Gemeinderat:Sägmühle: Markt Schwaben gibt sich geschlagen

Gemeinderat: Der Verwaltungsgerichtshof hat der Gemeinde Markt Schwaben im jahrelangen Kampf um den Erhalt der alten Sägmühlengebäude per Urteilsspruch den Rest gegeben. Das sogenannte Grüne Haus (Mitte) ist damit zum Abriss freigegeben.

Der Verwaltungsgerichtshof hat der Gemeinde Markt Schwaben im jahrelangen Kampf um den Erhalt der alten Sägmühlengebäude per Urteilsspruch den Rest gegeben. Das sogenannte Grüne Haus (Mitte) ist damit zum Abriss freigegeben.

(Foto: Christian Endt)

Nach jahrelangem Zwist um die Sägmühle zieht die Gemeinde im entscheidenden Prozess um das Grüne Haus die Klage zurück. Die Kernfrage ist damit zugunsten des Eigentümers geklärt.

Von Korbinian Eisenberger, Markt Schwaben

An der Markt Schwabener Sägmühle ist lange kein Brett mehr gesägt worden. Über die Jahre ist das Areal eher zu einer Art Zwickmühle geworden. In der Klemme saß am Dienstagabend der Markt Schwabener Gemeinderat, und zwar ausweglos. Der Grund: Der Verwaltungsgerichtshof hat der Gemeinde Markt Schwaben im jahrelangen Kampf um den Erhalt der alten Sägmühlengebäude per Urteilsspruch den Rest gegeben. Demnach darf der Eigentümer das alte Sägmühlen-Bauernhaus nun seinem Wunsch entsprechend abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Die Gemeinde wollte das bis zum Schluss verhindern. Nun aber zieht der Gemeinderat die entsprechenden Klagen zurück. Mangels Erfolgsaussichten - und wegen eines Funkens Resthoffnung.

Markt Schwaben gibt sich dem Mann geschlagen, der die Sägmühle der Gemeinde einst vor der Nase wegersteigerte und sich seither mit Bürgern, Politikern und Verwaltung im Ort anlegt. Bemerkenswert daran: Wer auch immer einen Prozess gegen den Münchner führt, verliert. Jüngstes Opfer: Die Gemeinde Markt Schwaben.

Hintergrund ist eine 2018 erteilte Baugenehmigung für das Areal. Deren Grundlage ist ein Vorbescheid aus dem Jahr 2015, der - nach Auffassung des Markt Schwabener Bauamts - so nie erteilt werden hätte dürfen. Es geht darin um das sogenannte Grüne Haus, ein altes Bauerngebäude in marodem Zustand, das der Eigentümer durch ein Wohnhaus ersetzen möchte. 2014 hatte die Marktgemeinde hierfür das "Einvernehmen" erteilt, woraufhin das Landratsamt Ebersberg den Vorbescheid, der Grundlage für die spätere Baugenehmigung war, erließ.

Hier setzten Klagen der Gemeinde an, mit dem Ziel, die Baugenehmigung nachträglich unwirksam zu machen. Die Begründung: Nach Ansicht des Marktes passierten bei der Erteilung des Einvernehmens 2014 durch die Gemeinde Fehler. Also vor seiner Amtszeit, wie der seit 2016 zuständige Sachbearbeiter Walter Rohwer im Gemeinderat erklärte. Der nächste Fauxpas unterlief nach Ansicht der Gemeinde dem Landratsamt. "Dort hätte man die Entscheidung des Markt Schwabener Bauamts überprüfen und für unwirksam erklären müssen", so Rohwer. Das Münchner Verwaltungsgericht teilte die Ansicht der Gemeinde per Urteilsspruch. Dagegen aber klagte wiederum der Eigentümer - und zwar vor dem Verwaltungsgerichtshof, der höheren Instanz. Die gab ihm Recht und hebelte das erste Urteil aus.

Ein kleiner Exkurs in die Untiefen der Sägmühlen-Saga

Ein kleiner Exkurs in die Untiefen der Sägmühlen-Saga: Das Areal mit seinen Bauwerken steht im ländlichen Außenbereich des Orts und darf deshalb nach dem bundesweit geltendem Baurecht nur bebaut werden, wenn ein Neubau für eine landwirtschaftliche Nutzung zwingend erforderlich ist. Der Eigentümer war zum Zeitpunkt von Antrag und Genehmigung aber kein Bauer, der eine Traktorgarage plant, sondern ein Zuzögling, der dort ein Wohnhaus errichten wollte. Der Konflikt der Gemeinde, so Rohwer: "Wie sollen wir dann begründen, dass so ein Vorgehen an anderer Stelle nicht zulässig ist?"

An dieser Stelle kommt der Funken Hoffnung ins Spiel, der eigentlich nur noch ein Fünkchen ist - oder wie es Bernd Romir von den Freien Wählern ausdrückte: "Unsere Chancen stehen bei eins zu 99." Indem der Gemeinderat die zum scheitern verurteilten Klagen nun zurück gezogen hat, sind die laufenden Verfahren beendet. Das gibt der Gemeinde immerhin die Möglichkeit, den Vorgang der Regierung von Oberbayern vorzulegen, "mit der Bitte, das Landratsamt zu verpflichten, erneut über die Aufhebung des Vorbescheids" zu entscheiden, wie es in der Beschlussvorlage im Rathaus hieß. Der Gemeinderat stimmte dafür, im Wissen, dass es nun schnell gehen muss. Auf die Frage, ob das Bauamt das entsprechende Schreiben bereits vorbereitet habe, grinsten Bauamtsleiter Frank Eichner und Sachbearbeiter Rohwer vielsagend.

Die Gesichtsausdrücke der Gemeinderatsmitglieder vom Dienstagabend gaben Hinweise darauf, dass es bei der Sägmühle längst nicht mehr nur um die Einhaltung von Regeln und Gesetzen geht. Ist die Vorgeschichte doch an Skurrilität nur schwer zu überbieten. Seit seinem Einzug zankt sich der Sägmühlen-Eigentümer leidenschaftlich mit der Gemeinde, mit dem Landratsamt oder mit Spaziergängern. Auf und neben seinem Grundstück, oder in Gerichtssälen. Im steten Zwist werden bisweilen Beleidigungen ausgetauscht, Prozessakten stapeln sich, kaum eine Dorfposse bietet verlässlicher Stoff.

Sonderlich erheitert sind die Markt Schwabener jedoch nicht. Die Sägmühle hatte im Ort auch ohne zersägte Bretter stets eine wichtige Funktion, weil das Grundstück die Verbindung für einen Spazierweg ist, der bis in den Nachbarlandkreis Erding führt. Diesen Durchgang hat der Eigentümer vor Jahren versperrt. Er störte sich daran, dass Fremde über sein Grundstück spazierten, teils mit unangeleinten Hunden. Also reagierte er: Zunächst verlangte er Wegzoll, zwei Euro pro Strecke, dann riss er die Verbindungsbrücke über dem Fehlbach ab und sperrte alles mit Bauzäunen ab. Die Gemeinde wehrte sich auch hier vergebens.

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