Prozess vor dem Landgericht:Kurierfahrten nach Bozen

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Bewährungsstrafe für 22-Jährige, die Drogen transportiert hat

Draußen vor dem Sitzungssaal B 166 am Strafjustizzentrum München quengelt das Kind der Angeklagten in seinem Kinderwagen. Eine Freundin passt auf den Buben auf, während dessen Mutter auf der Anklagebank Platz nehmen muss. Die 22-Jährige, korpulent mit Pferdeschwanz, trägt einen Kunstfellparka, Sweatshirt und einen rosafarbenen Mund-Nasen-Schutz. Was sie von Beruf ist, fragt Richterin Regina Holstein die junge Frau aus dem Landkreis Ebersberg. "Mutter" lautet die Antwort. Mutter sei kein Beruf, sondern eine "Berufung", entgegnet die Vorsitzende. "Eigentlich bin ich gar nichts", antwortet die 22-Jährige dann. Dass sie auf der Anklagebank sitzt, hat sie dem Vater ihres Kindes zu verdanken. Inzwischen hat sie sich von ihm getrennt. Ihr ehemaliger Lebensgefährte ist angeblich ein Drogendealer. Bei seiner Aussage habe dieser sie ja so richtig reingetunkt, sagt die Richterin zu der 22-Jährigen. Seinen Angaben zufolge soll die Angeklagte, die sich am Donnerstag vor der Jugendstrafkammer am Landgericht München II verantworten musste, eine Drogenkurierin sein.

Die Staatsanwaltschaft warf der jungen Frau vor, sie habe spätestens seit 2016 mit ihrem ehemaligen Lebensgefährtin und einem weiteren Mann, "einen schwunghaften Handel" mit Cannabis, Kokain und Amphetamin betrieben. Angeblich mehrere Kilo. Allein bei den Fahrten nach Bozen mit dem Flixbus soll die Angeklagte zehn bis zwanzig Kilo Cannabis bei Hintermännern abgeholt und nach München gebracht haben. Die Drogen, darunter auch Ecstasy-Tabletten, sollen die Männer später im Raum Mühldorf am Inn sowie im Großraum München verkauft haben. Laut Anklage wurde die 22-Jährige wegen ihres Geschlechts und ihrer deutschen Staatsangehörigkeit als Kurier eingespannt. Die Täter sollen damit kalkuliert haben, dass sie aufgrund dessen bei der Einreise nach Deutschland nicht kontrolliert wird. Zwischen Dezember 2016 und Februar 2019 soll die 22-Jährige zehn Kurierfahrten unternommen haben. Außer nach Bozen auch nach Frankfurt am Main sowie nach Berlin.

In einer Erklärung ihres Verteidigers gab die 22-Jährige an, sie sei nur viermal nach Bozen gefahren und habe von dort zweimal jeweils ein Kilogramm Cannabis nach München gebracht. Die brisante Fracht übergab die Angeklagte an der Hackerbrücke einem Drogendealer, der zu einer Gruppierung gehörte, der sich auch ihr Lebensgefährte angeschlossen hatte. Sie selbst habe kein Geld mit den Drogen verdient, versicherte die Angeklagte. Als Lohn habe sie sich aus einer Lieferung einmal eine "Handvoll" Marihuana nehmen dürfen. Davon soll die 22-Jährige kleinere Mengen im Landkreis Ebersberg verkauft haben, so die Staatsanwaltschaft. Doch dies bestritt die junge Frau. Das Marihuana sei ausschließlich für den Eigenkonsum gewesen, sagte sie.

Bei ihrer Aussage zum Prozessauftakt verwickelte sich die 22-Jährige in Widersprüche, gab vor, sich nicht erinnern zu können und brach mehrmals in Tränen aus, wenn sie nicht mehr wusste, was sie auf die Fragen der Richterin antworten soll. Bei den Fahrten nach Frankfurt und Berlin habe sie keine Drogen entgegengenommen, beteuerte die 22-Jährige. Bei einem Rechtsgespräch verständigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung schließlich darauf, die angeklagten Kurierfahrten nach Frankfurt und Berlin einzustellen, da es sich dabei offenbar um private Reisen gehandelt habe. Am Ende verurteilte die Kammer die 22-Jährige für vier Kurierfahrten nach Bozen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Da die Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsende war kam Jugendstrafrecht zur Anwendung.

© SZ vom 28.11.2020 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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