Leere Sitzreihen, schläfrige Passagiere – so sieht es im Idealfall aus, wenn man den ersten Zug Richtung Kufstein nimmt, der vom Ostbahnhof aus losfährt. An einem Novembertag im Jahr 2024 war das allerdings anders: Vor dem Stopp in Grafing-Bahnhof beleidigte ein heute 39-Jähriger aus dem Nachbarlandkreis Rosenheim einen heute 23-jährigen Fahrgast aus Österreich erst rassistisch, dann schlug er auch noch zu. Bei der Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht bestritt der Angeklagte zwar, dass es sich so zugetragen hatte. Richterin Anne Leiding sah allerdings die Vorwürfe durch die Zeugenaussagen ausreichend belegt und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 15 Euro.
Dieses Ergebnis hätte der heute 39-Jährige billiger haben können, die Kosten des Strafverfahrens hätte er sich sparen können – hätte er den Strafbefehl akzeptiert. Ein Strafbefehl kann bei nicht ganz so gravierenden Delikten angewandt werden, dabei wird ein Urteil ohne Gerichtsverhandlung gesprochen. Der Mann hatte freilich Einspruch eingelegt, weshalb es nun doch zur Verhandlung kam.

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Wie der Geschädigte vor Gericht erläuterte, hatte der deutlich angetrunkene Mann zunächst einen anderen Fahrgast rassistisch angepöbelt. Als der 22-Jährige ihn darauf ansprach, zog er selbst die Wut des 39-Jährigen auf sich. Auch ihn beleidigte der Mann daraufhin rassistisch, es entspann sich ein Streit, der schnell handgreiflich wurde. Der Angeklagte habe ihn geschlagen und am Hals gepackt, beschrieb es der Zeuge. Ein anderer Passagier und eine Zugbegleiterin bereiteten der Auseinandersetzung ein Ende, am Bahnhof wartete schon die Polizei.
Er sei kein Rassist, sagt der Angeklagte
Vor Gericht räumte der Angeklagte nur ein, dass er den anderen am Kragen gepackt habe, zugeschlagen habe er aber nicht. Im Übrigen sei er kein Rassist, die Aggression sei nicht von ihm ausgegangen. Ein Zeuge allerdings stützte die Aussagen des Opfers zum großen Teil, auch rassistische Äußerungen hatte er mitbekommen. Eine Tatsache, die nicht im Gerichtssaal zur Sprache kam, aber die Bundespolizei in ihrem damaligen Pressebericht erwähnt hatte: Schon früher war der Mann aus dem Landkreis Rosenheim durch seine Zugehörigkeit zur rechtsextremistischen Szene polizeilich aufgefallen. Vorbestraft ist er aber nicht.
Die Richterin sah jedenfalls keinen Anlass, an der Höhe der Strafe etwas zu ändern. Zwar habe sich in der Verhandlung herausgestellt, dass der körperliche Angriff etwas weniger massiv gewesen sei als angenommen, doch falle andererseits die „Geständnisfiktion“ weg, die man bei einem akzeptierten Strafbefehl zugrunde legt. Die Idee ist hierbei, dass derjenige, der den Strafbefehl ohne Einspruch akzeptiert, auch akzeptiert, dass er schuldig ist – mit entsprechend strafmildernden Folgen.

