Streit um Kontostand:Schwupp, da ist die Kohle weg

Bankkundin steht wegen versuchten Betruges in Ebersberg vor Gericht, dort beschuldigt sie das Geldinstitut

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Wenn das Geld weniger wird, hat das oft nachvollziehbare Ursachen - anders im Falle einer Bankkundin, die sich mit ihrem Geldhaus über den Verbleib von 10 000 Euro streitet. Die Bank wirft der 61-Jährigen vor, sich diesen Betrag erschwindeln zu wollen. Die Kundin erhebt den Vorwurf, man habe ihr Guthaben gewissermaßen verschlampt. Eine erste Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht brachte kein eindeutiges Ergebnis, weshalb sich die Beteiligten in ein paar Tagen dort wieder treffen werden.

Für die Bank, welche ihre frühere Kundin angezeigt hatte, stellt sich der Sachverhalt folgendermaßen dar: Die 61-Jährige sei Anfang des Jahres in die Zweigstelle nach Ebersberg gekommen und habe einen angeblich falschen Kontostand reklamiert. Demnach sollten auf ihrem Tagesgeldkonto knapp 20 000 Euro verbucht sein, 10 000 mehr, als auf einem aktuellen Auszug vermerkt war. Zum Beweis legte die Kundin die Kopie eines älteren Belegs vor, worauf eben jene 20 000 Euro standen. Doch diesen identifizierten zwei Bankmitarbeiterinnen als Fälschung, die Kundin habe aus der eins eine zwei gemacht, so der Vorwurf - dem sich das Gericht zunächst auch anschloss. Per Strafbefehl wurde die 61-Jährige zur Zahlung von 7500 Euro wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges verurteilt, wogegen sie aber Einspruch einlegte.

Vor Gericht erklärte sie, dass sie weder einen Kontoauszug gefälscht, noch überhaupt gewusst habe, dass mit dem kopierten Auszug etwas nicht stimmte. Den habe sie nämlich von ihrer Bank bekommen. Ein Jahr vor dem angeblichen Betrug sei dies gewesen, so die Angeklagte. Damals habe es nämlich schon einmal Unregelmäßigkeiten auf ihrem Konto gegeben - statt 20 000 waren nur 10 000 Euro dort gebucht. Bei einem Termin in ihrer Bank hätte die Zuständige erklärt, es sei ein Fehler passiert, den man aber sofort berichtigt habe. Zum Beweis sei der Kundin damals ebene jener kopierte Kontoauszug überreicht worden, der ihr ein Jahr darauf eine Anzeige eingebracht hatte.

Denn als sie Anfang dieses Jahres erneut einen Kontoauszug von der Bank bekam, auf dem wieder nur 10 000 Euro ausgewiesen waren, habe sie gedacht, der gleiche Fehler habe sich wiederholt. Denn in der fraglichen Zeit habe es auf ihrem Konto keine Veränderungen gegeben, es hätten also 20 000 Euro verbucht sein müssen. Weshalb sie mit dem Beleg von 2017 erneut zur Bank gegangen sei, was dann letztlich zu der Anzeige wegen Betruges geführt habe.

Weil die Auszugs-Kopie eben offensichtlich eine Fälschung sei, sagten zwei als Zeuginnen gehörte Bankmitarbeiterinnen aus. Zu erkennen etwa an der Ziffer 2, diese sei nur unvollständig aufgedruckt und somit offenbar nachträglich eingefügt, erklärten die beiden Zeuginnen übereinstimmend. Auch stimmten die Zins-Erträge nicht mit der angeblichen Summe von 20 000 Euro überein, erkennbar auf den in der Zentrale angeforderten Ersatz-Auszügen. Und den Vorfall mit der falschen Buchung 2017 habe es laut der Bankmitarbeiterin, mit der die Angeklagte damals den Termin gehabt haben will, nie gegeben.

Dem wiederum durch die Zeugenaussage des Ehemannes der Angeklagten widersprochen wurde. Er habe Anfang 2017 seine Frau zur Bank begleitet, wo diese mit der Mitarbeiterin, die sich nun an keinen Termin erinnern konnte, einen ebensolchen hatte. Auch dass es dabei um einen fehlerhaften Kontostand gegangen sein soll, wusste der Zeuge noch. Der auch den angeblich gefälschten Auszug als jenen erkannte, den die Angeklagte damals erhalten habe.

Der Anwalt der Angeklagten stützte deren Version. Er kenne seine Mandantin seit mehr als 20 Jahren, so der Advokat, und er erinnere sich genau, dass er mit ihr Anfang 2017 über die Sache mit dem falschen Kontostand gesprochen habe. Die Aussagen der Bankmitarbeiterinnen seien seiner Ansicht nach nicht glaubwürdig, beziehungsweise nicht nachvollziehbar. Unvollständig oder schlecht gedruckte Ziffern seien nicht ungewöhnlich für Kopien, und kein Beweis für eine Fälschung. Er stellte sogar den Verdacht in den Raum, seine Mandantin sei getäuscht worden: "Es ist ein Betrug passiert - aber nicht von der Person, die hier auf der Anklagebank sitzt."

Ob dies der Fall ist, sah sich das Gericht außerstande zu klären, darum sollen in einer weiteren Sitzung die Ersatz-Auszüge vorgelegt und die Anwältin der Bank, die mit dem Vorfall betraut war, gehört werden.

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