Süddeutsche Zeitung

Prozess vor dem Jugendgericht:Filmriss am Faschingsdienstag

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19-Jähriger nimmt einem anderen die Jacke weg - und wird verurteilt

Die juristische Aufarbeitung von Straftaten im Fasching gestaltet sich mitunter als schwieriges Unterfangen. Oft können sich Delinquenten wie Zeugen Monate später, wenn sie vor Gericht aussagen sollen, an nichts mehr erinnern. Sie waren betrunken oder wollen nichts sagen, um den anderen nicht zu belasten.

Im Prozess jüngst vor dem Jugendgericht spricht ein 19-jähriger Angeklagter von einem "kompletten Filmriss". Von der Staatsanwältin, die die Anklageschrift vorliest, erfährt er von seinem Übergriff am Faschingsdienstag in der Ebersberger Innenstadt. In der Altstadtpassage soll der damals 18-Jährige gegen 13 Uhr einem fast Gleichaltrigen eine Jacke im Wert von 100 Euro entrissen haben. Laut Anklagevertreterin befahl er dem 17-Jährigen, ihm die Jacke auszuhändigen. Und half noch mit, den Reißverschluss herunterzuziehen. Für das Gericht ist das Diebstahl. Der Strafrahmen dafür beginnt mit einer Geldstrafe und endet mit fünf Jahren Haft.

Der junge Mann hört sich die Vorwürfe im Gerichtssaal an und gibt reumütig zu, dass er sich an den Vorfall nicht erinnern könne. Er wisse noch, dass er mit seinen Freunden in einem Café in Grafing Alkohol getrunken habe. Mittags sei die Gruppe in die S-Bahn nach Ebersberg eingestiegen sei, um dort Fasching zu feiern. Vorher habe man noch in einem Supermarkt weiteren Alkohol gekauft. Seine Erinnerung habe erst am nächsten Morgen wieder eingesetzt, als er daheim aufgewacht sei. Jetzt sagt er: "Ich weiß nicht, ob ich's war. Es tut mir leid, wenn ich's war."

Für das Gericht besteht kein Zweifel, dass sich der Vorfall so ereignete. Zwei Zeugen bestätigen dies. Das Opfer beschreibt, wie der Angeklagte schon nach den Ärmeln griff, als er sich auf Befehl die Jacke auszog. Er habe sich nicht gewehrt, da er im Gegensatz zu dem Widersacher allein unterwegs gewesen sei. Wohl aber habe er sich getraut, die Jacke zurückzufordern - was jedoch abgelehnt worden sei.

Das Opfer berichtet, wie er den Angeklagten später über Instagram gefunden und angeschrieben habe. "Ich wollte ihm ja keinen Schaden zufügen. Ich habe versucht, ihn zu erreichen." Doch der Angeklagte habe nur verwundert reagiert. Erst dann ging der Zeuge zur Polizei. Bis heute weiß niemand, wo die Jacke abgeblieben ist. Dem inzwischen 19-Jährigen ist der Vorfall sichtlich unangenehm. Im Gerichtssaal steht er auf, entschuldigt sich per Handschlag bei dem Opfer und überreicht ihm 200 Euro als Wiedergutmachung.

Verurteilt wird der 19-Jährige trotzdem, nicht wegen Diebstahl, sondern wegen Unterschlagung. Vorsitzender Richter Dieter Kaltbeitzer verurteilt ihn zu vier Tagen Sozialdienst und drei Suchtberatungsgesprächen bei der Caritas. Am Ende kommt er nicht umhin, den dreifach Vorbestraften kräftig zu maßregeln. Die Jugendgerichtshilfe zuvor fand versöhnende Worte. Der Angeklagte sei ein sehr reflektierter junger Mann, der sich der Verantwortung stelle. Das Urteil ist rechtskräftig.

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SZ vom 18.10.2019 / lela
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