Streit um Gemeindeblatt:Verärgerter Verlag verklagt Vaterstetten

Gemeinde soll Schadenersatz zahlen, weil sie ein anderes Unternehmen mit dem Informationsblatt beauftragt hat.

Lars Brunckhorst

Die Vergabe des Lebendigen Vaterstetten an einen neuen Verlag könnte für die Gemeinde ein teures Nachspiel haben. Der Verlag Eder und Poehlmann, der das offizielle Informationsblatt der Gemeinde Vaterstetten jahrzehntelang hergestellt hat, klagt auf Schadenersatz. Die Klage gegen die Gemeinde bezieht sich allerdings nicht auf die Neuvergabe des Lebendigen Vaterstetten, sondern auf die vor drei Jahren erschienene Neuauflage der Bürgerinformationsbroschüre. Den Auftrag hatte damals ein Verlag aus Vaterstetten erhalten. Eder und Poehlmann klagt jetzt, weil man der Ansicht ist, die Vergabe sei rechtswidrig erfolgt. Der Verlag aus Neukeferloh hatte nach eigener Berechnung ein günstigeres Angebot abgegeben als das Unternehmen, das letztlich den Zuschlag erhielt. Die Höhe der Forderung beläuft sich auf fast 20 000 Euro. Im Vaterstettener Rathaus weist man diese zurück - ebenso wie man schon im Dezember ein Vergleichsangebot über 9000 Euro abgelehnt hat. Er könne die Enttäuschung von Eder und Poehlmann verstehen, sagt Bürgermeister Robert Niedergesäß (CSU). Die Schadenersatzforderung empfinde er jedoch als "kleinkariertes und beleidigtes Nachtreten", nachdem die Gemeinde den Auftrag für ihr Amtsblatt neu vergeben hat. Immerhin habe der Verlag 25 Jahre gut vom Auftrag der Gemeinde Vaterstetten leben können, so Niedergesäß. Es gebe jedoch keine "Erbhöfe" und der von der Gemeinde beauftragte Fachanwalt habe bescheinigt, dass das Verfahren zur Vergabe des Bürgerinfo 2009 "völlig korrekt war". Hintergrund des Streits ist, dass das Lebendige Vaterstetten, das amtliche Nachrichtenblatt der Gemeinde, seit diesem Jahr von dem Medienbüro des Grasbrunner Journalisten Markus Bistrick produziert wird, der in der Gemeinde unter anderem das Magazin Living & Style herausgibt. Bei Eder und Poehlmann hatte man sich über die Entscheidung des Vaterstettener Gemeinderats sehr enttäuscht gezeigt. "Wie hier mit einem langjährigen Partner umgegangen wird, ist moralisch und menschlich nicht in Ordnung", sagte Geschäftsführer Ralf Garnies damals. So hatte Vaterstettens Bürgermeister dem Verlag noch kurz vor der Kündigung schriftlich mitgeteilt, man sei "sehr zufrieden" mit dessen bisheriger Arbeit und sehe "keinen aktuellen Grund", das Vertragsverhältnis aufzulösen. "Das ist unredlich", findet auch FBU-Gemeinderatsmitglied Manfred Schmidt, der zusammen mit sieben anderen Gemeinderäten gegen die Vergabe an Bistrick gestimmt hatte, das Verhalten des Rathauschefs. Schmidt wie auch Eder und Poehlmann hatten deshalb Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt eingelegt - diese wurden aber abgewiesen. Dass sich die jetzige Klage dennoch nicht auf die Neuvergabe des Lebendigen Vaterstetten bezieht, hat seinen Grund: Zwar gibt es Hinweise, wonach der Auftrag nicht an den günstigsten Bieter gegangen sein soll, Eder und Poehlmann wäre danach aber auch in diesem Fall nicht zum Zug gekommen. Für die Auseinandersetzung gibt es einen triftigen Grund: Zwar zahlt die Gemeinde selbst nichts für die Produktion ihres Amtsblatts, der Verlag verdient jedoch an den umfangreichen Anzeigen. Von den 40 Seiten der aktuellen Ausgabe sind etwa 29 Seiten mit Anzeigen belegt. Die Anzeigenpreise liegen zwischen 150 und 1050 Euro. Der Markt der Anzeigenkunden, der überwiegend aus eingesessenen Geschäftsinhabern besteht, gilt zudem als stabil. Unterdessen geht der Streit in die nächste Runde. Die Gemeinde hat vergangene Woche eine weitere Forderung von Eder und Poehlmann erreicht: eine Abmahnung mit Schadensersatzforderung in Höhe von 911,80 Euro. Darin geht es um ein Informationsschreiben der Gemeinde vom Dezember an die Werbekunden, in dem auf den Verlagswechsel hingewiesen wurde. Vaterstettens Bürgermeister spricht vom "neuesten Coup dieser Racheaktion". Hätte Eder und Poehlmann die Niederlage "sportlicher" gesehen, so hätte es eine Basis für eine erneute Zusammenarbeit in der Zukunft gegeben, sagt Niedergesäß. "So sicherlich nicht."

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