Amtsgericht Ebersberg:Paket verschwunden - Paketbote angezeigt

Paketbote

Ein Paketbote (Symbolfoto).

(Foto: dpa)

Die Lieferung bleibt verloren, der Streit landet vor dem Ebersberger Amtsgericht.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Auftragsnummer, Sendungsverfolgung, Lieferbestätigung: Es gibt in der heutigen Zeit zahlreiche Möglichkeiten, um den Verbleib eines Paketes nachzuvollziehen. Dennoch - und davon können viele wohl ein Lied singen - kommt es zuweilen vor, dass eine Sendung verschwindet und nie mehr auftaucht. Das ist in erster Linie ärgerlich, kann aber auch eine strafrechtliche Relevanz bekommen, wie nun bei einem Prozess am Ebersberger Amtsgericht zu sehen war. Dann nämlich, wenn der Empfänger dem Paketboten vorwirft, die Sendung mit Absicht nicht zugestellt und stattdessen für sich behalten zu haben.

Das war so in etwa die Gemengelage, mit der sich Richterin Vera Hörauf am Dienstagvormittag zu befassen hatte. Die Staatsanwaltschaft bezichtigte einen 24-jährigen Kurierfahrer aus dem Nachbarlandkreis Erding, er habe - anstatt eine Lieferung ordnungsgemäß zuzustellen - in der elektronischen Sendungserfassung einen fiktiven Empfängernamen vermerkt und das Päckchen gestohlen.

Eine kurze Anklage erfordert zuweilen eine kurze Antwort: "Das stimmt nicht", sagte der Mann deshalb über die Vorwürfe. Vielmehr sei es so gewesen, dass er beim Zustellversuch den im Ebersberger Landkreisnorden lebenden Empfänger nicht angetroffen habe, stattdessen aber einen vermeintlichen Nachbarn. Dieser habe sich als Herr Bauer ausgegeben und das Päckchen in Empfang genommen. Eine Benachrichtigung für den eigentlichen Adressaten hat der Kurierfahrer allerdings keine hinterlassen. Das, so der Mann vor Gericht, habe der ominöse Herr Bauer nicht für nötig erachtet. Wo die Sendung jetzt ist, wisse er nicht. "Ich kann Ihnen nicht sagen, was der Mann mit dem Paket gemacht hat", so der Angeklagte.

Einige Zeit später habe ihm sein Arbeitgeber schließlich eine Beschwerde zukommen lassen. Um dieser nachzugehen, sei er nochmals bei dem eigentlichen Empfänger vorbeigefahren, um mit diesem den Sachverhalt zu klären. Der Mann sei allerdings "ziemlich aufgeregt" gewesen und habe ihn unter anderem aufgefordert, ihn nicht zu duzen und sich über seine mangelnden Deutschkenntnisse beklagt. Eine einvernehmliche Lösung jedenfalls konnten die beiden nicht finden, denn kurz darauf erstattete der Empfänger Anzeige gegen den Paketboten.

Das, so der 67-jährige Rentner vor Gericht, habe er vor allem deshalb gemacht, weil der Fahrer ihm gegenüber gesagt haben soll, er habe einfach selbst den Namen Bauer eingetragen und das Paket dann vor die Haustür gestellt. Obendrein gebe es überhaupt keinen Nachbarn mit diesem Namen in der näheren Umgebung. Seine Vermutung: "Er hat den Absender auf dem Paket gelesen, gedacht, dass es wertvoll ist und es dann mitgehen lassen." Wie der Mann sagte, sei in dem Karton ein elektronischer Regler im Wert von etwa 100 Euro gewesen, den er sich aus China habe liefern lassen. Erstattet worden sei ihm der Verlust bis heute nicht.

Letztendlich ließ sich der Verbleib des Pakets während der Verhandlung nicht klären. Die Behauptung des Angeklagten, die Sendung einem Herrn Bauer übergeben zu haben, überzeugte das Gericht allerdings weniger als die Angaben des Zeugen. Richterin Hörauf stellte dem 24-Jährigen deshalb die Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 750 Euro an eine gemeinnützige Organisation und 150 Euro Schadenersatz an den Empfänger in Aussicht. Nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin nahm der Angeklagte dieses Angebot an.

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