Süddeutsche Zeitung

Seen bei Landsham:Schilder und Wälle sollen entfernt werden

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Das Landratsamt und die Eigentümer der Landschaftsseen bei Landsham einigen sich auf einen Vergleich. Die Schranke am Hauptzugang darf bleiben, Verbotsschilder und Wälle aber müssen weg.

Von Alexandra Leuthner, Pliening

Ortstermin in Landsham. Wieder einmal. Und wieder geht es um den freien Zugang zu den rekultivierten Flächen rund um die früheren Kiesgruben und jetzigen Landschaftsseen. Diesmal ist es das Verwaltungsgericht, das zu einem Augenscheintermin geladen hat, um in der Sache endgültig eine Klärung zu finden, weil eine Schranke am Hauptzuweg, Verbotsschilder und ein Wall, der an anderer Stelle den Eingang schwer macht, immer noch da sind, wo sie seit Jahren schon stehen.

Vor allem an der Schranke und dem Hinweisschild mit der Aufschrift "Betreten verboten" hatte sich die Kritik vieler Landshamer Bürger entzündet, die sich angesichts des fortschreitenden Kiesabbaus durch die Firma Ebenhöh im Osten des Ortsteils in ihrem Recht auf freien Landschaftsgenuss immer mehr eingeschränkt sehen. Im Sommer vor zwei Jahren hatte sich der Widerstand dann in einer Petition an den Bayerischen Landtag manifestiert, der im darauffolgenden Herbst zum Ortstermin an der Schranke lud.

Laut Naturschutzrecht muss das Gelände zugänglich gemacht werden

Und dann schien eigentlich alles klar zu sein. Die Landwirte Josef und Andrea Kern, denen das Gelände gehört, sind verpflichtet, das renaturierte Gelände für Spaziergänger, Sportler oder andere Erholungssuchende zugänglich zu machen. Das sagt das Naturschutzrecht. Nur das Baden, so die Ausschussvertreter damals, solle nicht gestattet sein. Eisenstangen, die nach der Kiesgewinnung als Verfüllmaterial in den Gruben abgelagert wurden, würden eine zu große Gefahr für Schwimmer darstellen.

Die Gemeinde erließ folgerichtig einige Monate danach also auch ein formales Badeverbot für die Landschaftsseen. Die Schilder aber blieben. Das Risiko, dass trotz des Badeverbots jemand in den Seen zu Schaden käme, sei zu groß, argumentierte das Landwirtsehepaar. Woraufhin das Landratsamt eine sogenannte Beseitigungsanordnung erließ. Diese gilt für alle festen und beweglichen Einrichtungen, die geeignet sind, den freien Zugang in das Gelände zu verhindern. Verbunden mit der Androhung von Strafzahlungen. Dagegen hatte das Ehepaar nun geklagt.

Zahlen müssen die Landwirte nur die Hälfte

Zahlen muss die Familie Kern, so das Ergebnis der Augenscheinverhandlung unter Leitung des Vorsitzenden Richters Josef Beil, nun zumindest nur die Hälfte der Gerichtsgebühren, die andere Hälfte des Streitwerts von 5000 Euro übernimmt das Landratsamt. Zur Festsetzung einer Strafzahlung sei das Amt den Ausführungen des Richters zufolge nicht berechtigt gewesen. Und in einem weiteren Punkt errang die Familie zumindest einen Teilerfolg: Die Schranke, die den Hauptweg ins Gelände versperrt, darf sie an Ort und Stelle belassen.

Das Verbotsschild allerdings muss weg, und das noch bis zum Ende dieses Monats. Stattdessen soll nun laut dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich ein neues Schild an gleicher Stelle angebracht werden, auf dem "Betreten auf eigene Gefahr" steht. Damit werde, so der Richter, zugleich die Betretungserlaubnis signalisiert, als auch dem Wunsch der Landwirte entsprochen, sie von jeglicher Haftung für etwaige Unfälle zu entbinden, falls Besucher doch in einen der Seen springen und sich dabei verletzen. Die Beschilderung soll in enger Zusammenarbeit mit Gemeinde und Unterer Naturschutzbehörde erfolgen. Die Plieninger Verwaltung wird zudem im Beschluss aufgefordert, eigene Badeverbotsschilder aufzustellen.

Der Erdwall aber muss ganz weg

Komplett entfernen sollen die Landwirte allerdings den Erdwall, der ein paar hundert Meter westlich der Schranke eine zumindest psychologische - wenn auch umgehbare - Barriere vor der renaturierten Fläche darstellt. Für das Abtragen des Walls hat die Familie Kern allerdings wegen der bereits begonnenen Brutsaison bis Jahresende Zeit. Anschließend soll die Stelle im Sinne des Rekultivierungsplans in Abstimmung mit dem Landratsamt bepflanzt werden.

Auf die Frage, ob sie mit dem Ergebnis der Verhandlung zufrieden sei, erklärte Andrea Kern: "Mei, wie's is, so is'. Wir hätten's halt scho' für die Natur gern anders gehabt. Und auch wegen der Verantwortung." Johann Taschner von der Unteren Naturschutzbehörde reagierte mit den Worten: "Wichtig ist, dass die Grundstückseigentümer sich dazu bekannt haben, dass sie ihr Grundstück für die Öffentlichkeit zugänglich machen wollen. Scheinbar ist da jetzt ein Umdenken eingetreten."

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SZ vom 07.04.2016
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