Streit zwischen Pliening und Finsing:Von Eiern und Wasser

Streit zwischen Pliening und Finsing: Der Hühnerhof der Familie Obermaier liegt im Plieninger Außenbereich und wohl im künftigen Wasserschutzgebiet der Gemeinde Finsing.

Der Hühnerhof der Familie Obermaier liegt im Plieninger Außenbereich und wohl im künftigen Wasserschutzgebiet der Gemeinde Finsing.

(Foto: Christian Endt)

Das Verwaltungsgericht hebt die Baugenehmigung für einen Geflügelhof bei Pliening auf. Die Gemeinde Finsing hatte geklagt, weil der landwirtschaftliche Betrieb im Einzugsbereich ihrer Wasserversorgung liegt.

Von Alexandra Leuthner, Pliening/Finsing

Die Gemeinde Finsing fürchtet um ihr Wasser, ein Plieninger Geflügelhalter um seinen Betrieb. Um diesen Fall ging es nun vor dem Verwaltungsgericht in München. Die Gemeinde Finsing im Nachbarlandkreis Erding hatte den Freistaat Bayern beziehungsweise die zuständige Genehmigungsbehörde im Ebersberger Landratsamt verklagt. Sie wirft der Bauabteilung in Ebersberg vor, bei der Baugenehmigung für den Betrieb im Außenbereich von Pliening nicht berücksichtigt zu haben, dass sich die Fläche des Landwirts im Einzugsgebiet der Finsinger Grundwasserversorgung befindet. In Finsing befürchtet man, durch die Exkremente der Hühner und das enthalten Nitrat könne das von Süden nach Norden fließende Grundwasser verunreinigt werden, so dass der gemeindeeigene Brunnen nicht mehr benutzbar sei. Die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedel hat inzwischen die Baugenehmigung der Ebersberger Behörde aufgehoben. Ob das auch für die Nachtragsbescheide gilt, die das Landratsamt inzwischen erlassen hat, und wie sich das richterliche Urteil auf den Betrieb der Familie Obermaier auswirkt, wird erst die Urteilsbegründung klären, die den Verfahrensbeteiligten in den nächsten Tagen zugehen wird.

2016 war der Hühnerhof für insgesamt 3000 Hennen in ökologischer Freilandhaltung genehmigt und anschließend errichtet worden. Ursprünglich standen den Hühnern 11 600 Quadratmeter zur Verfügung, Landwirt Georg Obermaier beschränkte sich auf 2700 Tiere. Die Eier gehen im Hofverkauf an Kunden aus der näheren und weiteren Umgebung, wie das Ehepaar Obermaier erklärte.

Nachdem die Hühner durch ihr Scharren auf einer Teilfläche von 900 Quadratmetern die Grasnarbe beschädigt hatten, was einen stärkeren Eintrag von Hühnerkot in diesem Bereich mit sich gebracht hätte, war im November 2020 vorübergehend eine "Aufstallung" der Tiere angeordnet worden. Das Landratsamt hatte den Landwirt zwischenzeitlich zur Pflanzung zusätzlicher Pappeln - die dem Boden den im Hühnerkot enthaltenen Stickstoff entziehen - und der Aufschüttung von Hackschnitzeln auf den Laufwegen der Hennen verpflichtet.

Ein erneuertes Konzept für den Hof, entstanden auf Grundlage hydrogeologischer Gutachten und unter Beratung durch den Ökoverband "Naturland" sieht nun eine Vergrößerung der Weideflächen auf fast das Doppelte, zwei Hektar, und damit eine Verringerung des Tierbesatzes pro Quadratmeter vor. Der Landwirt hätte damit mehr Möglichkeiten, die eigenen Flächen abwechselnd beweiden zu lassen. Von einem Hühnerhof, wie man ihn sich vorstelle, sprach die Expertin für Hühnerhaltung des Landwirtschaftsamtes Pfaffenhofen Claudia Meyer in der Verhandlung. Sämtliche Auflagen seien inzwischen erfüllt, "die Pappeln stehen dicht in fünf Reihen, die Hackschnitzelauflage entspricht den Vorgaben, 18 bis 20 Zentimeter. Ein Nährstoffeintrag in die unteren Schichten ist nicht vorhanden", erklärte sie. Die zwischenzeitlich beschädigten Flächen seien abgezäunt und mit Getreide bepflanzt worden.

