Prozess in Ebersberg:Zu schnell am Ziel

Drei Männer sollen Lastwagen von Spedition digital auffrisiert haben

In kaum einer anderen Branche kommt es so sehr auf Schnelligkeit an wie im Transportwesen. Wer Waren von A nach B liefert, für den zählt jede Sekunde. Da wäre es doch praktisch, wenn die dafür eingesetzten Lastwagen ein bisschen schneller fahren würden als diejenigen der Konkurrenz. So in der Art muss wohl ein Spediteur als dem nördlichen Landkreis gedacht haben, der einen Mechaniker angeheuert hat, um seinen Fuhrpark technisch ein wenig auffrisieren zu lassen. Da das aber nicht erlaubt ist, landeten die beiden zusammen mit dem Prokuristen der Transportfirma vor dem Ebersberger Amtsgericht - und mussten sich dort wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen verantworten.

Technische Aufzeichnungen deshalb, weil das Aufmotzen der Fahrzeuge nicht etwa über Manipulation am Motor vonstatten gegangen sein soll, sondern durch Veränderungen am digitalen Fahrtenschreiber. Der nämlich regelt, wie aus der Anklageschrift des Staatsanwaltes hervorgegangen ist, nicht nur die Lenk- und Ruhezeiten, sondern sorgt auch dafür, dass die Lastwagen nicht schneller als 90 Stundenkilometer fahren können. Im Zeitraum von Januar 2014 bis Februar 2018 sollen die drei Beschuldigten in insgesamt 43 Fällen mit dem digitalen Schraubenzieher angerückt sein und das System ausgetrickst haben.

Dass es diese technischen Veränderungen gegeben habe, stritten vor Gericht weder der 50-jährige Geschäftsführer noch der 34-jährige Prokurist ab. "Bei einem Auto lächelt man vielleicht über fünf Stundenkilometer mehr. Bei einem Lkw ist das aber entscheidend", sagte der Spediteur. Tatsächlich hätten die Fahrzeuge danach in der gleichen Lenkzeit eine weitere Wegstrecke geschafft. Dass so ein technischer Eingriff nicht rechtens ist, davon wollen die beiden aber nichts gewusst haben. "Unsere Grundlage war immer, dass das alles im legalen Bereich liegt."

Genau so sei ihnen die Dienstleistung von dem Mechaniker auch verkauft worden, beteuerten der Spediteur und dessen Prokurist. Der Staatsanwalt hatte da aber so seine Zweifel: "Da fragt man sich natürlich, warum das nicht jeder macht." Licht ins Dunkel hätte möglicherweise der Mechaniker selbst bringen können, aber der 43-Jährige aus Thüringen verweigerte die Aussage. Dafür war dessen Anwalt umso kommunikativer. Dieser stellte die von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Tabelle, aus der die Manipulationen hervorgehen sollen, in Zweifel. Im Sitzungssaal drehte sich nun alles um die Frage, ob in der Anklage auch alle relevanten Größen, wie Reifenumfang oder Reifendruck, mit eingeflossen sind, und auf welchem Vergleichswert die Berechnungen überhaupt beruhen.

Ein anwesender Sachverständiger konnte zwar zum Ablauf der alle zwei Jahre stattfindenden Fahrtenschreiberprüfung Auskunft geben, die vom Verteidiger vor Gericht geforderte Korrekturrechnung war für ihn aber zeitlich nicht zu stemmen. Richterin Vera Hörauf, die fast schon etwas verdutzt schien ob der Hartnäckigkeit des Anwalts, blieb deshalb nichts anderes übrig, als den Prozess zu vertagen. An zwei weiteren Terminen soll nun geklärt werden, ob die technischen Werte tatsächlich so weit von der Norm abweichen, dass sie in den illegalen Bereich rutschen. Sollte dem so sein, könnte es vor allem für den Mechaniker unangenehm werden, aber auch der Spediteur und dessen Prokurist dürften in diesem Fall nicht ungeschoren davonkommen.

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