Späte Strafe für versuchte Vergewaltigung:"Es war ein Albtraum"

Sieben Jahre Haft für Sexualtäter, der ein neunjähriges Mädchen in Vaterstetten überfallen hat

Andreas Salch

Vielleicht wird Madeleine F. (Name von der Redaktion geändert) niemals Kinder bekommen können. Sicher ist das nicht. Doch die Möglichkeit besteht nach Meinung von Gerichtsmedizinern. Denn als Gerald B. das damals neunjährige Mädchen am 24. September 2006 am helllichten Tag und auf offener Straße in der Nähe des S-Bahnhofs Vaterstetten zu vergewaltigen versuchte, infizierte er es mit Chlamydien, einer gefährlichen Bakterienart.

Am Donnerstag verurteilte das Landgericht München II den inzwischen 30-jährigen Mediendesigner aus Unterschleißheim zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren. Die Richter blieben damit nur knapp unter dem Antrag von Staatsanwalt Florian Schlosser. Dieser hatte acht Jahre Haft wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung gefordert.

Was hier passiert ist, ist ein Albtraum", sagte der Vertreter der Anklage zu Beginn seines Plädoyers. Gerald B., der nach einer durchfeierten Nacht in einer Münchner Disco am Hauptbahnhof die falsche S-Bahn genommen hatte, war Madeleine F. auf dem Fußweg begegnet, der parallel zur Lilienstraße verläuft. Dort hatte er das völlig überraschte Kind vom Fahrrad gezogen. Die Vergewaltigung scheiterte nur deshalb, weil das Mädchen dem Täter in die Hand biss und zufällig eine Joggerin vorbei lief. Der Angeklagte ließ daraufhin von dem Kind ab. Die Frau, die von dem Vorfall offenbar nichts bemerkte, konnte bis heute nicht von der Polizei ermittelt werden.

Wie tief sich das Bild von Gerald B. in das Gedächtnis der inzwischen 14-Jährigen eingebrannt habe, könne man daran erkennen, dass sie ihn fast fünf Jahre nach der Tat sofort wiedererkannte, als ihr die Polizei Bilder vorlegte, sagte Staatsanwalt Schosser. Gerald B. war erst vor einem Jahr anhand seiner DNS überführt worden. Als er zwangsweise zu einer DNS-Probe aufgefordert wurde, weil er eine Frau sexuell belästigt hatte, gelang es den Ermittlern, ihm die Tat in Vaterstetten nachzuweisen.

In der Verhandlung vor dem Landgericht München II legte Gerald B. ein Geständnis ab. Die Staatsanwaltschaft rechnete ihm dies jedoch nicht positiv an. Der Angeklagte habe nur "das Unausweichliche eingeräumt", meinte Staatsanwalt Schlosser. Gerald B. gab vor, in der Nacht vor der Tat erhebliche Mengen Alkohol getrunken und ein bis zwei Gramm Kokain konsumiert zu haben. Der Drogenkonsum klinge für ihn ein "bisschen vorgeschoben", um für Außenstehende verständlicher zu machen, was geschehen sei, kritisierte Schlosser.

Einer der beiden Verteidiger von Gerald B., Rechtsanwalt Burkhard Schulenberg, sagte in seinem Plädoyer, dass "die Tat nicht brutal, sondern in Richtung Zaghaftigkeit durchgeführt wurde". Das Kind habe sich ja gegen seinen Mandanten zur Wehr setzen können. Dessen Biss sei der Beweis. Außerdem habe das Opfer "keine äußeren und inneren Verletzungen" erlitten. Zudem habe das Mädchen bei ihrer Videovernehmung einen "stabilen Eindruck gemacht" und locker über die Tat geplaudert. Angesichts dessen, so der Verteidiger, stelle sich ihm die Frage, ob alles "wirklich so schlimm war". Auch der andere Verteidiger von Gerald B., Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, stellte in seinem Plädoyer fest, dass die Tat im Vergleich mit anderen "glimpflich verlaufen" sei. Beide Anwälte forderten vergeblich nicht mehr als sechs Jahre Haft für ihren Mandanten.

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