Ein 60-jähriger Gebäudetechniker aus dem nördlichen Landkreis Ebersberg ist vor dem Landgericht München II unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter in 142 Fällen zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte bereits zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche ein Geständnis abgelegt. Für diesen Fall hatte ihm das Gericht eine Haftstrafe von mindestens vier und nicht mehr als fünf Jahren in Aussicht gestellt.
Zu den sexuellen Übergriffen kam es zwischen 2011 und 2015 - immer dann, wenn der Angeklagte mit dem Kind im Wohnzimmer fern sah. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft forderte er seine Stieftochter bei diesen Gelegenheiten dazu auf, sich zu ihm "zum Kuscheln" auf die Couch zu legen.
Obwohl die Mutter des Mädchens sich in all den Fällen mit im Wohnzimmer befand, soll sie von den Missbräuchen nichts mitbekommen haben. Der Gebäudetechniker hatte sich und das Kind mit einer Decke bedeckt. Aus Furcht vor dem Angeklagten soll sich das Mädchen nicht seiner Mutter anvertraut haben. Erst nachdem die inzwischen 18-Jährige von zu Hause ausgezogen war, ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige gegen ihren Stiefvater.
Der 60-Jährige wurde im März vergangenen Jahres festgenommen und befand sich seither in Untersuchungshaft. Noch vor Beginn des Prozesses vor dem Landgericht München II bot er er seiner Stieftochter einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 5000 Euro an. Den Betrag hat die 18-Jährige bislang ausgeschlagen. Die Anwältin der jungen Frau, die nicht zu der Verhandlung erschien, sagte, ihre Mandantin wolle das Geld nicht, weil sie das Gefühl habe, ihr Stiefvater wolle sich so "freikaufen".