Süddeutsche Zeitung

Keine Einigung in Sicht:Markt Schwaben: Rauchmelder-Streit erneut vor Gericht

Seit vielen Jahren verursachen die Rauchmelder in der Pizzeria im Markt Schwabener Unterbräu Fehlalarme. Nun streiten sich Mieter und Vermieter vor Gericht.

Von Konstantin Schätz, Markt Schwaben

Die Geschichte um die Rauchmelder im Markt Schwabener Unterbräu könnte man durchaus als Dauerbrenner bezeichnen: In den vergangenen zwölf Jahren meldeten die Geräte mehr als 120 Mal einen Brand. Jedes Mal rückte die Feuerwehr mit Löschfahrzeugen aus - musste aber feststellen: kein Brand. Fehlalarm. Im Jahr 2012 bezog das "La Piazza" die Gaststätte, Mieterin Angela Dachs und ihre Kollegen von der Pizzeria mussten allein seit dieser Zeit knapp 90 Einsätze dokumentieren. Mittlerweile aber ist es ruhig geworden im Unterbräu. Die Sirenen schweigen, denn ein Teil der Rauchmelder wurde deaktiviert. Doch gegessen ist das Thema noch lange nicht: Die Frage, ob die Mieter oder der Vermieter für die Fehlalarme verantwortlich sind, wird derzeit vor dem Landgericht in München geklärt.

Es ist bereits das sechste Mal, dass die vielen Fehlalarme vor Gericht diskutiert werden. Bei den ersten beiden Terminen am Amtsgericht Ebersberg ging es um abgeklebte Rauchmelder - eine Straftat. Die Betreiber des Restaurants mussten 2000 Euro Strafe zahlen. Angela Dachs und ihre Kollegen jedoch behaupten, dass sie das Lokal bereits mit abgeklebten Sensoren übernommen hätten. Die Vermieter-Firma habe ihnen bei der Übergabe sogar geraten, die Melder so zu lassen. "Sonst kommt ständig die Feuerwehr", erinnert sich Dachs an die Worte des Vermieters.

Die Kläger sehen die Vermieterfirma in der Verantwortung

Nun sitzen die Eigentümer des Unterbräus vor dem Landgericht in München. Denn Dachs und ihre Kollegen - die Kläger - sehen die Vermieterfirma in der Verantwortung, den Brandschutz zu gewährleisten. Als die Verhandlung losgeht, spricht vor allem ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger. Der hatte aber nicht die Rauchmelder kontrolliert, sondern den Luftabzug über dem Pizzaofen, denn die Vermieter sehen in diesem den Grund für die Fehlalarme. Kein Wunder, denn da es sich dabei um eine Einrichtung der Küche handelt, wären dann die Betreiber und nicht die Vermieter verantwortlich.

"Man hat vermutet, dass der Abzug nicht stark genug ist und der Dampf den Rauchmelder auslöst", erklärt Dachs. Und tatsächlich: Die Abzugshaube sei zu klein und der Ventilator ungeeignet für den großen Pizzaofen, so das Gutachten des Sachverständigen. Auch ein nachträglich angebrachtes Blech, um den Dampf zu lenken, habe daran nichts geändert. "Der Überstand ist zu klein. Der Dampf geht nicht gerade nach oben in den Abzug, sondern entweicht in den Raum, wenn man den Ofen öffnet", erklärt der Experte.

Auch andere Rauchmelder machen immer wieder Probleme

Allerdings berichtet Dachs, dass auch andere Rauchmelder in dem Gebäude regelmäßig Alarm schlagen würden. "Schon wenn man nur eine Kerze ausbläst oder die Geschirrspülmaschine öffnet, kann der Alarm losgehen." Weshalb die damalige Richterin dem Vorwurf der Vermieter nachging und lediglich die Überprüfung des Abzugs anordnete, ist für Angela Dachs und Lokalbetreiber Stefano Brogno deshalb nicht einleuchtend, wie sie vor Gericht erneut erkennen lassen.

Derzeit ist ein Teil der Rauchmelder deaktivier - ein Zustand, der den Mietern nicht gefällt. "Wir haben sie nicht deaktiviert. Wir können das gar nicht", erklärt Dachs. Das Mietverhältnis wollen die Betreiber der Pizzeria aber nicht beenden. "Wir haben erhebliche Investitionen in die Gaststätte getätigt und konnten einen tollen Betrieb erschaffen", erklärt Dachs. Außerdem sei das Lokal die Lebensgrundlage für zehn Personen und deren Familien. "Wir wollen einfach nur unsere Arbeit machen", versichert Brogno vor Gericht. Ihnen würden aber durch den Vermieter immer wieder Steine in den Weg gelegt. Der Eigentümer sieht das freilich anders. Man habe getan, was nötig war, versichert er: "Wir sind die Letzten, die etwas tun würden, das sich nicht mit der Brandmeldevorschrift vereinbaren lässt."

Die Richterin sucht in der Verhandlung nach einfachen Lösungen für Mieter und Vermieter. So kann sie dem Sachverständigen die Aussage entringen, dass ein sogenannter Zwei-Komponenten-Melder Abhilfe schaffen könnte. Dieser würde nicht allein auf den Dampf, sondern auch auf Temperatur reagieren. An Mieter und Vermieter appelliert sie, eine gemeinsame Lösung zu finden: "Es ist teuer, den Streit vor Gericht auszutragen. Ich würde vorschlagen, Sie treffen sich und klären das zusammen". Die jeweiligen Parteien zeigen sich jedoch unnachgiebig: Sie planen, die Verhandlungen fortzusetzen. Die Richterin hat dafür zwar kein Verständnis, ordnet jedoch ein zweites Gutachten an. Nun sollen die Rauchmelder überprüft werden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4625990
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 04.10.2019/aju
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.