Landgericht München II statt, wo sie am Ende aber glimpflich davon kamen. Sie erhielten jeweils zehn Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe.

Zum Auftakt des Prozesses am Freitag gegen den 32-jährigen Unternehmer, der angeheuert worden sein soll, um Druck auf Victor S. auszuüben, erklärten dessen Anwälte, ihr Mandant werde keinerlei Angaben machen. Weder zu seiner Person noch zu den Vorwürfen aus der Anklage der Staatsanwaltschaft. Das Opfer sowie zwei weitere wichtige Zeugen leben inzwischen alle in Kanada. Sie sollten als Zeugen aussagen, erschienen aber nicht.

Dem Gericht stehen zwar die Aussagen zur Verfügung, die Victor S. und die anderen Zeugen seinerzeit bei der Polizei machten. Doch die Verteidigerin des Unternehmers, Rechtsanwältin Julia Weinmann, beantragte, dass diese in der Verhandlung nicht verwertet werden dürften. Der Verteidigung, so Weinmann, fehle die Möglichkeit einer "konfrontative Befragung" von Victor S. und den anderen Zeugen. Deshalb könne sie und ihr Kollege Maximilan Pauls deren Glaubhaftigkeit nicht beurteilen. Außerdem kritisierte Weinmann, dass keine nachvollziehbare Identifizierung ihres Mandanten als Täter erfolgt sei. Es sei "gänzlich unklar" wie man auf ihn gekommen ist. Der Prozess dauert an.

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