Süddeutsche Zeitung

Markt Schwaben:Sägmühle: Eigentümer steht kurz vor dem Triumph

Die Gemeinde Markt Schwaben verliert vor dem Verwaltungsgerichtshof. Vieles spricht nun dafür, dass auf dem Sägmühlen-Grund gebaut werden darf.

Von Korbinian Eisenberger, Markt Schwaben

Wegen der alten Sägmühle wird in Markt Schwaben schon so lange gestritten, dass sich darüber ein Buchband verfassen ließe. Ein Epos, das nun womöglich vor einem furiosen Finale steht. Wie Anfang der Woche vom Ebersberger Landratsamt zu erfahren ist, sieht nun vieles nach einem Triumph des Grundstückseigentümers über die Gemeinde Markt Schwaben aus. Der Verwaltungsgerichtshofs in München hat dem Eigentümer in einem Eilverfahren recht gegeben: Er darf dort ein altes Bauernhaus abreißen und durch ein Wohnhaus ersetzen. Damit ist eingetreten, was die Gemeinde zuvor jahrelang zu verhindern wusste.

Es ist eine Art Machtkampf, den die Gemeinde und ihr vielleicht widerspenstigster Bürger seit Jahren führen, nicht selten vor Gericht. An einer wichtigen Front hat der Sägmühlenbesitzer nun einen Sieg errungen. Im Kern geht es hier um eine Baugenehmigung, die auf Antrag der Gemeinde seit Februar eingefroren war. Zu diesem Schluss kam das Münchner Verwaltungsgericht - wogegen sich der Grundstücksbesitzer zur Wehr setzte. Er reichte den Fall eine Instanz weiter oben ein, also beim ebenfalls in München ansässigen Verwaltungsgerichtshof. Und dort war der Richter der Auffassung, dass die Baugenehmigung aus dem Ebersberger Amt nun doch zulässig ist.

Beendet ist das Kapitel noch lange nicht. Stand jetzt darf der Eigentümer das sogenannte Grüne Haus zwar abreißen und durch ein Wohnhaus ersetzen. Allerdings besteht für ihn ein Restrisiko. Der Grund: In München läuft noch ein zweiter Prozess - mit identischer Kernfrage, nur unter einem anderen Status. Die Gemeinde hat den Beschluss des Landratsamts nämlich nicht nur vorübergehend einfrieren lassen, sondern auch dagegen geklagt. Über die eigentliche Klage hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.

Die entscheidenden Fragen: Wie lautet das Urteil? Und woran orientiert sich das Gericht?

Nachfrage bei den Beteiligten: Der Grundeigentümer erklärt, er sei der Ansicht, dass "die Klage der Gemeinde gegen den der Baugenehmigung zu Grunde liegenden Vorbescheid keinen Erfolg haben kann". Ähnlich sieht das die Behörde, von der die Baugenehmigung kommt, also das Ebersberger Landratsamt. Ein Sprecher erklärt am Dienstag, es sei "gut vorstellbar, dass der Beschluss das Urteil quasi vorwegnimmt". Es sei davon auszugehen, so der Sprecher, dass die Richter der Auffassung des Grundeigentümers folgen.

Es könnte zu einem kuriosen Szenario kommen

Anders die Sichtweise der Gemeinde. "Ich sehe das noch völlig offen", erklärt Walter Rohwer, der zuständige Mitarbeiter im Markt Schwabener Bauamt. Für die Belange seiner Behörde spricht, dass das Verwaltungsgericht auch beim Antrag zur Aussetzung der Baugenehmigung die Sichtweise der Gemeinde teilte. Dagegen spricht, dass die höhere Instanz diese Ansicht nun außer Kraft gesetzt hat. Entschieden ist der Fall letztlich noch nicht. Im Gegenteil: Es könnte noch sehr kurios werden.

Der Grund: Die Pläne des Sägmühlen-Eigentümers sind bereits im Gang. Abgerissen hat er das Grüne Haus - Stand Dienstagnachmittag - zwar noch nicht. Er befinde sich aber "mitten in der Umsetzung des Vorhabens", heißt es in einer E-Mail an die SZ. So könnte es zu einem skurrilen Szenario kommen - falls die Münchner Richter in erster Instanz auch beim Urteilsspruch gegen die Baugenehmigung sind. In dem Fall könnte der Bauherr dazu gezwungen werden, seinen Neubau gleich wieder abzureißen. Wahrscheinlich ist aber, dass er dann abermals die höhere Instanz bemüht und zum Verwaltungsgerichtshof zieht.

Was rein praktisch gegen die geplante "Umnutzung" spricht, darüber war in den Markt Schwabener Ausschüssen und Gemeinderatssitzungen stets wenig zu erfahren. Und dennoch ist eines so sicher wie das Amen in der Kirche: Sollte es tatsächlich darauf hinauslaufen, dass auf dem Sägmühlen-Grundstück das Abrisskommando anrollt, dürfte das im Markt Schwabener Rathaus sehr positiv ankommen. Es wäre ein schmetternder Erfolg nach all den Jahren im Zank um die alte Sägmühle. Schon lange ist dort kein Holz mehr zu Brettern verarbeitet worden, Reibungspunkt ist der Ort aber auch ohne Sägewerk geblieben. Vor knapp acht Jahren ersteigerte der frühere Münchner das Grundstück der Gemeinde vor der Nase weg. Seither zankt er sich leidenschaftlich - wahlweise mit der Gemeinde, mit dem Landratsamt oder mit Spaziergängern. Auf und neben dem Grund, oder in Gerichtssälen.

Im steten Zwist werden bisweilen Beleidigungen ausgetauscht, Prozessakten stapeln sich, kaum eine Dorfposse bietet verlässlicher Stoff. Sonderlich erheitert sind die Markt Schwabener jedoch nicht. Die Sägmühle hatte im Ort einst eine wichtige Funktion, weil das Grundstück die Verbindung für einen Spazierweg ist, der bis in den Nachbarlandkreis Erding führt. Diesen Durchgang hat der Eigentümer vor Jahren versperrt. Er störte sich daran, dass Fremde über sein Grundstück spazieren, teils mit unangeleinten Hunden. Also reagierte er: Zunächst verlangte er Wegzoll, zwei Euro pro Strecke, dann riss er die Verbindungsbrücke über dem Fehlbach ab und sperrte alles mit Bauzäunen ab. Die Gemeinde wehrte sich vergebens - und sieht bis heute offenbar keinen Grund, dem neuen Mann auf der Sägmühle bei Anträgen entgegenzukommen.

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Quelle:
SZ vom 21.08.2019/koei
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