Auch Ökoland-Fachberater Thomas Neumaier stellte sich hinter den Landwirt. Ob es zu einer Verunreinigung des Grundwassers durch Landwirtschaft komme, hänge von der Gesamtmenge des Stickstoffs ab, die in den Boden gelange. Bei 40 bis 50 Kilogramm pro Hektar liege die Menge für einen nach Ökogrundsätzen wirtschaftenden Hühnerbetrieb wie den von Obermaier, bei konventionellen Betrieben - wie sie laut Anwalt Ziegler, an den Hof angrenzten -, dagegen bei 170 Kilogramm Nitrat pro Hektar.

Ganz abgesehen von der richterlichen Entscheidung, die ja auf die Genehmigungsbescheide des Landratsamts abzielt, ist der Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ein seit Jahrzehnten schwelender Streit zwischen den Gemeinden Pliening und Finsing. Die Unterlagen füllen Stapel von Aktenordnern, Erörterungstermine und Anhörungsverfahren scheiterten, es wurden Befangenheitsanträge gestellt, fehlende Unterlagen, etwa zur Ausdehnung des Schutzgebiets von Plieninger Seite moniert. Wegen der gemeinde- und landkreisübergreifenden Problemlage sind inzwischen die Wasserwirtschaftsämter Rosenheim, München/Erding und die Landratsämter Erding und Ebersberg in die Verhandlungen involviert. Schon vor mehr als zehn Jahren hatten sich 40 Plieninger Anwohner anwaltlich vertreten lassen, um ihre Interessen in dem Verfahren zu wahren. 90 Prozent des Schutzgebiets, das jetzt, wie am Freitag von Vertretern des Wasserwirtschaftsamts München zu hören war, Planungsreife hat, liegt auf Plieninger Flur, weshalb man dort befürchtet, die Ausweisung könne Auswirkungen auf die eigene Planungshoheit im Außenbereich Richtung Finsing haben.

Die Gemeinde Finsing hat seit den Zwanzigerjahren - wie zunächst auch Pliening - einen eigenen Brunnen. Während Pliening sich aber dem gemeinsamen Kommunalunternehmen Ver- und Entsorgung München Ost angeschlossen hat, möchte Finsing seine Eigenständigkeit behalten, benötigt für die sogenannte "gehobene Erlaubnis" aber ein vergrößertes Wasserschutzgebiet. Dieses soll sich, wie Bürgermeister Max Kressirer (Wählergruppe Eicherloh) erklärte, vom südlich seiner Gemeinde gelegenen Brunnen V-förmig nach Süden erstrecken und würde damit in der so genannten Schutzzone 3, also in einem Kilometer Entfernung vom Finsinger Brunnen, das Gelände des Landwirts Obermaier tangieren. Die genauen Abmessungen sollen demnächst öffentlich ausgelegt werden. Er habe als Bürgermeister die Aufgabe, das Trinkwasser für seine Bürger zu schützen, sagte Kressirer vor Gericht. Von dem Neubau des Hühnerbetriebs habe man in Finsing erst erfahren, als bereits der Boden für den Stall abgeschoben worden war. Man sei im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ebersberg nicht informiert worden.

Nicht eingebunden in das Verfahren um das Wasserschutzgebiet sieht sich auf der anderen Seite allerdings Plienings Bürgermeister Roland Frick (CSU). Die Abmessungen der Schutzzone auf Plieninger Gebiet seien in den vergangenen Jahren immer wieder geändert worden, wie sie jetzt genau aussähen, wisse er letztlich nicht.

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