Süddeutsche Zeitung

Keine Wahl zur Qual:Landratsamt muss Rindertransporte wieder erlauben

Nach einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts, muss die Kreisbehörde wieder sogenannte Vorzeugnisse für den Transport ausstellen.

Von Franziska Bohn, Ebersberg

Im Landkreis werden wieder Vorzeugnisse für Rindertransporte in die Türkei, in den Nahen Osten und asiatischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion erteilt. Nach mehreren Beschlüssen von Verwaltungsgerichten "werden die Veterinäre der Landratsämter Altötting und auch Ebersberg rechtlich dazu verpflichtet, die umstrittenen Vorzeugnisse auszustellen", heißt es in einem Schreiben von Landrat Robert Niedergesäß (CSU) an die Grünen.

Diese hatten nun erneut, wie bereits im Februar, das Landratsamt gebeten, die Dokumente nicht mehr auszustellen. Damals sprach sich der Landrat noch dafür aus, seine Amtstierärzte dabei zu unterstützen, diese Transporte nicht mehr abzufertigen und auch keine Vorzeugnisse für solche Tiere mehr auszustellen.

Anfang Mai hat das Verwaltungsgericht München allerdings entschieden, dass die Amtsveterinäre aus Ebersberg und Altötting die Vorzeugnisse für 38 Rinder, die aus den beiden Landkreisen nach Usbekistan transportiert werden sollen, ausstellen müssen. "Daher sind wir jetzt gezwungen, die Beschlüsse und die Folgen hieraus als rechtlich bindend anzusehen", äußert sich der Landrat in seinem Schreiben weiter. Die Vorzeugnisse muss der Landkreis nun gezwungenermaßen wieder ausstellen.

Für die Ausstellung seien allein der Gesundheitszustand der Tiere und deren Herkunftsbestände ausschlaggebend, und nicht die Tierschutzgründe während der Fahrt. Diese Aspekte können erst durch die zuständigen Behörden am dortigen Versandort berücksichtigt werden.

Amtstierärzte am Landshuter Landratsamt weigerten sich nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung über systematische Tierquälerei nun, unterstützt von Landrat Peter Dreier, die erforderlichen Papiere für den Export anzufertigen. Auch die Veterinäre in Deggendorf und Freyung-Grafenau haben sie angeschlossen. Die Grünen haben daraufhin Landrat Niedergesäß gebeten, auch seine Amtstierärzte anzuweisen, keine Vorzeugnisse für Rindertransporte in bestimmte Länder mehr auszustellen. Diese Transporte fänden nach wie vor unter höchst tierquälerischen Bedingungen statt.

Mit der Verweigerung im Februar wollte der Landrat seine klare Haltung für die Einhaltung des Tierschutzes zeigen. "Das ist uns gelungen!", so der Landrat weiter. Nach den Beschlüssen der Verwaltungsgerichte sieht Niedergesäß gerade aber keine Möglichkeit, der Forderung der Grünen nachzukommen.

Die Verweigerungshaltung habe sich laut Niedergesäß dennoch "ausgezahlt": Diese habe auch dazu beigetragen, in der Bevölkerung ein Bewusstsein für die misslichen Umstände zu fördern. Zudem geben die zuständigen Ämter nicht mehr allen Anträgen statt. Es sei aber dringend erforderlich, dass der Bund endlich und eindeutig Stellung in der Angelegenheit beziehe.

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Quelle:
SZ vom 01.10.2019/aju
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