Ganz so schnell wird sich die Gemeinde nicht geschlagen geben, was die Aufhebung der Pflicht angeht, zwischen Landsham und Landsham-Moos den Radweg zu benutzen. Ende April hatte das Verwaltungsgericht München zu einem Augenschein nach Landsham gebeten und im Grunde dem Ansinnen eines Radfahrers zugestimmt, der im November eine Klage gegen die Gemeinde angestrengt hatte: Martin Glas, ehemaliger Vorsitzender des ADFC München und begeisterter Radler, hatte bei einer seiner ausgedehnten Touren im Jahr 2020 auch Landsham passiert und sich an der durch das entsprechende blaue Verkehrsschild angeordneten Pflicht, von der Speicherseestraße vor der einzigen, aber relativ scharfen Kurve in Landsham-Moos auf den Radweg wechseln zu müssen, gestört.
Der Verkehr auf der Speicherseestraße stelle keine ausreichend große Gefahr für Radfahrer dar, um eine eigens angeordnete Benutzungspflicht zu rechtfertigen, urteilte der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff. 1997 ist die allgemeine Benutzungspflicht in der Straßenverkehrsordnung ja aufgehoben worden. Ein Beharren der Gemeinde unter den gegebenen Umständen hätte also nur zu einem tatsächlichen Richterspruch gegen Pliening geführt, wozu es Bürgermeister Roland Frick (CSU) erst einmal nicht kommen lassen wollte. Er beschloss also, die Sache gleich den Gemeinderat entscheiden zu lassen, und schlug in der vergangenen Sitzung vor, das umstrittene Verkehrszeichen zunächst zu entfernen und den Weg stattdessen als Gehweg mit dem Zusatzschild Radweg zu kennzeichnen, was die Pflicht durch eine Erlaubnis ersetzt. Das ganze bis spätestens 30. Juni, innerhalb jener Frist also, die das Gericht zur Erfüllung seiner Vorgaben gesetzt hat.
Dabei aber soll es nicht bleiben - die Meinung im Gemeinderat war einhellig, und Angelika Diefenthaler (CSU), die selbst an der Speicherseestraße wohnt, brachte sie auf den Punkt: Die Speicherseestraße sei spätestens seit dem vergangenen Jahr eine Rennstrecke für Radfahrer geworden. Zugleich aber seien sehr viele landwirtschaftliche Fahrzeuge unterwegs - ein Argument, das Frick auch bei der mündlichen Verhandlung vorgebracht hatte, gerade an diesem Vormittag jedoch war nicht einmal ein Traktor vorbeigerollt. Es sei zwar schon einige Jahrzehnte her, so Diefenthaler weiter, aber es habe genau an dieser Stelle schon mal einen Unfall mit einem Radfahrer gegeben. "Und wenn man sich die Maschinen anschaut, die sind noch größer und höher geworden." Gerade die Nebenerwerbslandwirte, aber nicht nur die, seien mit diesen Maschinen auch am Wochenende unterwegs auf ihre Felder, gerade dann also, wenn auch besonders viele Radler fahren. Unterstützung erhielt die CSU-Gemeinderätin von Béatrice Merk (fraktionslos): "Ich würde als Radfahrer gar nicht auf die Idee kommen, dass ich da klage", sagte sie. Und als Autofahrerin sei sie genervt, wenn sie sehe, dass es einen Radlweg gibt, die Radfahrer aber die Straße benutzten. Ein Fahrradweg sei eine Verbesserung für alle. "Ich mag doch auch keinen mit dem Auto überfahren."
Um dem Recht Genüge zu tun, entschied der Gemeinderat zwar einstimmig, zunächst das blaue Verkehrszeichen 240 abzunehmen, zugleich aber will man nun erneut Stellungnahmen von der Unteren Verkehrsbehörde und der Polizeiinspektion Poing einholen, in der Hoffnung, eine besondere Gefährdung von Radlern auf der Speicherseestraße doch bestätigt zu bekommen. Auf dieser Grundlage soll dann erneut entschieden und das Ganze eventuell wieder rückgängig gemacht werden. Ganz unbegründet ist die Hoffnung der Gemeinderäte indes nicht. Es gibt bereits zwei Aussagen seitens der Polizei, und die beurteilenden Beamten sind zu jeweils unterschiedlichen Einschätzungen gekommen. Aufgeben wollen die Plieninger und ihr Bürgermeister also noch lange nicht, und Roland Frick ließ keinen Zweifel daran, wie sehr er sich über die Klage des ADFC-Mannes ärgert. "Da ist einer von München hergefahren und fährt einmal diesen Weg", schimpfte er, "dabei ist es uns wichtig, Radlwege zu machen, um Radfahrer zu schützen." Wenn also nun die Polizei neu prüfe und eine "qualifizierte Gefahrenlage" bestätigen könne, dann habe die Gemeinde vielleicht die Möglichkeit, sich durchzusetzen.
