KirchseeonSpannleitenberg: Einführung des Tempolimits verzögert sich

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Kirchseeons Gemeinderat ist für ein Tempolimit am Spannleitenberg, nun gibt es Einspruch dagegen.
Kirchseeons Gemeinderat ist für ein Tempolimit am Spannleitenberg, nun gibt es Einspruch dagegen. (Foto: Christian Endt)

Die Geschwindigkeitsbegrenzung am Kirchseeoner Ortseingang lässt länger auf sich warten als geplant. Grund ist ein Einspruch.

Von Wieland Bögel, Kirchseeon

Am Spannleitenberg in Kirchseeon bleibt Schnellfahren erlaubt - zumindest bis auf weiteres. Wie Bürgermeister Jan Paeplow (CSU) in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt gab, wird sich die Einführung eines Tempolimits auf unbestimmte Zeit verzögern. Grund ist, dass bei der Regierung von Oberbayern ein Widerspruch gegen die Begrenzung auf 70 Kilometer pro Stunde eingereicht wurde.

Dass an der westlichen Ein- oder Ausfahrt der Marktgemeinde langsamer gefahren werden soll, ist eine alte Forderung der örtlichen Politik. Schon vor zwölf Jahren wurde das Thema im Gemeinderat behandelt, das Gremium hatte sich damals dafür ausgesprochen die Geschwindigkeit am Spannleitenberg zu reduzieren. Was allerdings am Landratsamt scheiterte. Denn selbst kann die Gemeinde auf der Bundesstraße keine Tempolimits verhängen, und die Behörde in Ebersberg sah 2008 keinen Bedarf. Die Argumentation war damals, die Strecke sei kein Unfallschwerpunkt.

Ein solcher ist der Spannleitenberg zwar zum Glück immer noch nicht, trotzdem zeigte sich die Verkehrsbehörde im Landratsamt Anfang des Jahres aufgeschlossener gegenüber den Wünschen der Kirchseeoner. Diese hatten im vergangenen Jahr einstimmig beschlossen, einen von der CSU beantragten neuen Anlauf für ein Tempolimit zu nehmen. Ein Argument dafür war der Lärmschutz, da die Wohnbebauung unmittelbar an der Südseite der B 304 beginnt. Und die Kirchseeoner hatten einen Präzedenzfall vorzuweisen: die neue Grafinger Umfahrung. Dort war auf dem Abschnitt bei Engerloh vor zwei Jahren ebenfalls Tempo 70 eingeführt worden.

Gut ein Jahr lag der Antrag des Marktgemeinderates im Landratsamt, im Juni dieses Jahres gab die Behörde dann grünes Licht. Geplant ist, dass auf dem Bereich zwischen dem Ortsschild und dem Autohaus durchgehend 70 gefahren werden soll. Bislang gilt in Richtung Ebersberg erst 60, dann 80 und nach der Ausfahrt beim Autohaus dann 100. Umgekehrt ist bislang bis kurz hinter der Kuppe Tempo 100 erlaubt, die letzten Meter bis zum Ortsschild dann 70.

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Damit sich die Autofahrer auch daran halten - oder wenigstens realisieren, dass sie sich einer Siedlung nähern - wurden bereits ein paar Straßenlaternen auf dem 70er-Abschnitt aufgestellt. Hinter dem Ortsschild gibt es zudem einen sogenannten elektronischen Zeigefinger, also eine Radarfalle ohne Knöllchen, die auf einem Display anzeigt, ob man wirklich auf Ortsgeschwindigkeit abgebremst hat. Die teure Variante gibt es natürlich auch, der Spannleitenberg gilt als beliebter Standort der Verkehrsüberwachung.

Diese wird nun allerdings bis auf weiteres nur das alte Tempolimit kontrollieren. Wie lange es dauert, bis entschieden ist, ob doch noch Tempo 70 eingeführt werden kann, sei bei der Gemeinde nicht bekannt, sagt der Bürgermeister, genauso wenig, wer der Geschwindigkeitsbegrenzung widersprochen habe und warum. Man habe ihm nur mitgeteilt, dass die Regierung von Oberbayern nun darüber entscheiden müsse, allerdings ohne Hinweis, wie lange dies dauern werde.

Dazu hat man auch im Landratsamt keine Informationen, wohl aber zu dem Vorgang an sich. Demnach war es keine Behörde sondern eine Privatperson, die sich gegen das geplante Tempolimit gewandt hat. Konkret gehe es darum, die Frage zu klären, ob die Untere Verkehrsbehörde korrekt gehandelt hat, auf der Bundesstraße bei Kirchseeon eine Geschwindigkeitsbegrenzung für zulässig zu erklären. Dies soll die Regierung von Oberbayern als zuständige Aufsichtsbehörde überprüfen. Normalerweise sind für solche Fälle eigentlich die Verwaltungsgerichte zuständig, da allerdings das Tempolimit noch nicht in Kraft ist, könne man auch nicht dagegen klagen, heißt es aus dem Landratsamt. Daher wurde eben die Überprüfung beantragt.

© SZ vom 06.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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